Berufsunfähigkeitsversicherung und Kinderwunschbehandlung

Das Thema Kinderwunsch ist für viele Menschen ein sensibles und emotionales Thema, das mit vielen Fragen einhergeht. In diesem Artikel möchte ich zumindest mit einer Unsicherheit aufräumen und dir zeigen, was eine Kinderwunschbehandlung für deine Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet. 

Wenn du mit dem Gedanken spielst eine BU-Versicherung abzuschließen, dann fragst du dich vielleicht:

  • Muss ich eine Kinderwunschbehandlung überhaupt angeben?

  • Wird sich das negativ auf meinen Antrag auswirken?

  • Was ist, wenn die Behandlung schon abgeschlossen ist oder erst in Zukunft geplant ist?

Zu all diesen Fragen bekommst du in diesem Artikel eine klare und ehrliche Einordnung.

Wenn du dich generell zu verwandten Themen informieren möchtest, findest du auf meinem Blog auch weiterführende Artikel zu den Themen Berufsunfähigkeitsversicherung und Elternzeit oder Berufsunfähigkeitsversicherung und Schwangerschaft.

Warum interessiert sich die Versicherung für Kinderwunschbehandlungen?

Die Versicherer stellen bei Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen. Sie wollen damit prüfen und einschätzen, wie hoch dein individuelles Risiko ist, irgendwann einmal berufsunfähig zu werden und ob dieses Risiko für sie versicherbar ist.

Im Antrag wird nach geplanten, aktuellen oder vergangenen Behandlungen gefragt und eine Kinderwunschbehandlung gehört hier dazu und ist immer abgabepflichtig.

Relevant im Zusammenhang mit einer Kinderwunschbehandlung können dann weitere Themen wie

  • hormonellen Veränderungen
  • körperlichen oder psychischen Belastungen
  • zugrunde liegenden Beschwerden oder Diagnosen

sein. Jede Behandlung ist individuell und wird von uns als solche aufgearbeitet und den Risikoprüfern anonym vorgelegt, sodass diese die Situation bestmöglich einschätzen können.

Welche Kinderwunschbehandlungen gibt es und was musst du angeben?

Kinderwunschbehandlung ist ein Sammelbegriff für verschiedene medizinische Maßnahmen, sowohl bei Frauen als auch bei Männern.

Dazu gehören zum Beispiel:

Bei Frauen:

  • Hormonbehandlungen zur Zyklusregulation
  • Stimulation der Eizellreifung
  • Insemination (künstliche Befruchtung)
  • IVF (In-vitro-Fertilisation)
  • ICSI (Intrazytoplasmatische Spermieninjektion)

Bei Männern:

  • Spermiogramme (Untersuchung der Spermienqualität)
  • hormonelle Abklärungen
  • urologische Untersuchungen oder Behandlungen

In der Regel fragen die Versicherer in den Anträgen nach Behandlungen der letzten 3 bis 5 Jahre und stationären Aufenthalten der letzten 5 bis 10 Jahre. Wenn nun eine solche Untersuchung oder Behandlung in den genannten Zeiträumen stattgefunden hat, dann ist das anzugeben.

Manche sind davon überrascht, weil es bei einer Kinderwunschbehandlung nicht direkt um die Behandlung einer Krankheit geht, aber Kinderwunschbehandlungen sind angabepflichtig.

Und zwar unabhängig davon,

  • ob sie über die Krankenkasse liefen
  • oder privat bezahlt wurden

Denn Versicherer fragen nicht nach der Kostenübernahme, sondern allgemein nach Behandlungen, Untersuchungen und Beschwerden. Sei hier also ehrlich, damit du deinen Versicherungsschutz nicht gefährdest.

Du musst in der Regel im BU-Antrag für den jeweiligen Abfragezeitraum angeben:

  • ambulante Behandlungen (z. B. Arzttermine, Hormontherapien)
  • stationäre Aufenthalte
  • Untersuchungen (auch ohne Diagnose)
  • verschriebene Medikamente – auch wenn du sie nicht eingenommen hast
  • Krankschreibungen
  • bestehende oder frühere Beschwerden

Auch rein diagnostische Maßnahmen (also „nur Untersuchungen“ ohne Diagnosen oder Beschwerden) können relevant sein, auch wenn dabei nichts Auffälliges raus kam. Manchmal findet auch keine körperliche Untersuchung statt, sondern nur eine ärztliche Konsultation, also ein Arztgespräch oder eine Beratung, aber auch diese sind in der Regel anzugeben.

Ein besonders wichtiger Punkt: Viele Versicherer fragen auch nach geplanten Untersuchungen oder Behandlungen.

Das bedeutet:

  • Wenn du bereits weißt, dass du eine Kinderwunschbehandlung starten wirst
  • oder ein Termin schon feststeht
  • oder dir Untersuchungen zur Abklärung angeraten wurden

musst du das im Antrag angeben.

