Ich weiß, das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung klingt erstmal… na ja, trocken. Vielleicht sogar manchmal ein bisschen überfordernd. Aber: Es ist wirklich wichtig, dass du dich damit auseinandersetzt. Denn deine Arbeitskraft ist das Wertvollste, was du hast. Wenn du aus gesundheitlichen Gründen deinen Job nicht mehr machen kannst, brauchst du eine finanzielle Absicherung. Genau dafür ist die Berufsunfähigkeitsversicherung da.
Der ideale Zeitpunkt für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist möglichst früh, bestenfalls bevor gesundheitliche Beschwerden auftreten oder Diagnosen gestellt werden. Denn bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden Gesundheitsfragen gestellt, in denen u. a. auch nach Beschwerden und Erkrankungen rund um die Geschlechtsorgane gefragt wird. In diesem Artikel erfährst du, welche Themen relevant sind, wie du sie richtig angibst und welche Strategien dir helfen, den besten Versicherungsschutz zu erhalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Gesundheitsfragen in der BU: Du musst Angaben zu Beschwerden und Behandlungen machen, meist der letzten 5 Jahre (ambulant+stationär.
- Was muss angegeben werden? Auffällige Befunde, auffällige PAP- oder HPV-Abstriche, Erkrankungen der Brust, Eierstöcke oder Gebärmutter, Endometriose, PCOS, Zyklusbeschwerden, Kinderwunschbehandlungen, Hormontherapien oder hormonelle Medikamenteneinnahme zur Behandlung von Symptomen.
- Was muss nicht angegeben werden? Die Einnahme der Pille zur reinen Verhütung oder unauffällige Vorsorgeuntersuchungen ohne Beschwerden.
- Unser Service: Wir arbeiten mit dir gemeinsam deine Gesundheitsgeschichte auf und helfen dir mit einer anonymen Risikovoranfrage, um den besten Versicherer für dich zu finden.
- Wir haben bereits Beiträge zum Thema PCOS und Endometriose geschrieben.
Welche frauenspezifischen Themen sind für die BU relevant?
Wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragst, musst du ein paar Gesundheitsfragen beantworten. Klingt erstmal harmlos, ist aber entscheidend – denn das sind die Infos, auf deren Basis die Versicherung entscheidet, ob (und zu welchen Bedingungen) sie dich versichert. Dabei sind vor allem folgende Themen relevant:
- Auffällige Befunde beim Frauenarzt: Falls dein PAP- oder HPV-Abstrich auffällig war, muss dies angegeben werden.
- Erkrankungen der Brust, Eierstöcke oder Gebärmutter: Dazu gehören Zysten, Myome, Polypen oder Knoten in der Brust.
- Endometriose oder PCOS: Diese Diagnosen sind in der Regel immer anzugeben, auch wenn du weitestgehend beschwerdefrei bist.
- Zyklusbeschwerden oder -unregelmäßigkeiten: Falls du starke Regelschmerzen oder unregelmäßigem Zyklus hast und ggf. auch deswegen ärztlich behandelt wurdest, gehört das in den Antrag.
- Hormonelle Behandlungen: Die Einnahme von Medikamenten wie Mönchspfeffer oder Progesteron zur Linderung von Beschwerden ist relevant. Die Pille muss du nur angeben, wenn du sie zur Behandlung von Beschwerden einnimmst (z. B. bei Endometriose oder starker Akne). Wenn du sie „einfach nur“ zur Verhütung nutzt, ist keine Angabe nötig.
- Kinderwunschbehandlungen: Falls du eine Hormonbehandlung oder eine IVF-/ICSI-Behandlung hattest oder Abklärungsuntersuchungen wegen eines Kinderwunschs erfolgt sind, muss dies angegeben werden.
- Auffälligkeiten in der Schwangerschaft: Komplikationen wie Schwangerschaftsdiabetes oder Präeklampsie müssen dokumentiert werden.
💡 Tipp: Diagnosen oder Behandlungen bedeuten nicht automatisch, dass du keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kannst oder mit einer Erschwerung rechnen musst. Es kommt darauf an, wann die Beschwerden auftraten, wie ausgeprägt sie waren oder sind und welche Behandlungen erfolgt sind. In vielen Fällen ist eine normale Annahme möglich, das bedeutet, dass der Versicherer dich vollumfänglich versichert ohne Ausschlüsse.
Beispiel gefällig? So sieht das in der Praxis aus:
Stell dir vor, du warst vor drei Jahren zur normalen Vorsorgeuntersuchung bei deiner Frauenärztin. Die hat dir gesagt: „Ihr PAP-Abstrich ist leicht auffällig, wir kontrollieren das einfach in 6 Monaten nochmal.“ Du warst dann noch zwei Mal zur Kontrolle, alles blieb unauffällig. Beschwerden hattest du nie und bist auch heute beschwerdefrei.
Musst du das bei der BU angeben?
Ja – aber: Es heißt nicht automatisch, dass dies negative Auswirkungen auf deinen Versicherungsschutz hat!
