Du hast Zöliakie oder befindest dich gerade mitten in der Diagnostik und möchtest eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Hier erfährst du, wie deine Chancen stehen und wie du bestenfalls vorgehst. Denn Versicherer schauen bei Vorerkrankungen wie Zöliakie ganz genau hin. Aber wenn du weißt, worauf es ankommt, stehen deine Chancen häufig besser, als du denkst. Also schauen wir uns mal an, wie Versicherer Zöliakie bewerten und was du im Prozess unbedingt beachten solltest.
Unterschied zwischen Zöliakie & Glutenunverträglichkeit
Betroffene wissen hier oft sehr gut Bescheid, aber so mancher Laie denkt vermutlich, dass Zöliakie und Glutenunverträglichkeit ein und dieselbe Sache sind, das stimmt so aber nicht. Deswegen hier einmal kurz die Unterschiede erklärt:
Zöliakie:
- Autoimmunerkrankung
- Immunreaktion auf Gluten (z. B. in Weizen, Roggen, Gerste)
- Schädigung der Dünndarmschleimhaut
- lebenslange strikt glutenfreie Ernährung notwendig
Glutenunverträglichkeit (Glutensensitivität):
- keine Autoimmunerkrankung
- Beschwerden nach Glutenverzehr
- ohne nachweisbare Darmschädigung
- oft schwerer eindeutig zu diagnostizieren
Zöliakie ist medizinisch die deutlich ernstere Erkrankung. Eine Glutenunverträglichkeit ist in der Regel weniger schwerwiegend. Trotzdem schauen Versicherer nicht nur auf die Diagnose, sondern vor allem darauf, wie stabil dein individueller Verlauf ist und wie gut dein Alltag damit jeweils funktioniert.
In meinem Blog findest du auch einen Beitrag zum Thema “BU und Magen-Darm Erkrankungen”. Schau ihn dir gerne mit an.
Der Weg zur Diagnose: Oft länger als gedacht
Aus der Beratung und den Berichten unserer Kund*innen wissen wir, dass sich der Weg bis zur gesicherten Zöliakie-Diagnose ziehen kann.
Typisch sind:
- wiederkehrende Beschwerden
- verschiedene Arztbesuche
- Blutuntersuchungen
- Magen- oder Darmspiegelung, ggf. mit Biopsie
Versicherer schauen sich genau an:
- wie häufig und intensiv sind die Beschwerden
- ist die Diagnose eindeutig oder unklar
- laufen noch Abklärungen, Untersuchungen etc.
Solange noch wichtige Untersuchungen anstehen und gleichzeitig regelmäßig akute Beschwerden bestehen, kann es sein, dass die Versicherer diese erstmal abwarten wollen und mit einer Zurückstellung reagieren.
Wie Versicherer Zöliakie bei der BU bewerten
Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung findet vorab eine sogenannte Risikoprüfung statt. Das bedeutet, dass du Gesundheitsfragen beantworten musst und anhand dessen die Versicherung eine Einschätzung abgibt, ob und wie sie dich auf Basis deiner Vorerkrankungen, deines Alters und deines Berufs versichern würde. Um diesen Prozess zu verstehen, muss man wissen: Die Risikoprüfer*innen der Versicherer bewerten anders als Ärzt*innen.
Denn diese beiden Gruppen haben jeweils eine völlig andere Perspektive auf die Thematik. Während deine Ärztin sagt: „Mit glutenfreier Ernährung gut behandelbar“, fragt sich der Versicherer: „Wie wahrscheinlich ist es, dass diese Person später berufsunfähig wird?“ Das heißt: Es geht nicht nur um die Diagnose, sondern um dein gesamtes Risikoprofil.
Mögliche Ergebnisse einer Risikoprüfung:
- Normale Annahme: Du bekommst die Versicherung ohne Einschränkungen oder Zuschläge.
- Risikozuschlag: Du kannst die Versicherung abschließen und genießt vollen Schutz, zahlst aber einen höheren Beitrag.
- Ausschlussklausel: Bestimmte Erkrankungen, z. B. Zöliakie, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Zurückstellung: Deine Anfrage wird vorerst pausiert, z. B. bis weitere Untersuchungen, Befunde oder Informationen vorliegen oder sich Beschwerden gebessert haben.
