Warum du deinen BU-Antrag falsch ausfüllst!

Wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchtest, musst du Gesundheitsfragen beantworten. Beantwortest du diese falsch, riskierst du deinen Versicherungsschutz und die Chance ist dann sehr hoch, dass die Versicherung nicht leisten muss.

Damit dir das nicht passiert, arbeiten wir mit dir ganz genau deine Krankenhistorie auf und berücksichtigen im Rahmen der anonymen Risikovoranfrage die jeweiligen Fragen der Versicherer im BU-Antrag. Die sind nämlich teilweise sehr unterschiedlich und können darüber entscheiden, ob dich eine Versicherung versichert und die andere eben nicht.

Ich bin seit über 23 Jahre in der Versicherungsbranche und auf Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisiert. Mein Team und ich nehmen dich an die Hand und führen dich mit Leichtigkeit durch den BU-Prozess. So kannst du dich auf deinen Versicherungsschutz verlassen und zahlst nicht Monat für Monat sinnlos deine Beiträge.

Ich rate dir dringend davon ab, dich selber auf das Abenteuer “Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen” zu begeben. Suche dir immer einen Profi dazu, denn du weißt niemals, was du nicht weißt.

Und nun zeige ich dir, was du im BU-Antrag alles falsch machen kannst.

Beschwerden und Behandlungen

Viele Menschen denken, sie müssten im BU-Antrag nur Behandlungen beim Arzt angeben. Das ist aber ein schwerwiegender Fehler, denn bis auf eine Gesellschaft fragen alle Versicherer im Antrag nach Beschwerden und Behandlungen.

Wenn du also seit Jahren unter einer Allergie leidest, aber nie zum Arzt gehst oder täglich Rückenschmerzen hast, dann musst du das angeben.

Geplante Behandlungen

Die Versicherer untermauern die Frage nach den Beschwerden in ihren Anträgen dann noch mit folgender Frage. Hier mal 2 Beispiele:

Hier siehst du, dass dann nochmal explizit nach bestimmten Beschwerden in den letzten 3 oder 6 Monaten gefragt wird, ohne das ein Arzt aufgesucht werden musste.

Unterschätze diese Fragen nicht. Ggf. denkst du jetzt “Wie sollen die das rausbekommen?”

Das ist ganz einfach. Du hast also seit Wochen Rückenschmerzen und nun ist es nicht mehr auszuhalten. Du gehst zum Orthopäden und erzählst ihm davon. Und “Zack” wird er in seine Akte eintragen “Patient klagt seit Wochen über Rückenschmerzen”. Das Beispiel können wir mit Beschwerden jeder Art durchspielen. Es wird dir immer auf die Füße fallen und dir deinen Versicherungsschutz kosten, wenn du solche Beschwerden nicht angibst.

Oder der lieb gemeinte Tipp von der Psychotherapeutin, doch vor Beginn der Therapie noch schnell eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, ist auch eine ganz blöde Idee. Aber dazu habe ich dir hier schon einen gesonderten Blogbeitrag geschrieben.

Krankenhausbehandlungen

Wenn im Antrag nach Behandlungen im Krankenhaus gefragt wird, denkst du vielleicht nur an stationäre Krankenhausaufenthalte. Hier fragt aber z.B. ein Versicherer nach ALLEN Krankenhausbehandlungen in den letzten 10 Jahren. Du warst also mal kurz in der Notaufnahme? Dann muss das hier rein? Denkst du da dran?

Und dann gibst es da noch einen Versicherer, der alle ambulanten Operationen der letzten 10 Jahre abfragt. Eingewachsener Zehennagel entfernt, das muss dann hier rein! Weisheitszahn OP, auch das müsste hier dann angegeben werden!

Definition von bestimmten Begriffen

Aus meiner Erfahrung heraus, denkst du als Versicherungslaie bei bestimmten Begriffen in den Fragestellungen nicht an die selben Dinge, an die ich denke. Diese 2 Beispiele hier zeigen, wie offen und “weit dehnbar” Versicherer Fragen stellen mit Begrifflichkeiten, die du sicher eher als “schlimme Erkrankungen” einstufen würdest.

Was bedeutet jetzt dann also die “dauerhaft geistige Beeinträchtigung?” Müsste man hier schon angeben, wenn man seit Monaten psychische Beschwerden hat? Angststörungen? Oder bei den “körperlichen Beeinträchtigungen” die nicht behandelten Migräneattacken?

Oder kommt da vielleicht doch der Kreuzbandriss aus 2003 hin, weils dann doch eine Folge eines Unfalls ist? Oder die fehlende Milz, die dir vor 15 Jahren entnommen worden ist?

Unterschiedliche Abfragezeiträume

Und dann gibt es noch die unterschiedlichen Abfragezeiträume, die dafür sorgen können, dass du deine Berufsunfähigkeitsversicherung doch ohne Ausschluss bekommst.

Einige Versicherer fragen im ambulanten Bereich nur 3 Jahre ab, anstatt 5 Jahre. Wenn du also vor 4 Jahren in Psychotherapie warst, muss das bei solchen Versicherern nicht angegeben werden.

Beim Beispiel hier, siehe Fotos, hatte die Kundin vor 4 Jahren Angststörungen und war in Behandlung. Ein Versicherer hat hier sogar komplett abgelehnt, viele versicherten die Kundin nur mit Ausschluss Psyche aber einer, der eben nur 3 Jahre zurück fragt, versicherte sie mit einer normalen Annahme. Die Kundin war total glücklich darüber und hat die Berufsunfähigkeitsversicherung dann natürlich lieber dort abgeschlossen.

Nach der Aufarbeitung deiner Krankenhistorie gestalten wir die Unterlagen für die anonyme Risikovoranfrage so, dass wir bei dem jeweiligen Versicherer nur das angeben, was notwendig ist, damit du die Chance auf das beste Ergebnis für dich hast. Wir wissen genau, wo die Stolpersteine sind und wie die Unterlagen aufzuarbeiten sind. Mach dir hier also keine Sorgen, das musst du nicht selber machen!

Doch lieber zum Profi!

Fazit: Du siehst, je nach Anbieter, sind die Fragen auf den ersten Blick vielleicht einfach zu lesen.

Lass dich hier aber nicht täuschen und riskiere deinen Versicherungsschutz dieser wichtigen Versicherung nicht, nur weil du ggf. zu eitel bist und denkst “du könntest das doch fix auch selber schnell machen”.

Manchmal sind es sogar die Ärzte selber, die unseren Kunden erzählen wollen “das wäre doch alles nicht so schlimm und deswegen würden sie niemals berufsunfähig werden”. Letzteres mag vielleicht so sein, aber trotzdem muss es im BU-Antrag angegeben werden.

Wenn du weitere Fragen hast, melde dich gerne bei mir. Wenn du das Thema endlich angehen möchtest, buch dir einen Termin und dann legen wir los!

29.06.2025 | Berufsunfähigkeitsversicherung

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