Vielleicht sagt die eine Versicherung: „Alles gut, können wir versichern.“
Vielleicht sagt eine aber auch: „Wir warten noch ein halbes Jahr, bis die letzte Kontrolle ein Jahr her ist.“
Deshalb machen wir vorher eine anonyme Risikovoranfrage – ohne dass dein Name irgendwo auftaucht.
Noch ein Beispiel: Brustknoten
Eine Kundin von mir – nennen wir sie Julia – hatte vor zwei Jahren einen kleinen Knoten in der Brust. Ihre Frauenärztin hat ihn beobachtet, dann eine Mammasonografie gemacht. Ergebnis: gutartig, keine Behandlung nötig.
Julia hat uns die Befunde geschickt, wir haben sie mit in die anonyme Anfrage genommen – und siehe da: Drei Versicherer hätten sie ganz normal versichert. Einer wollte eine Ausschlussklausel, einer sogar einen Zuschlag. Julia konnte in Ruhe vergleichen und hat sich für das beste Angebot entschieden.
Wie sieht der Prozess aus?
Im Erstgespräch arbeiten wir gemeinsam mit dir deine Gesundheitshistorie auf. Von Frau zu Frau!
✅ Wir klären:
- Wann traten Beschwerden oder Diagnosen auf?
- Wie wurden sie behandelt?
- Seit wann bist du beschwerdefrei?
Diese Informationen helfen den Versicherern, dein individuelles Risiko einzuschätzen. Oft gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Versicherern, weshalb wir mit einer anonymen Risikovoranfrage herausfinden, wo du die besten Chancen hast.
Was bedeutet eigentlich „anonyme Risikovoranfrage“?
Du musst nicht direkt einen Antrag stellen und hoffen, dass alles gut geht. Stattdessen fragen wir für dich bei mehreren Versicherern anonym an – also ohne deinen Namen und ohne dass etwas „vermerkt“ wird.
Wir geben dabei nur die medizinisch relevanten Infos weiter – und zwar so, wie wir sie vorher gemeinsam aufbereitet haben. Dann bekommen wir Antworten wie:
- Ja, normale Annahme möglich
- Annahme mit Risikozuschlag
- Ausschluss bestimmter Erkrankungen
- Oder Ablehnung
Und das Beste: Du kannst danach frei entscheiden, ob du eine Versicherung abschließt oder nicht. Ohne Druck.
Was passiert bei auffälligen Befunden oder Diagnosen?
🔹 Auffälliger PAP-Abstrich / HPV-Abstrich
Falls dein PAP-Abstrich auffällig war und du aktuell noch unter engmaschiger Kontrolle stehst, kann es sein, dass Versicherer den Antrag vorläufig zurückstellen, bis ein unauffälliger Abstrich vorliegt. Falls der Befund bereits älter ist und sich normalisiert hat, ist meist eine normale Annahme möglich.
🔹 Knoten in der Brust
Falls du einen gutartigen Knoten in der Brust hattest oder aktuell hast, ist es sinnvoll, aktuelle Befunde einzureichen, die dies bestätigen. Ein gesicherter gutartiger Befund erhöht die Chance auf eine normale Annahme.
🔹 Endometriose oder PCOS
Beide Erkrankungen werden von Versicherern unterschiedlich eingestuft. Falls du beschwerdefrei bist oder deine Beschwerden mild sind, kann eine BU mit einer Ausschlussklausel oder einem Risikozuschlag möglich sein. Wenn du kaum bis gar keine Beschwerden hast, ist evtl. auch eine normale Annahme denkbar. Mehr zu Endometriose und PCOS findest du in diesen Artikeln (Link setzen).
🔹 Schwangerschaftsdiagnosen
Themen wie Schwangerschaftsdiabetes oder Präeklampsie müssen angegeben werden. Falls nach der Geburt keine weiteren Probleme aufgetreten sind, gibt es oft keine langfristigen Einschränkungen für die BU.
Was steht in deiner Krankenakte?
Falls du deine Krankenakte von deiner Krankenkasse angefordert hast, wirst du möglicherweise auf die Abrechnungsdiagnose „N89.8 – Sonstige näher bezeichnete nichtentzündliche Krankheiten der Vagina“ stoßen.
➡️ Keine Sorge: Diese Diagnose wird von vielen Frauenärzt*innen bei Vorsorgeuntersuchungen hinterlegt. Solange du keine Beschwerden hattest, spielt sie für die Risikoprüfung keine große Rolle.
Fazit: BU und Frauengesundheit – Mit der richtigen Strategie möglich
Gesundheitliche Themen wie auffällige PAP-Abstriche oder hormonelle Behandlungen sind beim BU-Abschluss relevant – aber oft kein Hindernis, solange du beschwerdefrei bist oder die Behandlung abgeschlossen ist.
💡 Unser Tipp: Eine gute Vorbereitung ist entscheidend. Mit unserer Unterstützung arbeiten wir gemeinsam deine Gesundheitshistorie auf und stellen eine anonyme Risikovoranfrage, um die beste Absicherung für dich zu finden.
Hast du Fragen oder möchtest wissen, wie deine Chancen auf eine BU stehen? Melde dich bei uns – wir helfen dir gerne weiter! Jetzt Termin vereinbaren – und endlich einen Haken an die BU machen.
Du wirst froh sein, wenn’s erledigt ist. Versprochen.