- Ablehnung: Die Versicherung bietet derzeit keinen Schutz an. Dies passiert selten nur wegen Zöliakie, aber dazu später mehr.
Worauf achten Risikoprüfer*innen bei Zöliakie?
Wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragst, schauen Versicherer*innen nicht nur auf die Diagnose allein, sondern auf das Gesamtbild. Bei Zöliakie spielen vor allem diese Faktoren eine Rolle:
- Beschwerden und Therapieverlauf
Versicherer wollen wissen, wie stark und wie häufig deine Beschwerden sind, zum Beispiel Bauchschmerzen, Müdigkeit oder Verdauungsprobleme, und wie gut die glutenfreie Ernährung funktioniert. Ein stabiler oder sogar beschwerdefreier Verlauf über längere Zeit wird meist positiv bewertet. - Diagnosesicherheit
Eine klar gesicherte Diagnose macht die Beurteilung einfacher. Liegt oder lag nur ein Verdacht vor, sei es aktuell oder in der Vergangenheit, schauen die Prüfer*innen, wie stark die Beschwerden sind, ob noch viele offene Fragen bestehen etc. Wurde Zöliakie früher einmal vermutet, aber nicht bestätigt und du hast heute keine Beschwerden mehr, ist das oft unproblematisch. - Folgeerkrankungen und Mangelzustände
Zöliakie kann Nährstoffmängel (z. B. Eisen, Vitamin D, B12), Untergewicht oder Knochenprobleme verursachen. Je weniger Folgeerscheinungen vorliegen, desto positiver fällt die Bewertung aus. - Arztbesuche, Behandlungen und Krankenhausaufenthalte
Die Häufigkeit von Arztbesuchen, Krankschreibungen, verschriebenen Medikamenten oder stationären Behandlungen fließt ebenfalls in die Risikoprüfung mit ein.
Die Entscheidung über die Absicherung hängt immer von all diesen Faktoren im Gesamtbild ab: Beschwerden, Diagnosesicherheit, Folgeprobleme und medizinische Behandlung werden nicht isoliert voneinander betrachtet, sondern gemeinsam bewertet. Eine transparente Darstellung deiner Krankengeschichte ist wesentlich dafür, eine individuelle Einschätzung zu erhalten, wie die Chancen auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung für dich stehen.
Wann ist eine Ablehnung möglich?
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass es allein wegen Zöliakie zu einer Ablehnung kommt. Dazu müsste der Verlauf schon so massiv sein, dass du derzeit stark in deiner Arbeitskraft eingeschränkt wärst, also mehr oder weniger derzeit bereits berufsunfähig wärest oder schon oft und lange deswegen arbeitsunfähig warst. Das kann z. B. auch der Fall sein, wenn du aus gesundheitlichen derzeit auf Teilzeit umschwenken musstest.
Wenn es doch passiert, dass dir keine Versicherung einen Schutz anbietet, dann liegt das meist am Gesamtbild aller deiner Vorerkrankungen. Also falls du neben der Zöliakie in der jüngeren Vergangenheit noch weitere Beschwerden oder Behandlungen aus anderen Gründen hattest und somit mehrere Risikofaktoren zusammenkommen, kann es sein, dass die Versicherer erstmal ablehnen. Der Grund dahinter ist, dass die Versicherer dann ein erhöhtes Gesamtrisiko sehen, auch wenn jede einzelne Sache für sich noch akzeptabel wäre.
Was du unbedingt vermeiden solltest
❌ Einfach einen Antrag „auf gut Glück“ stellen
❌ Beschwerden beschönigen oder weglassen
❌ Diagnosen nicht sauber aufbereiten
Warum?
Weil falsche oder unvollständige Angaben später zu Problemen führen können. Wirst du in den ersten 10 Jahren deiner Versicherung berufsunfähig, prüft der Versicherer, ob du beim Antrag ehrlich warst. Im schlimmsten Fall fällst du dann durch die sogenannte Leistungsprüfung durch und erhältst keine Leistungen, weil du die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt hast.
Der richtige Weg: anonyme Risikovoranfrage
In unserem BU-Prozess arbeiten wir deine Krankenhistorie im ersten Schritt in Ruhe auf. Zur Sicherheit fordern wir deine Krankenakte dazu gemeinsam an, damit du auch keine Behandlungen vergisst und wir alle Diagnosen der Ärzte kennen.
