Die private Altersvorsorge in Deutschland bekommt ein grundlegendes Update. Ab dem 1. Januar 2027 startet das sogenannte Altersvorsorgedepot – der Nachfolger der Riester-Rente. Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 26. März 2026 verabschiedet, der Starttermin ist damit offiziell bestätigt.

Was ändert sich, wer profitiert davon und lohnt sich ein Wechsel für Menschen mit bestehendem Riester-Vertrag? In diesem Artikel bekommst du alle wichtigen Informationen – kompakt, verständlich und ohne Fachchinesisch.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Anders als die klassische Riester-Rente setzt es nicht auf Versicherungsprodukte mit Beitragsgarantie, sondern ermöglicht die Anlage in ETFs, Fonds oder andere Kapitalmarktprodukte – mit deutlich höheren Renditechancen.

Das Prinzip: Du zahlst monatlich einen Eigenbeitrag in dein Altersvorsorgedepot ein. Der Staat schießt automatisch Zulagen dazu. Das gesamte Kapital wird am Kapitalmarkt investiert und soll bis zum Renteneintritt wachsen.

Die wichtigste Neuerung gegenüber Riester: Die verpflichtende 100-prozentige Beitragsgarantie entfällt. Das klingt zunächst wie ein Nachteil – ermöglicht aber erst, dass ein großer Teil des Kapitals renditeorientiert angelegt werden kann. Historisch gesehen haben breit gestreute Aktienfonds über lange Zeiträume deutlich besser abgeschnitten als garantiebasierte Produkte.

Zeitlicher Ablauf: Was wann passiert

ZeitpunktMeilenstein
März 2026Bundestag verabschiedet das Altersvorsorgereformgesetz
Ab 2026Produktanbieter bereiten Altersvorsorgedepots vor
01.01.2027Offizieller Start – Depots können eröffnet werden
Ab 2027Keine neuen Riester-Verträge mehr möglich
LaufendBestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter

Wer wird gefördert?

Das ist eine der größten Verbesserungen gegenüber der Riester-Rente. Der Kreis der Förderberechtigten wird deutlich erweitert:

Unmittelbar förderberechtigt sind:

  • Arbeitnehmer:innen und Auszubildende (in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert)
  • Beamte und Personen in beamtenähnlichen Dienstverhältnissen
  • Selbstständige und Freiberufler – neu! Bei Riester waren sie ausgeschlossen
  • Gewerbetreibende
  • Personen in Elternzeit, beim Bezug von Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder bestimmten Sozialleistungen
  • Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten)

Mittelbar förderberechtigt:

  • Ehe- oder Lebenspartner:innen ohne eigenes Einkommen, wenn der erwerbstätige Partner bereits ein Altersvorsorgedepot bespart. Mit einem Mindestbeitrag von nur 120 € pro Jahr erhalten sie eine Grundzulage von 175 €.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderstruktur ist deutlich einfacher als bei Riester – kein komplizierter Mindesteigenbeitrag in Abhängigkeit vom Einkommen, sondern eine klare, beitragsabhängige Logik.

Grundzulage

Eigenbeitrag pro JahrStaatliche Förderung
120 € (Mindestbeitrag)50 % → 60 € Zulage
360 €50 % → 180 € Zulage
361 € – 1.800 €25 % auf jeden weiteren Euro
1.800 € (Höchstbeitrag)Maximale Grundzulage: 540 €

Beispiel: Wer monatlich 150 € einzahlt (1.800 € jährlich), erhält 540 € staatliche Grundzulage. Aus 1.800 € eigener Sparleistung werden so 2.340 €, die für die Altersvorsorge investiert werden.

Kinderzulage

Für jedes kindergeldberechtigte Kind (bis 25 Jahre) gibt es zusätzlich 300 € pro Jahr. Voraussetzung: ein Eigenbeitrag von mindestens 25 € monatlich.

  • 1 Kind → 300 € Kinderzulage
  • 2 Kinder → 600 € Kinderzulage
  • 3 Kinder → 900 € Kinderzulage

Die Kinderzulage wird dem Vertrag des kindergeldberechtigten Elternteils gutgeschrieben – oder auf Wunsch dem Vertrag des Partners.