Wie wird eine Kinderwunschbehandlung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung bewertet?

Jede Situation wird individuell bewertet, deswegen kann man diese Frage auch nicht pauschal beantworten. Ich möchte dir aber einen transparenten Einblick geben, an dem du dich orientieren kannst.  

Versicherer möchten wissen:

  • Wie lange lief die Behandlung?
  • Gab es Beschwerden? Wenn ja, welche?
  • Wurde eine Diagnose gestellt?
  • Gab es Nebenbefunde?
  • Läuft die Behandlung noch oder ist sie abgeschlossen?
  • Ist der Kinderwunsch inzwischen erfüllt?
  • Bestehen aktuell noch Beschwerden oder Einschränkungen?

Es kommt also sehr auf deine persönliche Konstellation verschiedener Aspekte drauf an. Eine abgeschlossene Behandlung ohne weitere Beschwerden kann ganz anders bewertet werden als eine laufende oder komplexe Situation. Falls es dazu käme, dass die Versicherer einen Zuschlag erheben oder eine Ausschlussklausel vereinbaren wollen, dann wird meist nicht die Kinderwunschbehandlung selbst dazu führen, sondern die ggf. zugrundeliegenden Erkrankungen oder damit verbundene Belastungen.

Aber keine Angst: Mein Team und ich arbeiten alles individuell auf und sagen dir, was wir von dir benötigen. Du musst das nicht alles selber erarbeiten und uns schon fertig vorlegen. Schau dir dazu gerne den Ablauf unseres BU-Prozess an.

Wenn bei dir im Rahmen der Kinderwunschbehandlung z. B. auch Diagnosen wie PCOS oder Endometriose eine Rolle spielen, findest du mehr dazu in unseren Blogartikeln Berufsunfähigkeitsversicherung und PCOS oder Berufsunfähigkeitsversicherung und Endometriose.

Kinderwunsch und psychische Belastung 

Ein unerfüllter Kinderwunsch kann emotional sehr belastend sein, ich weiß das auch aus eigener Erfahrung. Auch das kann in der Risikoprüfung eine Rolle spielen, zum Beispiel wenn:

  • psychische Beschwerden dokumentiert wurden
  • eine Behandlung oder Beratung stattgefunden hat

Das geben wir natürlich auch bei der Aufarbeitung deiner Krankenhistorie an.

Ist eine BU-Versicherung bei einer Kinderwunschbehandlung möglich

Ja, eine BU-Versicherung ist auf jeden Fall nach einer Kinderwunschbehandlung möglich. Hier musst du dir keine Sorgen machen. Wie ich schon schrieb sind die Behandlungsverläufe sehr individuell, deswegen wird hier niemand in eine Schublade gesteckt oder pauschal bewertet.

Durch die anonyme RIsikovoranfrage finden wir heraus, welcher Versicherer dich mit deiner Krankenhistorie wie versichert. Je nach Gesamtbild (wenn du also vielleicht noch andere, gesundheitliche Baustellen hast oder hattest), kann das eine normale Annahme, eine BU-Versicherung mit Ausschlussklausel oder Risikozuschlag oder sogar mit einer Ablehnung sein.

Melde dich gerne bei dir und wir stecken das auch sauber für dich ab. Unsere Beratung ist kostenlos. Ich freue mich auf deine Anfrage.

FAQ – Berufsunfähigkeitsversicherung und Kinderwunschbehandlung

Muss ich eine Kinderwunschbehandlung bei der BU-Versicherung angeben?

Ja. Alle Behandlungen, Untersuchungen und Beschwerden im Abfragezeitraum müssen angegeben werden. In der Regel werden die letzten 3 bis 5 Jahre für ambulante Behandlungen abgefragt, bei stationären Aufenthalten 5 bis 10 Jahre.

Muss ich auch privat bezahlte Behandlungen angeben?

Ja. Behandlungen sind unabhängig davon, ob sie Kassenleistungen waren oder privat gezahlt wurden, anzugeben. Die Kostenübernahme spielt keine Rolle – entscheidend ist, dass die Behandlung stattgefunden hat.

Muss ich eine geplante Kinderwunschbehandlung angeben?

Ja. Viele Versicherer fragen ausdrücklich auch nach geplanten Untersuchungen und Behandlungen.

Wird eine Kinderwunschbehandlung automatisch negativ bewertet?

Nein. Du musst die Behandlung zwar angeben, das bedeutet aber nicht automatisch auch, dass sie ins Gewicht fällt. Bei der Prüfung deiner Versicherbarkeit kommt es immer auf das Gesamtbild deiner Gesundheit an und auch auf dein Alter und deinen Beruf. 

Können auch Männer betroffen sein?Ja. Auch Untersuchungen und Behandlungen beim Mann (z. B. Spermiogramme) sind relevant und anzugeben

15.05.2026 | Berufsunfähigkeitsversicherung, BU & Erkrankungen

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