Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung: So bestehst du die Gesundheitsprüfung

Du willst dich endlich deine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Dann öffnest du den Antrag – und plötzlich geht es nur noch um Diagnosen, Therapien und Arztbesuche.

Genau hier entscheidet sich, ob deine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung möglich ist – oder ob es zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder sogar einer Ablehnung kommt.

Die Gesundheitsprüfung beim Abschluss der BU ist der sensibelste Teil des gesamten Abschlussprozesses. Nicht der Beitrag. Nicht der Tarif. Sondern die Gesundheitsfragen.

Gerade viele Akademiker:innen erleben hier Unsicherheit:

  • Muss ich die Psychotherapie von vor vier Jahren angeben?
  • Zählt ein einmaliger Bandscheibenvorfall?
  • Muss ich meine Allergie angeben obwohl ich nicht in Behandlung bin?
  • Was passiert, wenn ich etwas vergesse?
  • Bekomme ich mit ADHS oder Migräne überhaupt eine BU?

Die gute Nachricht: Eine Vorerkrankung bedeutet nicht automatisch das Aus.

Aber sie verlangt eine saubere Vorbereitung und Aufarbeitung um die Bestmöglichsten Ergebnisse für dich zu erzielen.

In diesem Leitfaden zeige ich dir Schritt für Schritt, wie du deine BU Gesundheitsprüfung richtig angehst, welche Diagnosen wirklich kritisch sind und warum eine anonyme Risikovoranfrage oft der entscheidende Hebel ist.

Warum die Gesundheitsprüfung über alles entscheidet

Die meisten denken bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zuerst an den Beitrag. Oder daran, welcher Tarif „der beste“ ist. In der Praxis entscheidet jedoch etwas ganz anderes darüber, ob deine Absicherung wirklich funktioniert:

Die Gesundheitsprüfung

Versicherer kalkulieren das Risiko individuell. Das bedeutet: Sie prüfen anhand deiner Angaben, wie wahrscheinlich es ist, dass du später berufsunfähig wirst – und ob sie dieses Risiko annehmen möchten.

Dabei geht es nicht nur um schwere Erkrankungen. Oft sind es ganz andere Dinge, die in Summe zu Problemen führen können:

  • wiederkehrende Rückenbeschwerden
  • dokumentierte Erschöpfungszustände
  • eine ambulante Psychotherapie
  • regelmäßige Migräne
  • unklare Diagnosen in der Arztakte

Wichtig zu verstehen: Versicherer bewerten nicht „wie schlimm es sich anfühlt“, sondern was behandelt worden ist, wie es behandelt worden ist, wie lange es behandelt worden ist. Medikamente, Krankschreibungen u.v.m.! Und genau hier passieren die meisten Fehler.

Viele Antragstellerinnen:

  • unterschätzen alte Behandlungen
  • erinnern sich nicht mehr an genaue Zeiträume
  • übernehmen Diagnosen ungeprüft aus der Arztakte
  • oder versuchen, etwas „nicht so ausführlich“ zu formulieren
  • geben Dinge nicht an weil sie denken es ist nicht wichtig

Das Problem:

Viele haben eine völlig falsche Einschätzung ihrer Krankenhistorie. Wir hören oft den Satz “Ich bin total gesund!” und stellen später fest, dass es doch richtig viele Behandlungen und Diagnosen gibt, die sogar zur Ablehnung führen.

Unvollständige oder falsche Angaben können im Leistungsfall zur sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung führen. Im schlimmsten Fall darf der Versicherer dann vom Vertrag zurücktreten. Das Risiko solltest du auf keinen Fall eingehen, denn das bedeutet: Keine Leistung – obwohl Beiträge gezahlt wurden.

Deshalb ist die Gesundheitsprüfung kein lästiger Formalakt. Sie ist der strategische und wichtigste Kern des gesamten BU-Abschlusses.

Ein Blick in die Akte zeigt oft Diagnosen auf, von denen man so noch nichts wusste! Die Gesundheitsprüfung und Aufarbeitung der Krankenhistorie ist der entscheidende Schritt beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Welche Vorerkrankungen sind wirklich kritisch?

Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an. Nicht jede Vorerkrankung führt automatisch zu einer Ablehnung. Und nicht jede „harmlose“ Diagnose ist automatisch unproblematisch.

Versicherer bewerten drei Dinge:

  1. Art der Erkrankung
  2. Zeitlicher Verlauf
  3. Aktueller Gesundheitszustand
  4. Das Gesamtbild

Entscheidend ist also nicht nur was du hattest – sondern auch wannwie lange und wie stabil dein Zustand heute ist. Beim Gesamtbild kann es durchaus manchmal dazu führen, dass viele Beschwerden und Behandlungen in Summe zur Ablehnung führen, im Einzelnen aber nicht.

