Die Grundfähigkeitsversicherung – eine Alternative zur BU?

In diesem Artikel möchten wir dir einen umfassenden Überblick über die Grundfähigkeitsversicherung (GF) geben, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) aufzeigen und klären, ob die GF für dich eine geeignete Alternative sein könnte. Außerdem erfährst du, worauf du beim Abschluss einer Grundfähigkeitenversicherung besonders achten solltest.

Für wen ist eine Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der Regel immer die erste Wahl, wenn du deine Arbeitskraft vollumfänglich absichern möchtest. Sie bietet einen breiteren Versicherungsschutz, da alle gesundheitlichen Risiken, die zu einem Verlust deiner Arbeitskraft führen könnten, abgedeckt sind. Hier zählt dann nur, ob du deinen Beruf nicht mehr zu mind. 50% ausüben kannst. Ist das der Fall, leistet die Versicherung deine BU-Rente.

In manchen Fällen ist der Abschluss einer BU jedoch einfach nicht möglich oder unattraktiv. Dies kann unterschiedliche Gründe haben, zum Beispiel, weil deine anonyme Risikovoranfrage leider nur Ablehnungen ergeben hat, oder weil du wegen deines Berufs oder bestehender Vorerkrankungen mit Ausschlussklauseln oder hohen Risikozuschlägen konfrontiert wirst. In solchen Fällen kann die Grundfähigkeitenversicherung eine nützliche Alternative zur Absicherung deiner Arbeitskraft sein. Wie bei der BU ist auch bei der GF der monatliche Beitrag von Faktoren wie Alter, Beruf, Gesundheitszustand, Hobbys sowie Höhe und Laufzeit der vereinbarten Rente abhängig.

Wie wen ist sie eine Alternative?

Wenn du einen körperlich sehr belastenden Beruf ausübst, bietet die Grundfähigkeitenversicherung eine attraktive Möglichkeit, deine Arbeitskraft zu einem faireren Preis abzusichern. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung werden solche Berufe oft in höhere Risikogruppen eingestuft, was zu extrem hohen Beiträgen führen kann, die für viele unerschwinglich sind. Das gilt dann also für Handwerker jeder Fachrichtung, Krankenschwestern, Pflegepersonal, Kindergärtner und viele Berufsgruppen mehr.

Sinnvoll bei Vorerkrankungen?

Hier kommt es ganz klar auf die Vorerkrankungen an. Wenn du bei der Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt worden bist, weil du viele gesundheitliche Baustellen am Bewegungsapparat hast oder hattest, wirst du auch bei der Grundfähigkeitsversicherung nicht erfolgreich sein. Man kann auch bei der GF den Baustein Psyche einschließen, aber auch dieser bleibt leider für dich nicht versicherbar, wenn du solche Themen aktuell in deiner Krankenakte hast.

BU vs. GF: Unterschiede und Gemeinsamkeiten 

Berufsunfähikgeitsversicherung und die Grundfähigkeitenversicherung haben gemeinsam, dass sie dir im Leistungsfall – sei es ausgelöst durch Krankheit oder Unfall – eine vertraglich festgelegte monatliche Rente bis zum vereinbarten Endalter zahlen. Der große Unterschied liegt darin, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit der Leistungsfall ausgelöst wird.

Zur Erinnerung: Die BU zahlt, wenn du für voraussichtlich mindestens 6 Monate deinen zuletzt ausgebübten Beruf maximal noch zu 50% nachgehen könntest. Bei der GF ist das anders. Hier bekommst du die vereinbarte Rente, wenn du bestimmte körperliche oder geistige Fähigkeiten oder Fertigkeiten, wie z. B. Sehen, Hören, Sprechen verloren hast. Auch wenn du trotz des Verlusts einer oder mehrerer Grundfähigkeiten weiterhin arbeiten könntest, leistet die GF. Häufig ist es aber leider so, dass der Verlust einer Grundfähigkeit mit dem Verlust der Arbeitskraft einhergeht, aber er muss es bei der Grundfähigkeitenversicherung nicht.

Da die GF erst dann leistet, wenn eine versicherte Fähigkeit oder Fertigkeiten verloren ist, kann sie im Einzelfall oft strenger sein als die BU. Eine schwere Krankheit führt meistens auch zur Berufsunfähigkeit, aber nicht immer auch zum Verlust einer Grundfähigkeit. So würde die BU eventuell schon bei einer schwereren Krebserkrankung leisten, während die GF aber (noch) nicht greift, weil du dadurch keine versicherte Grundfähigkeit verloren hast, aber trotzdem nicht mehr arbeiten gehen kannst. Andererseits läuft die Prüfung, ob ein Leistungsfall eingetreten ist, bei der GF in der Regel einfacher ab. Es muss lediglich ärztlich nachgewiesen werden, dass du die betreffende Grundfähigkeit verloren hast, was meist weniger komplex ist als die Feststellung einer Berufsunfähigkeit. Trotzdem sind die Definitionen des Verlustes verschiedener Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Grundfähigkeitsversicherung klar geregelt und müssen ebenso erfüllt werden.

Zur Veranschaulichung ziehen wir uns mal ein paar Definitionen aus dem Bedingungswerk der Baloise Versicherung, die einen sehr starken Tarif in der Grundfähigkeitenversicherung anbieten.

Beispiel 1:

Verlust der Fähigkeit Sprechen:

Es ist hier also klar zu erkennen, dass der Versicherte hier erst dann Leistung bekommt, wenn er oder sie von einem unabhängigen Dritten nicht mehr klar verstanden wird oder die gesprochenen Worte keinen Sinn mehr ergeben. Verschiedene Sprachtests unterstützen hierbei.