Weiterhin brauchen wir von dir sicher noch einen speziellen Fragebogen zu den Magen-Darm Erkrankungen und ev. vorliegende Arztberichte.
Dann starten wir die anonyme Risikovoranfrage. Hier fragen wir also bei mehreren Versicherungen anonym an, wie sie dich versichern würden. Die Versicherer wissen nicht, wer du bist. Das hat den Vorteil, dass du nicht offiziell einen Antrag stellen musst, denn der ist später abgabepflichtig und kann auch wieder Probleme machen, wenn du abgelehnt worden bist.
Wenn dann alle Rückmeldungen der Versicherer da sind, gehen wir in die BU-Beratung, zeigen dir die Voten der Gesellschaften und besprechen dein individuelles Angebot. Danach kannst du in Ruhe entscheiden.
So weißt du auch ganz genau, wer dich versichern würde und zu welchen Bedingungen.
Praxisbeispiele aus der Beratung
Beispiel 1:
Eine Kundin erhielt vor 5 Jahren die Diagnose Zöliakie. Seit 4 Jahren ernährt sie sich strikt glutenfrei und ist mittlerweile komplett beschwerdefrei. Sie hat keine Nährstoffmängel, keine regelmäßigen Arztbesuche und keine Krankenhausaufenthalte.
Ergebnis der anonymen Risikovoranfrage: Mehrere Versicherer bieten eine normale Annahme an.
Beispiel 2:
Ein Kunde erhielt vor 2 Jahren die Diagnose Zöliakie. Gelegentliche Beschwerden treten auf, wenn er aus Versehen Gluten zu sich nimmt. Er hat 1–2 Arztbesuche pro Jahr und einen leichten Eisenmangel.
Ergebnis der anonymen Risikovoranfrage: Einige Versicherer erheben einen Risikozuschlag, andere schließen die Zöliakie in einer Ausschlussklausel aus.
Beispiel 3:
Bei einem Kunden besteht bisher nur ein Verdacht auf Zöliakie, der aktuell untersucht wird, bald steht eine Magenspiegelung an. Es treten weiterhin regelmäßig Beschwerden auf, er muss häufig zum Arzt und hatte mehrere kurze Krankschreibungen.
Ergebnis der anonymen Risikovoranfrage: Einige Versicherer stellen den Antrag zunächst zurück bis der Befund der Magenspiegelung vorliegt.
FAQ – Berufsunfähigkeitsversicherung mit Zöliakie
Kann ich mit Zöliakie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Ja, das ist in der Regel möglich, abhängig von Beschwerden und Verlauf dann ggf. mit Zuschlag oder Ausschluss.
Was ist, wenn ich noch in der Diagnosephase bin?
Wenn noch nicht klar ist, ob du tatsächlich Zöliakie hast und bald weitere Untersuchungen anstehen, dann kann es sein, dass die Versicherer erstmal zurückstellen. Das ist aber individuell und es kommt dabei auch auf dein Beschwerdebild und den aktuellen Verlauf an.
Wie kann ich meine Chancen auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung verbessern?
Eine anonyme Risikovoranfrage verschafft Klarheit, ohne dass dein Name direkt beim Versicherer auftaucht. So kannst du prüfen, welche Versicherer dich zu welchen Bedingungen absichern würden, bevor du einen Antrag stellst.
Was muss ich bei der anonymen Risikovoranfrage alles angeben?
Beschwerden, Behandlungen, Diagnose und Verlauf müssen mindestens für den Abfragezeitraum vollständig angegeben werden. Meistens werden die letzten 3 oder 5 Jahre abgefragt.
Fazit
Wie bei jeder Erkrankung bewerten die Versicherer die Situation rund um Beschwerden und Behandlungen individuell. Wir arbeiten deine Krankenhistorie mit all unserer Erfahrung so auf, dass wir den Risikoprüfern ein Bild gestalten können, mit dem er gut deine Versicherbarkeit einschätzen kann.
Mit einer Ablehnung rechnen wir bei der Erkrankung Zöliakie nicht. Die Versicherbarkeit ist gegeben, je nach Umfang mit normaler Annahme, Ausschluss oder Risikozuschlag.
Buch dir gerne einen Termin zur BU-Beratung und wir starten den BU-Prozess. Mehr Infos findest du beim Ablauf unserer BU-Beratung.
