Berufsunfähigkeitsversicherung & Magen-Darm-Erkrankungen: Was du wissen musst

Ob Blähbauch, Sodbrennen oder Gallensteine – der Bauch ist oft ein Tabuthema. Aber beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist Offenheit gefragt. In diesem Artikel erfährst du, was du angeben musst, wie Versicherer prüfen und wie du deine Chancen auf eine BU erhöhen kannst.


Das Wichtigste in Kürze:

  • Normale Magen-Darm-Infekte ohne Folgebehandlung sind in der Regel unproblematisch.
  • Reflux, Sodbrennen oder Pantoprazol-Einnahme müssen angegeben werden, sind aber oft kein Hindernis.
  • Unverträglichkeiten, Reizdarm oder häufige Bauchbeschwerden hängen vom Verlauf ab.
  • Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen wie Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa machen eine Absicherung schwieriger, aber nicht unmöglich.
  • Spiegelungen (Magen/Darm) und auffällige Befunde wie Blut im Stuhl oder erhöhte Leberwerte sind anzugeben.
  • Eine anonyme Risikovoranfrage bringt Klarheit, ohne dass dein Name irgendwo auftaucht.
  • Ich helfe dir, deine Gesundheitsangaben professionell aufzubereiten und die besten Annahme-Chancen bei verschiedenen Versicherern zu prüfen .

Was zählt alles zu “Magen-Darm-Erkrankungen”?

Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam, was bei dir gesundheitlich los war, auch im Bereich der Verdauungsorgane. Und keine Sorge: Wir wissen, dass das Thema manchmal unangenehm ist. Aber du darfst ganz entspannt sein. Denn: Es kommt nicht auf jeden Pups drauf an.

Damit du einen Überblick hast, hier typische Beschwerden und Diagnosen, die beim BU-Antrag eine Rolle spielen können:

  • Magen-Darm-Infekte
  • Reflux und Sodbrennen
  • Einnahme von Pantoprazol / Omeprazol
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten (Laktose, Fruktose, Gluten)
  • Reizdarmsyndrom
  • Gallenprobleme (z. B. Gallensteine) – Magen- oder Darmspiegelungen
  • Blut im Stuhl
  • Unklare Bauchschmerzen
  • Hämorrhoiden
  • Analvenenthrombose, Analfissuren
  • Morbus Crohn, Colitis ulcerosa
  • Erhöhte Leberwerte, Leberentzündung
  • Fettleber

Was interessiert Versicherer?

Versicherer schauen nicht nur auf Diagnosen, sondern auch auf Verlauf und Behandlung:

  • Was war die genaue Diagnose?
  • Wann und wie lange bestanden Beschwerden?
  • Waren es eher leichte oder schon stärkere Beschwerden?
  • Welche Medikamente wurden eingenommen?
  • Gab es Klinikaufenthalte, Krankschreibungen oder Operationen?
  • Gab es auffällige Befunde (Blut im Stuhl, auffällige Leberwerte)?
  • Liegen Arztberichte oder Befunde aus Spiegelungen vor?

Wichtig: Auch ärztlich nicht eindeutig geklärte Beschwerden, z.B. regelmäßige Bauchschmerzen ohne Diagnose, sollten angegeben werden, wenn sie im Abfragezeitraum lagen.


Wie bewerten Versicherer Magen-Darm-Erkrankungen bei der BU?

Grundsätzlich gilt: Je leichter die Beschwerden und je stabiler dein Zustand, desto besser die Annahmechancen.

Normale Annahme möglich bei:

  • gelegentlichen folgenlos ausgeheilten Magen-Darm-Infekten
  • kurzzeitiger Beschwerden wegen Reflux oder Sodbrennen
  • stabile Unverträglichkeit mit beschwerdefreier Ernährung
  • Hämorrhoiden, Analvenenthrombose, Analfissuren, wenn abgeheilt und ohne bleibende Beschwerden

Ausschlussklausel oder Risikozuschlag bis hin zur Ablehnung:

  • Reizdarm mit regelmäßigen Beschwerden
  • Beschwerden mit ungeklärter Ursache
  • Blut im Stuhl ohne klare Diagnose
  • Morbus Chron oder Colitis ulcerosa
  • Regelmäßige / häufige Medikamenteneinnahme oder viele Arztbesuche pro Jahr
  • Wiederkehrende längere Krankschreibungen

Je häufiger und schwerer die Beschwerden, desto eher muss leider mit einer Erschwerung oder Ablehnung gerechnet werden. Jede Krankenhistorie ist individuell. Mit einer anonymen Risikovoranfrage finden wir heraus, wie du versicherbar bist.