Berufseinsteigerbonus

Wer das Altersvorsorgedepot vor dem 25. Geburtstag eröffnet, erhält einmalig 200 € als Bonus direkt gutgeschrieben.

Beispielrechnung: Amelie, 24, junge Mutter

  • Monatlicher Eigenbeitrag: 30 € (360 € jährlich)
  • Grundzulage: 180 €
  • Kinderzulage (1 Kind): 300 €
  • Berufseinsteigerbonus (einmalig): 200 €
  • Staatliche Förderung im ersten Jahr: 680 €

Aus 360 € eigener Einzahlung werden im ersten Jahr 1.040 € für den Vermögensaufbau. Danach 480€ im Jahr.

Welche Arten von Altersvorsorgedepots gibt es?

Das Altersvorsorgedepot kann in verschiedenen Formen abgeschlossen werden:

1. Investmentdepot (ETF/Fonds) Die chancenorientierte Variante. Anlage in ETFs, aktiv gemanagte Fonds oder alternative Kapitalanlagen wie Infrastrukturfonds (ELTIFs). Keine Beitragsgarantie, aber langfristig die höchsten Renditechancen.

2. Versicherungsvertrag Klassischere Variante mit mehr Sicherheit. Kann auch mit Garantieelementen ausgestattet werden – je nach persönlichem Sicherheitsbedürfnis und Zeitraum bis zur Rente.

3. Bausparvertrag Für Menschen, die Wohneigentum in die Altersvorsorge einbeziehen möchten.

4. Öffentliches Standarddepot Ein Standardprodukt eines öffentlichen Trägers mit kostengünstigen Konditionen – als einfache Einstiegslösung für alle, die nicht selbst aktiv werden wollen.

Steuerliche Vorteile: Günstigerprüfung und Sonderausgabenabzug

Während der Ansparphase fallen keine Steuern auf Kapitalerträge an – keine Vorabpauschale, keine Abgeltungssteuer auf Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne. Das gesamte Kapital bleibt investiert und kann durch den Zinseszinseffekt stärker wachsen.

Eigenbeiträge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden – bis zu 1.800 € Eigenbeitrag plus erhaltene Zulagen. Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen der Günstigerprüfung, ob die Zulagen oder der steuerliche Abzug für dich vorteilhafter sind. Du bekommst automatisch das Beste aus beiden Welten.

Pro Vertrag können jährlich bis zu 6.840 € steuerbegünstigt eingezahlt werden. Wer zwei Verträge führt, kann sogar 13.680 € pro Jahr steuerfrei aufbauen.

Die Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase – mit dem dann meist niedrigeren persönlichen Einkommensteuersatz.

Die Auszahlungsphase: Mehr Flexibilität als bei Riester

Ein großer Vorteil gegenüber der alten Riester-Rente: Der Verrentungszwang entfällt. Du hast verschiedene Möglichkeiten:

  • Lebenslange Rentenzahlung – maximale Sicherheit
  • Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr – mehr Flexibilität
  • Einmalbetrag: Zu Beginn der Auszahlphase können bis zu 30 % des angesparten Vermögens auf einmal entnommen werden

Der Wechsel in die Auszahlphase ist zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr möglich, unter bestimmten Voraussetzungen auch früher. Der Vertrag muss mindestens bis zum 65. Lebensjahr laufen.

Rechenbeispiel: Was passiert mit 100.000 € im Rentenbezug?

Angenommen, du hast mit 67 Jahren ein Vermögen von 100.000 € in deinem Altersvorsorgedepot angespart. Was bedeutet das konkret für deine monatliche Auszahlung – und was bleibt nach Steuern übrig?

