Was ist die Krankenakte deiner Krankenkasse überhaupt?
Die Krankenakte deiner Krankenkasse (oft auch Patientenquittung oder Leistungsübersicht genannt) ist keine ärztliche Behandlungsakte, sondern eine Abrechnungsübersicht.
Das bedeutet:
Alles, was Ärzt:innen, Therapeut:innen oder Krankenhäuser mit deiner Krankenkasse abrechnen, taucht dort auf.
Wichtig zu wissen:
- Arztbesuche erscheinen nicht sofort.
- Es dauert in der Regel 6 bis 9 Monate, bis Behandlungen in der Akte sichtbar sind.
- Fehlt eine Behandlung? Dann wurde sie vermutlich noch nicht abgerechnet.
Krankenakten beinhalten lediglich Abrechnungsdiagnosen. Aus diesen wird nicht eindeutig klar, ob und welche Beschwerden du hattest. Es bleibt offen, welche Behandlungen durchgeführt wurden, wie lange du in Behandlung warst und seit wann du keine Beschwerden mehr hast. Wieso das relevant ist und wie du damit umgehen kannst, zeige ich dir im letzten Abschnitt des Artikels.
Warum du deine Krankenakte kennen solltest!
Deine Behandlungsdaten der letzten Jahre spielen eine zentrale Rolle, wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchtest. Bei guter Gesundheit und wenigen Arztbesuchen sind diese Daten vielleicht schnell zusammengetragen. Hast du bereits einige Vorerkrankungen oder kannst dich nicht mehr an alle Arztbesuche erinnern, kann ein Blick in deine Krankenakte sinnvoll sein.
Warum?
Beim Abschluss deiner Berufunfähigkeitsversicherung musst du Gesundheitsfragen beantworten. Beantwortest du diese falsch, kann der Versicherer die Leistung verweigern. Die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen ist also der mit Abstand wichtigste Punkt beim Abschluss deiner BU-Versicherung.
Du kannst dir tagelang Zeit nehmen, Tarife und Leistungen studieren und nach dem besten Anbieter Ausschau halten. Aber das nützt dir alles nichts, wenn du die Gesundheitsfragen nicht richtig beantwortet hast!
Die Gesundheitsfragen im BU-Antrag beziehen sich auf Beschwerden und Behandlungen, also auch auf das, was Ärzte in der Vergangenheit mit dir besprochen, dokumentiert und mit deiner Krankenkasse abgerechnet haben. Und das ist manchmal umfangreicher oder zumindest anders als man es selbst in Erinnerung hat.
In diesem Artikel erkläre ich dir verständlich:
- was genau in deiner Krankenakte steht
- wie Diagnosen richtig zu lesen sind
- warum dort manchmal Dinge auftauchen, an die du dich gar nicht erinnerst
- und weshalb man diese Daten für die BU immer individuell aufarbeiten sollte
Auf meinem Blog gibt es bereits einige Artikel zum Thema Krankenakte & BU. Hier kannst du dich bei Bedarf weiter informieren:
- Berufsunfähigkeitsversicherung – Krankenakte anfordern oder nicht?
- Falschdiagnose in der Krankenakte – was tun in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Wie du deine Krankenakte für BU & PKV richtig aufarbeitest
Diagnosen verstehen: Diagnoseschlüssel (ICD-Codes), Gesichert, Verdacht, Ausschluss und Dauerdiagnosen
In Krankenakten tauchen Diagnoseschlüssel auf, die sogenannten ICD-Codes. Diese Codes dienen der standardisierten Abrechnung, nicht der verständlichen Darstellung deines Gesundheitszustands. Diese Codes sehen für Laien oft kryptisch aus und sagen auf den ersten Blick wenig über den tatsächlichen Gesundheitszustand aus. Denn nicht jede Diagnose bedeutet automatisch, dass du wirklich krank warst. Besonders im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es entscheidend, diese Codes richtig zu verstehen.
Jeder Code beginnt mit einem Buchstaben, der die Kategorie der Diagnose anzeigt. Alle Diagnosen die mit einem J beginnen, betreffen zum Beispiel die Atemwegsorgane. Nach dem Buchstaben folgt eine Zahlenkombination, so ist J06.9 der Code für eine Akute Infektion der oberen Atemwege und wird klassischerweise bei Erkältungen abgerechnet.
Nach den Zahlen kann wieder ein Buchstabe als Zusatzkennzeichen folgen, dadurch wird die Diagnose weiter klassifiziert in gesichert, Verdacht oder Ausschluss und ggf. die betroffene Körperseite mit links, rechts oder beidseits angegeben.

