Eine Schwangerschaft ist eine aufregende Zeit im Leben – und neben Vorfreude steht hier auch eine ganze Menge Organisation an. Dazu gehört auch unbedingt ein Versicherungscheck, um sicherzustellen, dass man nicht nur gut vorgesorgt hat, sondern auch während der Schwangerschaft und in der Elternzeit gut abgesichert ist. In den folgenden Absätzen beschäftigen wir uns ausführlich mit dem Thema Schwangerschaft und Berufsunfähigkeitsversicherung. Ist man in der Schwangerschaft weiter versichert? Kann man die Beiträge im Mutterschutz herabsetzen? Und wie sieht es eigentlich aus, wenn man während der Schwangerschaft eine neue Versicherung abschließen will?
Läuft eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch während der Schwangerschaft weiter?
Eine bereits bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung läuft während der Schwangerschaft ganz normal weiter. Du bist also weiterhin versichert und musst dich um deinen Versicherungsschutz keine Sorgen machen. Solltest du in dieser Phase erkranken und berufsunfähig werden, bekommst du also trotzdem deine BU-Rente ausgezahlt.
Sind Mutterschutz und Elternzeit mitversichert?
Auch während Mutterschutz und Elternzeit bleibt dein BU-Schutz grundsätzlich bestehen – sofern du den Vertrag nicht beitragsfrei gestellt hast. Ein entscheidender Faktor ist hier: In den meisten BU-Verträgen gilt für die Prüfung eines Leistungsfalls weiterhin der zuletzt vor Beginn der Elternzeit ausgeübte Beruf als maßgeblich. Das bedeutet, auch wenn du aktuell nicht erwerbstätig bist, prüft der Versicherer, ob du deinen früheren Beruf noch ausüben könntest.
Diese Regelung schützt dich davor, dass du während der Elternzeit plötzlich schlechter gestellt wirst.
Optionen während Mutterschutz – und Elternzeit
Für viele Eltern bedeuten Mutterschutz und Elternzeit auch, dass sie finanziell kürzer treten müssen. Doch was passiert mit deiner Berufsunfähigkeitsversicherung während der Elternzeit oder bei finanziellen Engpässen? Die gute Nachricht ist: Wenn du die Beiträge nicht einfach weiter zahlen kannst, gibt es verschiedene Entlastungsoptionen.
- Beiträge stunden: Deine Versicherung bleibt aktiv, du musst also nicht ganz auf den Schutz verzichten. Allerdings gilt: Was du jetzt nicht zahlst, musst du später nachholen – entweder auf einen Schlag oder in Raten.
- Vertrag beitragsfrei stellen: Auch hier bleibt dein Vertrag bestehen, aber du bist nicht versichert! Überlege dir diesen Schritt also sehr gut.
- BU Rente reduzieren: Diese Variante sorgt für Entlastung im Geldbeutel – allerdings bekommst du im Leistungsfall auch weniger Rente. Der Schutz bleibt bestehen, aber in abgespeckter Form.
- Alles unverändert lassen: Du zahlst weiter wie bisher und behältst damit den vollen Versicherungsschutz – ohne Abstriche. Das kann sich langfristig lohnen, auch wenn es kurzfristig finanziell schmerzt.
Kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, wenn man bereits schwanger ist?
Natürlich kann man auch schwanger eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, das ist grundsätzlich kein Problem.
Im Normalfall dürfen die Versicherer auch die Schwangerschaft nicht als Nachteil darstellen oder diese negativ bewerten. Wenn sich allerdings während der Schwangerschaft zum Beispiel eine Schwangerschaftsdiabetes einstellt oder du Rückenprobleme bekommst, muss das angegeben werden und führt ggf. Zu einem Ausschluss des Rückens (je nach Umfang der Beschwerden) oder einem Risikozuschlag). Es kommt wie immer auf den Einzelfall drauf an.
Findet man beim ungeborenen Kind Komplikationen, die weitere Untersuchungen mit sich bringen, hat das keine Relevanz für deinen BU-Abschluss.
Verläuft deine Schwangerschaft also normal, sind deine Chancen auf eine Annahme auch bei 100%!. Trotzdem ist es fast immer besser, den Vertrag vor der Schwangerschaft abzuschließen um ggf. Neu hinzukommende Themen zu vermeiden. Nicht selten haben wir aber Kundinnen, die schwanger werden, während sie in unserem BU-Prozess sind.
Beitragsfreistellung während der Elternzeit?
Nicht selten fragen uns junge Mütter, ob sie ihre bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei stellen können, wenn sie in Elternzeit sind. Grundsätzlich ist das natürlich möglich. Ebenso die Stundung oder die vorübergehende Herabsetzung der BU-Rente.
Empfehlen tun wir das aber nicht. Auch während der Elternzeit kannst du durch Erkrankungen oder Unfälle berufsunfähig werden. Es wäre wirklich maximal ungünstig, wenn du eigentlich alles richtig gemacht hast und deine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits abgeschlossen hast, sie dann aber nicht leistet, weil du sie gerade beitragsfrei gestellt hast.
Stelle dafür lieber deinen ETF Sparplan auf 0 Euro oder spare in anderen Bereichen. Die Beitragsfreistellung der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte wirklich das letzte Mittel sein.
Nachversicherungsoptionen im Auge behalten!
Eine letzte und wichtige Info habe ich noch für dich. Bei deiner bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung hast du die sogenannte Nachversicherungsoption enthalten. Diese ermöglicht es dir ohne erneute Gesundheitsfragen deine bestehende BU-Absicherung nach oben anzupassen.
Ein Ereignis ist auch die Geburt von Kindern. Je nach Gesellschaft hast du nach der Geburt deines Kindes zwischen 3 Monaten und 12 Monaten Zeit, diese Nachversicherungsoption zu ziehen.
Wenn deine BU-Rente also zu niedrig ist, solltest du diese Chance nutzen und die BU-Rente aktualisieren.
Fazit
Grundsätzlich musst du dir während einer Schwangerschaft keine Sorgen um den möglichen Abschluss deiner Berufsunfähigkeitsversicherung machen. Alle Behandlungen und Beschwerden sollten ehrlich angegeben werden. In unserem BU-Prozess arbeiten wir deine Krankenhistorie in Ruhe auf und finden dann über die anonyme Risikovoranfrage heraus, welcher Versicherer dich wie versichert.