Also die Kombination: Vergangene Behandlungen der Psyche und Verspannungen am Rücken und langfristige Magen-Darm-Beschwerden können sehr wahrscheinlich zur Ablehnung führen. Jede einzelne Erkrankung aber nicht (wenn man eben nur eine davon hatte).

Mach dir aber bitte keine Sorgen: Wir als BU Profi arbeiten mit dir gemeinsam deine Krankenhistorie auf und stellen sie so zusammen, dass die Risikoprüfer bei den Versicherungen die Informationen haben, die sie benötigen. Ich gehe im folgendem mal auf ein paar Krankheitsbilder ein. Eine schöne Zusammenfassung aller Erkrankungen findest du unter BU & Vorerkrankungen.

Psychische Erkrankungen

Laut Auswertungen des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zählen psychische Erkrankungen zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit in Deutschland.Entsprechend sensibel prüfen Versicherer hier.

Relevant sind unter anderem:

  • Depression
  • Angststörungen
  • Anpassungsstörungen
  • Burnout
  • ADHS
  • ambulante oder stationäre Psychotherapie

Wichtig zu wissen: Eine abgeschlossene Therapie bedeutet keine Ablehnung. Mit ein wenig Abstand zur Therapie/ Behandlung kannst du dich wieder versichern. Wenn die Behandlung noch sehr frisch ist, musst du mit einem Ausschluss der Psyche rechnen. Später dann ggf. nicht mehr.

Es kommt immer auf folgende Faktoren an und ist somit total individuell:

  • Abstand zur Behandlung
  • Therapiedauer
  • Art der Behandlung (ambulant/stationär)
  • Medikamenteneinnahme

Schau dir zum Thema Psyche gerne meine Blogartikel an:

BU und die Psyche

BU und ADHS

BU vor Psychotherapie abschließen

Rücken & orthopädische Beschwerden

Bandscheibenvorfälle, wiederkehrende Rückenschmerzen oder physiotherapeutische Behandlungen sind sehr häufig und gerade bei Bürojobs keine Seltenheit.

Versicherer schauen hier besonders auf:

  • MRT-Befunde
  • OP-Berichte
  • Dauer der Beschwerden
  • seit wann Beschwerdefreiheit
  • Anzahl der Behandlungen, auch Physiotherapie

Einmalige Rückenschmerzen werden anders bewertet als chronische Rückenschmerzen mit regelmäßiger Behandlung. Ein Bandscheibenvorfall oder eine Skoliose-Diagnose aus der Kindheit sollten immer angegeben werden, da diese nie zu 100% ausheilen.

Sind diese Dinge aber schon lange her und du bist seit vielen Jahren beschwerdefrei, machen sie bei der Beantragung auch keine Probleme.

Schau dir zum Thema Rücken und Bewegungsapparat gerne meine bestehenden Blogartikel an:

BU & Rücken

BU & Verletzungen

Chronische Erkrankungen

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Autoimmunerkrankungen
  • Diabetes
  • chronische Darmerkrankungen
  • Asthma
  • Migräne mit regelmäßiger Behandlung

Bei chronischen Diagnosen geht es vor allem um:

  • Stabilität
  • Medikation
  • Einschränkungen im Alltag
  • Prognose
  • Schübe

Oft ist eine Annahme möglich – je nach Ausprägung aber mit Zuschlag oder Ausschluss.

Schau dir zu dem Thema Versicherbarkeit von verschiedenen Vorerkrankungen gerne meinen Blogartikel “BU & Vorerkrankungen” an, in dem wir zu jeder Vorerkrankung was geschrieben haben.

Einmalige Behandlungen vs. laufende Beschwerden

Das ist ein wichtiger Unterschied. Viele Menschen denken: „Das ist doch längst vorbei.“

Versicherer fragen jedoch:

  • Gab es Folgebehandlungen?
  • Bestehen Restbeschwerden?
  • Wurde eine Kontrolluntersuchung empfohlen?

Ein einmaliger Vorfall ohne weitere Behandlung ist oft weniger problematisch als eine Diagnose, die über Jahre immer wieder dokumentiert wurde. Trotzdem müssen unbedingt auch einmalige Behandlungen angegeben werden!

Was viele unterschätzen

Nicht nur die schwere Diagnose ist relevant. Auch Beschwerden ohne Behandlungen müssen ggf. angegeben werden. Der Versicherungslaie denkt hier bestimmt nur an Behandlungen. Aber wenn du seit Wochen ungeklärte Scherzen hast und denkst “Ich schließe vorher mal noch schnell eine BU ab!” dann wird’s brisant! Das gilt auch für eine Psychotherapie.