Gesicherte Diagnose (G)
Das ist eine bestätigte Erkrankung. Der Arzt ist sich sicher, dass die Krankheit vorliegt.
In der Krankenakte gekennzeichnet mit: „G“ oder „gesichert“
Verdachtsdiagnose (V)
Hier hatte der Arzt nur einen Verdacht, z. B., um etwas abzuklären. Das heißt, es gab z. B. Symptome oder Beschwerden oder es wurde eine Untersuchung durchgeführt, ein Blutbild gemacht etc. Ein Verdacht ist keine festgestellte Erkrankung, er taucht aber trotzdem in der Akte auf.
In der Krankenakte gekennzeichnet mit: „V“ oder „Verdacht“
Ausschlussdiagnose (A)
Hier wurde eine Erkrankung gezielt ausgeschlossen. Das bedeutet, dass z. B. durch eine Untersuchung herauskam, dass eine Erkrankung ausdrücklich nicht vorliegt.
In der Krankenakte gekennzeichnet mit: „A“ oder „Ausschluss“
Dauerdiagnosen
Diese Diagnosen tauchen oft immer wieder in der Krankenakte auf. Sie werden oft bei jedem Arztbesuch erneut abgerechnet, auch wenn du gar nicht aktiv deswegen beim Arzt warst. Typische Beispiele sind Allergien oder Asthma oder andere, chronische Erkrankungen. Es kann auch sein, dass es dabei um Erkrankungen geht, die über einen längeren Zeitraum bestanden und regelmäßig behandelt wurden.
Das Problem bei Dauerdiagnosen ist zum einen, dass sie auch immer abgerechnet werden, wenn du wegen ganz anderen Themen beim Arzt bist. Du hast z.B. eine Schilddrüsenunterfunktion und gehst aber wegen einem Magen-Darm-Infekt zum Arzt. Die Dauerdiagnose Schilddrüsenunterfunktion wird dann trotzdem mit abgerechnet.
Und zum anderen dann deswegen ein großes Problem entstehen kann, wenn es zum Beispiel um eine psychische Erkrankung geht, die schon lange nicht mehr besteht oder sogar nicht mehr angegeben werden müsste im BU-Antrag, aber trotzdem noch von deinem Hausarzt abgerechnet wird.
Achte also immer darauf, mal in deine Akte zu schauen und Ärzte nach längeren Behandlungen darum zu bitten, diese nach Beschwerde- und Behandlungsfreiheit nicht mehr als Dauerdiagnose abzurechnen.

Heil- & Hilfsmittel, Medikamente & Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU)
Heilmittel
Heilmittel sind therapeutische Behandlungen, die meist über einen gewissen Zeitraum regelmäßig stattfinden.
Beispiele:
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- Logopädie
- Lymphdrainage
- Massagen
Beachte: Wenn du ein Heilmittel verschrieben bekommen hast, dann wurde auch eine Diagnose gestellt.
Hilfsmittel
Hilfsmittel sind Gegenstände zur Unterstützung, die dir bei der Heilung oder im Alltag helfen sollen.
Beispiele:
- Orthopädische Einlagen
- Bandagen
- Hörgeräte
- Gehhilfen
Auch diese Leistungen werden mit Diagnosen verknüpft.
Medikamente & Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU)
In vielen Krankenakten finden sich auch Angaben zu den verordneten Medikamenten und zu den Krankschreibungen (AU) mit Dauer und Diagnose-Grund.

Wichtig zu wissen: Medikamente, Krankschreibungen und Überweisungen sind der Vollständigkeit halber auch anzugeben, wenn diese nicht eingelöst oder nicht eingenommen wurden. Dies kann dann entsprechend vermerkt werden.
Warum all das für deine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidend ist!
Für den Antrag der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt: Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden.
Hierbei ist es wichtig zu wissen: Nicht alle Krankenkassen führen die gleichen Informationen in ihren Krankenakten auf. Während manche Kassen sehr detailliert dokumentieren, fehlen bei anderen wichtige Angaben ganz oder teilweise. Das bedeutet nicht, dass es diese Leistungen nicht gab, sie werden lediglich nicht immer transparent dargestellt.
Darum beachte:
- die Daten der letzten beiden Quartale fehlen in der Regel komplett.
- nicht bei allen Kassen ist klar erkennbar, ob es sich um eine gesicherte Diagnose, einen Verdacht oder einen Ausschluss handelt.
- manche Kassen zeigen nur den ICD-Code ohne weitere Erklärung an.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU), verordnete Medikamente, Heil- und Hilfsmittel fehlen oft gänzlich.
Deswegen ist die Krankenakte allein oft unvollständig oder missverständlich. Es bedarf einer weiteren Aufarbeitung! Wenn du zum Beispiel deine Krankenakte einfach so zur Versicherung schickst, wirst du keine BU-Versicherung abschließen können.
Aber was bedeutet dann “die Krankenakte aufarbeiten”?
Die Risikoprüfer der Versicherer müssen sich einen Überblick über deinen gesundheitlichen Zustand verschaffen können um dann zu entscheiden, ob sie dich versichern würden oder nicht. Das können sie nicht, wenn wir ihnen einfach eine Liste von Diagnosen senden würden ohne weitere Erklärung.
Wenn wir die Krankenakte aufarbeiten, verschaffen wir den Risikoprüfern eine Überblick über
- den tatsächlichen Anlass des Arztbesuchs
- die Intensität und Dauer der Beschwerden
- die durchgeführten Behandlungen und Therapien oder Medikamenteneinnahmen
- oder ob es sich lediglich um eine Vorsorgeuntersuchung handelte
- ob du krankgeschrieben warst oder nicht
- ob du deswegen operiert werden musstest oder im Krankenhaus lagst
Je nachdem kann es auch sinnvoll sein, die Angaben mit eigenen Stellungnahmen, Fragebögen und Arztunterlagen zu ergänzen. Hier vertraust du bitte unserer Expertise, wenn wir wissen genau, wie gewisse Themen dann aufgearbeitet werden müssen, damit wir die Chance auf deine Versicherbarkeit haben.
Setz dich also nicht komplett alleine mit deiner Krankenakte auseinander sondern nimm hier unsere Hilfe an! Unsere Beratungsleistung inkl. der Aufarbeitung der Krankenakte ist kostenlos und du zahlst bei uns auch den selben Beitrag wie beim Onlinerechner deine Wahl.
Wenn du auch von unserer BU-Expertise profitieren möchtest und dir Unterstützung wünschst, melde dich gern bei mir. Jetzt ein kostenloses Erstgespräch für deine Berufsunfähigkeitsversicherung buchen.