Beispiele aus der Beratung

Beispiel 1:

Jasmin (34), Online-Marketing

Jasmin nimmt seit 2 Jahren gelegentlich Pantoprazol gegen Sodbrennen. Eine Magenspiegelung vor einem Jahr war ohne Befund. Seit Ernährungsumstellung keine Beschwerden mehr.

Ergebnis: 3 Versicherer boten eine normale Annahme an, 3 einen kleinen Zuschlag oder eine Ausschlussklausel und 1 Versicherer lehnte ab. Beispiel 2:

Tim (28), Erzieher

Tim hat seit mehreren Jahren Reizdarm mit über 6 Arztbesuchen pro Jahr. Medikamente helfen nur bedingt. Er war deswegen 2023 einmal 10 Tage krankgeschrieben.

Ergebnis: 4 Versicherer lehnten ab, 2 boten eine BU mit Ausschlussklausel für den Magen-Darm-Trakt an, 1 wollte weitere Befunde sehen.

Fazit:

Die beiden Beispiele zeigen, wie unterschiedlich Versicherer auf Magen-Darm-Beschwerden reagieren – je nach Diagnose, Beschwerdeverlauf und Behandlungserfolg.

Leichte Beschwerden, die gut im Griff sind und ärztlich abgeklärt wurden (wie bei Jasmin), führen oft zu einer normalen Annahme oder nur leichten Einschränkungen.

Chronische oder belastende Verläufe mit häufigen Arztbesuchen, Krankschreibungen oder eingeschränkter Therapiewirkung (wie bei Tim) machen den Abschluss etwas schwieriger, aber dennoch ist es möglich.


FAQ – Berufsunfähigkeitsversicherung & Magen-Darm-Erkrankungen

Muss ich auch eine abgeklungene Refluxerkrankung angeben?

Ja, wenn du im Abfragezeitraum Medikamente genommen hast, behandelt wurdest oder Beschwerden hattest.

Ich hatte mal Blut im Stuhl, war aber nur eine Analvenenthrombose. Muss das angegeben werden?

Ja, bitte angeben, auch wenn es harmlos war.

Ich habe eine Unverträglichkeit, die ich gut im Griff habe. Problematisch?

Meist nicht, aber bitte immer angeben.

Ich hatte vor 3 Jahren eine Magenspiegelung, war aber ohne Befund.

Auch das muss angegeben werden – oft ist trotzdem eine normale Annahme möglich.

BU trotz Reizdarm – geht das überhaupt?

Ja, oft ist eine Absicherung möglich – es kommt auf die Häufigkeit, Intensität und den Verlauf der Beschwerden an. Wenn du viele Arztbesuche hast, regelmäßig Medikamente brauchst oder öfter krankgeschrieben warst, prüfen Versicherer etwas strenger.

Ich nehme Pantoprazol wegen Reflux – kann ich trotzdem eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

In den meisten Fällen ja. Wenn die Beschwerden abgeklärt, gut behandelbar und nicht chronisch sind, ist oft auch eine normale Annahme möglich.

Wie läuft die Gesundheitsprüfung bei Magen-Darm-Erkrankungen ab?

Versicherer fragen nach Diagnosen, Beschwerden, Medikamenten, Krankschreibungen und ggf. Befunden aus Spiegelungen. Die sogenannte Gesundheitsprüfung entscheidet am Ende darüber, ob du normal angenommen wirst, einen Zuschlag oder eine Ausschlussklausel bekommst. Wichtig ist: Alles sollte ehrlich und nachvollziehbar angegeben werden – dabei helfen wir dir.


Fazit: BU trotz Bauch & Co? Oft möglich!

Jeder hat mal Magen-Darm-Beschwerden, ob Gallensteine, Reizdarm oder “nur mal Sodbrennen”. Darüber zu sprechen, fällt vielleicht nicht immer leicht. Aber genau diese Ehrlichkeit ist wichtig, um später auch bestmöglich abgesichert zu sein. Und keine Sorge: Wir nehmen das ernst, aber nicht zu schwer und unterstützen dich dabei, alles richtig aufzubereiten.

17.05.2025 | Berufsunfähigkeitsversicherung, BU & Erkrankungen

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