Der Abfragezeitraum – die häufigste Fehlerquelle

Wenn es um die BU Gesundheitsprüfung geht, ist der Abfragezeitraum der Punkt, an dem die meisten unabsichtlichen Fehler passieren.

Typischerweise fragen Versicherer:

  • Ambulante Behandlungen der letzten 5 Jahre
    → Dazu zählen Arztbesuche beim Hausarzt, Facharzt, Psychotherapeuten oder Physiotherapeuten – auch wenn es nur Kontrolltermine waren.
  • Stationäre Aufenthalte der letzten 10 Jahre
    → Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen oder Operationen müssen meist über einen längeren Zeitraum angegeben werden.
  • Manchmal kürzere Zeiträume, je nach Alter oder Beruf (vereinfachte Gesundheitsfragen)
    → diese verkürzten Abfragezeiträume haben wir alle im Blick und arbeiten deine Krankenhistorie entsprechend auf

Das Problem: Viele verlassen sich auf ihr Gefühl anstatt richtig zu lesen. Die Antragsfragen beim BU Antrag sind bei jeder Gesellschaft anders. Als Laie weißt du nicht, was konkret gemeint ist und wo sich die Stolperfallen befinden.

Wird nur nach Behandlungen oder auch nach Beschwerden gefragt? Wir nur nach stationären Krankenhausaufenthalten gefragt oder allgemein nach Krankenhausbehandlungen?

Was du alles falsch machen kannst, wenn du selber deinen BU Antrag ausfüllst, erkläre ich dir in meinem Blogbeitrag “Warum du deinen BU-Antrag falsch ausfüllst!”

Hier aber ein kleines Beispiel. Lies dir die Frage mal durch..

Wenn du sie jetzt hättest beantworten müssen, hättest du dann nur stationäre Krankenhausaufenthalte angegeben oder auch ambulante Behandlungen in der Notaufnahme? Letzteres wäre nämlich richtig gewesen!

Was wirklich angegeben werden muss

Grundsätzlich gilt: Alles, wonach konkret gefragt wird, muss vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden.

Dazu gehören:

  • Arztbesuche
    → Auch wenn es „nur zur Sicherheit“ war oder eine simple Vorsorgeuntersuchung
  • Diagnosen
    → Selbst Verdachtsdiagnosen sind relevant
  • Therapien
    → Psychotherapie, Physiotherapie oder andere Behandlungen gelten als anzugeben, wenn sie im Abfragezeitraum liegen.
  • Verschriebene Medikamente
    → Auch zeitweise Einnahmen sind relevant, weil sie Rückschlüsse auf Beschwerden zulassen.
  • Angeratene, aber noch nicht durchgeführte Behandlungen
    → Wenn z. B. ein MRT empfohlen wurde, muss das angegeben werden – auch wenn es noch nicht stattgefunden hat.
  • Geplante Untersuchungen
    → Offene Diagnostik signalisiert aus Sicht des Versicherers ein noch nicht abgeschlossenes Risiko. BU vor der Psychotherapie abschließen geht also nicht mehr

Was viele unterschätzen: Auch Beschwerden ohne endgültige Diagnose können relevant sein, wenn sie dokumentiert wurden.
Der Versicherer bewertet nicht nur „fertige Diagnosen“, sondern auch das Risiko dahinter.

Warum „Vergessen“ teuer werden kann

Fehlende Angaben nennt man juristisch vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.

Das bedeutet: Im Leistungsfall darf der Versicherer prüfen, ob die Gesundheitsfragen damals korrekt beantwortet wurden. Das macht er auf jeden Fall, wenn deine Berufsunfähigkeit in den ersten 10 Jahren nach Abschluss der BU eingetreten ist.

Wenn relevante Angaben fehlen, kann das zur Folge haben, dass der Versicherer nicht leistet und du erstmal nachweisen musst, dass du nichts falsch gemacht hast. Das kostet Zeit, Nerven und das will wirklich niemand im Leistungsfall mit einer schweren Krankheit erleben.