Beispiel 2:

Verlust der Fähigkeit Gehen:

Auch hier ist klar, die 400 Meter sollten nicht mehr möglich sein.

Beispiel 3:

Verlust der Fähigkeit “Gebrauch eines Arms”:

Und auch hier ist klar beschrieben, wann die Rente geleistet wird.

Schauen wir uns noch ein weiteres Beispiel an, für alle, die im Büro tätig sind und Fähigkeiten die Bildschirmarbeit oder auch die Absicherung der Psyche relevant sind.

Beispiel 4:

Verlust der Fähigkeit “Bildschirmarbeit”

Beispiel 5:

Leistung bei psychischer Erkrankung (wenn der Baustein Psyche mit eingeschlossen worden ist):

Hier gibt es aber auch klare Ausschlüsse, bei denen nicht geleistet wird:

Fakt ist, wer sich vollumfänglich im Bereich der Psyche versichern möchte, sollte immer die Berufsunfähigkeitsversicherung vorziehen.

Wie genau bei deiner möglichen Grundfähigkeitenabsicherung die Definitionen beim Verlust einer Fähigkeit oder Fertigkeit geregelt sind, zeigen wir dir im Beratungsgespräch. Natürlich greifen wir hier nur auf Versicherer zurück, die die Definitionen bestmöglich in ihren Bedingungen geregelt haben.

Nehmen wir die Grundfähigkeit “Sehen” als Beispiel: Bei einem hochwertigen Tarif erhältst du bereits Leistungen, wenn du nur noch ein geringes Sehvermögen hast. Im Gegensatz dazu zahlt ein minderwertiger Tarif erst, wenn du vollständig erblindet bist. Obwohl beide Tarife die Grundfähigkeit “Sehen” abdecken, gibt es deutliche Unterschiede in den Bedingungen.

Wie lange muss die Grundfähigkeit verloren sein?

Der grundlegende Leistungsauslöser in der Grundfähigkeitenversicherung ist nun klar, aber für wie lange muss die Grundfähigkeit verloren sein? Anders als bei BU-Tarifen, die meist einheitlich eine Ausfallzeit von sechs Monaten voraussetzen, sind es bei der GF je nach Versicherer zwischen sechs und zwölf Monaten. Das ist der sogenannten Prognosezeitraum für den die versicherte Fähigkeit mindestens wegfallen muss, damit die Versicherungsleistung fällig wird.

Welche Grundfähigkeiten sind versicherbar?

Welche Fähigkeiten und Fertigkeiten im Ver­si­che­rungs­schutz eingeschlossen sind, ist je nach Anbieter unterschiedlich. Hier kann man bei den meisten Gesellschaften zwischen verschiedenen Paketen wählen oder den Versicherungsschutz nach dem Baukastenprinzip selber zusammenstellen. Du kannst also individuell deinen Schutz auswählen!

Bei den meisten Gesellschaften gibt es einen Grund- oder Basistarif mit den Fähigkeiten wie zum Beispiel Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Treppensteigen, Sitzen, Stehen Gebrauch einer Hand und eines Arms, Greifen und Halten. Weitere Fähigkeiten und Fertigkeiten können dann, je nach Belieben und Beruf, hinzugefügt werden. Das wären dann zum Beispiel Bausteine wie die Psyche, Leistung bei Arbeitsunfähigkeit, Auto fahren, Fahrrad fahren, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Bildschirmarbeit, Greifen, Tastsinn, Ziehen oder Schieben, Fingerfertigkeit, Heben und Tragen, Treppensteigen und vieles mehr. Es gibt auch Versicherer, die die Funktion der Organe wie Lunge, Niere und Herz mitversichern.

Hier ein paar Beispiele von den Top-Tarifen der Baloise, Nürnberger und Alte Leipziger über die Mögliche Zusammenstellung:

Höhe der Rente

Die Rentenhöhe sollte so gewählt sein, dass sie im Leistungsfall deine finanziellen Bedürfnisse für Lebensunterhalt, Krankenversicherung und Altersvorsorge ausreichend abdeckt. Deine individuelle Mindestabsicherung und die maximal mögliche Absicherung ermitteln wir im Beratungsgespräch.

Laufzeit

Wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte auch die Grundfähigkeitsversicherung bis zum Endalter von 67 Jahren abgeschlossen werden = Renteneintrittsalter. So stellst du sicher, dass dein gesamtes Berufsleben abgesichert ist.

Fazit

Die Grundfähigkeitenversicherung zahlt auch eine monatliche Rente beim Verlust von klar definierten Fähigkeiten oder Fertigkeiten für die Dauer von mindestens 6 Monaten. Hier ist es egal, ob dein Beruf noch ausübbar ist oder nicht. Die Psyche ist ein Stück weit mit versicherbar, aber auch nicht so vollumfänglich, wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Gesundheitsfragen sind etwas einfacher, als bei der BU-Absicherung. Die Grundfähigkeitenversicherung ist sinnvoll für alle körperlich tätigen Berufe. Wie genau du dich absichert, kannst du individuell durch die Zusammenstellung verschiedener Bausteine gestalten. Welcher Tarif oder Versicherer für dich in Frage kommt, besprechen wir nach der Aufarbeitung deiner Krankenhistorie und der anonymen Risikovoranfrage.

29.08.2024 | Berufsunfähigkeitsversicherung

Jetzt Termin vereinbaren