Warum die eigene Erinnerung nicht ausreicht

Viele gut organisierte Menschen denken: „Ich weiß doch, was ich hatte.“

Aber in Arztakten stehen häufig:

  • Verdachtsdiagnosen
    → Eine erste Einschätzung, die später vielleicht nicht bestätigt wurde.
  • Ausschlussdiagnosen
    → Diagnosen, die nur zur Abklärung notiert wurden.
  • Medizinische Formulierungen, die drastischer klingen als die Realität
    → Zum Beispiel „depressive Episode“, obwohl es sich um eine vorübergehende Belastungsreaktion handelte.
  • Dauerdiagnosen
    → Diagnosen, die eigentlich keine Relevanz mehr aber aber weiter abgerechnet werden

Ohne Einordnung kann genau so ein Eintrag problematisch wirken – obwohl er medizinisch harmlos war. Deswegen empfehlen wir dir, deine Krankenakte anzufordern. Im Blogbeitrag “Krankenakte anfordern, ja oder nein?” habe ich alles erklärt.

So sieht z.B. ein BU-Antrag aus. Die genannten Krankheiten sind nur Beispiele, keine abschließenden Aufzählungen. Ein Laie liest ggf. nur diese Krankheiten, denkt sich er hat sie nicht und verneint die Fragen. Das ist aber gefährlich!

Die Lösung: Anonyme Risikovoranfrage

Wenn eine Vorerkrankung im Raum steht, solltest du niemals direkt einen offiziellen Antrag stellen.

Warum?

Sobald ein Antrag gestellt und abgelehnt wird, ist diese Information im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer gespeichert. Das kann spätere Anträge unnötig erschweren, weil du das angeben musst. Genau deshalb arbeite ich bei Vorerkrankungen grundsätzlich mit einer anonymen Risikovoranfrage.

Bei einer Risikovoranfrage werden deine Gesundheitsangaben vorab – ohne Nennung deines Namens, Adresse etc. – bei ausgewählten Versicherern geprüft. Es handelt sich also nicht um einen offiziellen Antrag, sondern um eine unverbindliche Einschätzung der Annahmechancen ohne das der Versicherer weiß, wer du bist.

Der Versicherer bewertet dabei deine Diagnosen, Behandlungen und Verläufe, speichert aber keine personenbezogenen Daten. Du erhältst im Anschluss eine konkrete Rückmeldung: normale Annahme, Annahme mit Zuschlag, Annahme mit Ausschluss oder Ablehnung.

Erst danach wird entschieden, ob und bei welchem Anbieter ein Antrag sinnvoll ist.

Im Bild siehst du ein Beispiel aus der Beratung. Hier haben wir durch die Risikovoranfrage 3 Versicherer gefunden, die den Kunden normal versichern.

Gerade bei psychischen Vorerkrankungen, Rückenbeschwerden oder chronischen Diagnosen sind die Unterschiede zwischen den Versicherern teilweise erheblich. Ein Anbieter bewertet eine drei Jahre zurückliegende Therapie sehr streng, ein anderer deutlich entspannter. Ein Versicherer schließt pauschal den Rücken aus, ein anderer akzeptiert ihn bei nachgewiesener Beschwerdefreiheit.

Ohne Risikovoranfrage würdest du diese Unterschiede gar nicht kennen. Du würdest einfach beantragen – und hoffen.

Das Ziel ist nicht irgendeine Annahme. Sondern eine stabile, tragfähige Lösung ohne unnötige Ausschlüsse. Eine Vorerkrankung ist kein Ausschlusskriterium. Aber sie verlangt professionelles Risikomanagement.

Und hier findest du meinen Blogbeitrag zu BU & Risikovoranfrage in dem ich mehr ins Detail gehe und umfangreicher erkläre, warum sie so wichtig ist.

So bereite ich meine Kundinnen konkret auf die Gesundheitsprüfung vor

Die wenigsten Probleme entstehen durch „schwere Krankheiten“. Mit sehr schweren Krankheiten ist man leider so oder so nicht mehr versicherbar. Das Problem bei bestehenden Vorerkrankungen ist die fehlende Vorbereitung und Aufarbeitung.

Wenn Kunden mit Vorerkrankungen zu uns kommen, stellen wir nicht sofort Anträge. Wir geben auch noch keine Angebote raus. Wir starten mit der Aufarbeitung der Krankenhistorie.

Das bedeutet: Wir arbeiten deine Krankenhistorie auf, im besten Fall mit deiner Krankenakte. Viele sind überrascht, wie Diagnosen dort formuliert sind. Manchmal wurde aus einer kurzfristigen Erschöpfungsphase eine „depressive Episode“. Manchmal steht bei Rückenschmerzen direkt „chronisches LWS-Syndrom“, obwohl es nur eine einzelne Phase war.

Solche Formulierungen sind für Versicherer relevant. Deshalb müssen sie verstanden und – wenn nötig – medizinisch eingeordnet werden.

Im nächsten Schritt schauen wir uns den zeitlichen Verlauf an. Wann war die Behandlung? Wie lange ist sie her? Gab es Folgebehandlungen? Bestehen aktuell Beschwerden oder vollständige Beschwerdefreiheit?

Erst wenn diese Punkte geklärt sind, wird strategisch entschieden, welche Versicherer überhaupt infrage kommen.

Gerade bei Vorerkrankungen ist es entscheidend, die Situation sauber darzustellen – ohne zu dramatisieren, aber auch ohne etwas kleinzureden oder unter den Tisch zu kehren.

Was aber wichtig ist: Es ist mitunter Arbeit! Wir stellen Fragen! Wir brauchen ggf. Berichte, Atteste und Fragebögen von dir. Du musst also wollen und mitmachen! Wenn dir das zu viel ist und du lieber “schnell, schnell einfach eine BU abschließen möchtest, dann bist du bei uns ggf. falsch! Wenn dir dein Versicherungsschutz aber wichtig ist, der Versicherer auch wirklich leisten soll im Leistungsfall, dann lass uns gerne starten.

Am Ende steht dann nämlich idealerweise eine Lösung, das du entweder:

– normal angenommen wirst,
– mit einem vertretbaren Zuschlag versichert wirst,
– oder einen klar definierten Ausschluss enthältst

Das Entscheidende ist: Du weißt dann woran du bist und hast die Wahl! Nicht erst nach einem abgelehnten Antrag.

Praxisbeispiel – BU trotz früherer Psychotherapie

Eine Kundin, 32 Jahre, Juristin

Vor vier Jahren hatte sie eine ambulante Psychotherapie über etwa acht Monate. Hintergrund war eine belastende berufliche Situation und private Veränderungen. Seitdem ist sie stabil, arbeitet voll, keine Medikation, keine weiteren Behandlungen.

Sie dachte immer: „Mit Psychotherapie bekomme ich doch sowieso keine Berufsunfähigkeitsversicherung.“

Also haben wir ihre Arztakte angefordert und neben der psychischen Thematik auch die anderen Arztbesuche aufgearbeitet. Anschließend wurde eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern gestellt.

Das Ergebnis:

  • mehrere Anbieter wollten sie mit dem Ausschluss Psyche versichern
  • ein Versicherer bot eine normale Annahme an

Ohne Risikovoranfrage hätte sie möglicherweise direkt bei einem der strengeren Anbieter beantragt und sich auf den Ausschluss Psyche eingelassen. Am Ende erhielt sie aber eine normale Annahme und war happy.

Praxisbeispiel – Bandscheibenvorfall und die Sorge vor einem Ausschluss

Eine Kundin, 38 Jahre, Projektleiterin, hatte 12 Jahre zuvor einen Bandscheibenvorfall. Keine Operation, aber mehrere Monate Physiotherapie und eine Krankschreibung über sechs Wochen. Seitdem keine Behandlungen und Beschwerden mehr deswegen oder wegen anderen Rückenthemen.

Wichtig hier: Der Bandscheibenvorfall liegt zwar außerhalb der normalen Abfragezeiträume aber er muss trotzdem angegeben werden, da es sich um eine degenerative Erkrankung der Wirbelsäule handelt. Das haben wir dann also getan.

Unterlagen aufgearbeitet, MRT Berichte von damals, alles umfangreich erklärt und eine anonyme Risikovoranfrage gestellt.

Das Ergebnis war gemischt: Viele Versicherer wollten einen dauerhaften Wirbelsäulen-Ausschluss. Aber auch hier fand sich ein Versicherer, der die Kundin normal versicherte. Ohne prof. Aufarbeitung hätte sie den Bandscheibenvorfall vermutlich nie angegeben und ihren Versicherungsschutz riskiert.

Fazit: Mit der richtigen Vorbereitung zur passenden Absicherung

Eine Vorerkrankung ist kein automatisches Aus für deine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Gesundheitsprüfung entscheidet darüber, ob dein Vertrag später trägt – oder im Ernstfall angreifbar ist. Und genau deshalb lohnt sich Vorbereitung.

Nicht jede Diagnose führt zur Ablehnung. Nicht jede Therapie bedeutet einen Ausschluss. Aber jede Angabe muss ordentlich eingeordnet werden.

Eine saubere BU-Absicherung ist unabdinglich und eine der wichtigsten Absicherungen. Und sie beginnt nicht mit dem Tarifvergleich, sondern mit Klarheit über die eigene Gesundheitshistorie.

Wenn du unsicher bist, wie deine Vorerkrankungen bewertet werden könnten und wie man deine Krankenhistorie richtig aufarbeitet, dann melde dich jetzt bei uns.

08.03.2026 | Berufsunfähigkeitsversicherung, Vor dem BU-Versicherungsantrag

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