Wichtig vorab: Nachgelagerte Besteuerung

Das Altersvorsorgedepot funktioniert nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet:

  • In der Ansparphase zahlst du keine Steuern auf Kapitalerträge – das Geld wächst unversteuert.
  • In der Auszahlungsphase werden die Leistungen mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Das klingt erstmal nach einem Nachteil – ist es aber in den meisten Fällen nicht. Denn im Rentenalter ist das zu versteuernde Einkommen in der Regel deutlich niedriger als während der Berufsjahre. Wer im Berufsleben 42 % Steuern gezahlt hat, zahlt im Ruhestand oft nur noch 20–25 % – oder liegt sogar unter dem Grundfreibetrag.

Option 1: Auszahlplan bis 85

  • Kapital: 100.000 €
  • Laufzeit: 18 Jahre (216 Monate)
  • Angenommene Wertentwicklung im Auszahlplan: 3 % p.a.
  • Monatliche Bruttoauszahlung: ca. 580 €

Steuerliche Betrachtung: Die Auszahlung wird als sonstiges Einkommen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Bei einem angenommenen Steuersatz von 20 % im Rentenalter:

Betrag
Monatliche Bruttoauszahlung580 €
Steuer (ca. 20 %)– 116 €
Monatliche Nettoauszahlungca. 464 €

Liegt dein gesamtes Renteneinkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag (2026: 12.096 €/Jahr), fällt gar keine Steuer an.

Option 2: Teilauszahlung + Auszahlplan

Du nimmst zunächst 30 % als Einmalbetrag – das sind 30.000 € auf einen Schlag.

Steuerliche Betrachtung des Einmalbetrags: Der Einmalbetrag wird im Jahr der Auszahlung als Einkommen versteuert. Bei 30.000 € Einmalbetrag und einem Steuersatz von 20 %:

Betrag
Einmalbetrag brutto30.000 €
Steuer (ca. 20 %)– 6.000 €
Einmalbetrag nettoca. 24.000 €

Wichtiger Hinweis: Der Einmalbetrag erhöht das zu versteuernde Einkommen im Auszahlungsjahr deutlich. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, den Auszahlungszeitpunkt steuerlich zu optimieren – zum Beispiel in einem Jahr mit niedrigerem Gesamteinkommen.

Die verbleibenden 70.000 € werden als Auszahlplan über 18 Jahre angelegt:

Betrag
Monatliche Bruttoauszahlungca. 406 €
Steuer (ca. 20 %)– 81 €
Monatliche Nettoauszahlungca. 325 €

Option 3: Lebenslange Rente

Die monatliche Rente wird ebenfalls vollständig mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Betrag
Monatliche Rente bruttoca. 300–400 €
Steuer (ca. 20 %)– 60–80 €
Monatliche Rente nettoca. 240–320 €

Der Vorteil der lebenslangen Rente: Du trägst kein Langlebigkeitsrisiko – die Zahlung läuft garantiert, egal wie alt du wirst.

Gesamtübersicht: 100.000 € brutto und netto im Vergleich

AuszahlvarianteEinmalbetrag (netto)Monatlich bruttoMonatlich netto*Laufzeit
Auszahlplan bis 85ca. 580 €ca. 464 €18 Jahre
30 % Einmalbetrag + Auszahlplanca. 24.000 €ca. 406 €ca. 325 €18 Jahre
Lebenslange Renteca. 300–400 €ca. 240–320 €Lebenslang

*Bei angenommenem persönlichen Steuersatz von 20 % im Rentenalter. Der tatsächliche Steuersatz hängt vom individuellen Gesamteinkommen ab.

Wichtiger Hinweis: Diese Werte sind Modellrechnungen zur Veranschaulichung. Die tatsächliche Auszahlung und Steuerbelastung hängen von deinem individuellen Gesamteinkommen im Rentenalter, dem gewählten Anbieter und der Wertentwicklung in der Auszahlphase ab. Eine individuelle steuerliche Beratung empfiehlt sich in jedem Fall.

Steuervergleich: Altersvorsorgedepot vs. ETF-Rentenversicherung (Schicht 3)

Wer langfristig fürs Alter spart, hat neben dem Altersvorsorgedepot auch die Möglichkeit, eine private Rentenversicherung mit ETF-Anlage in der dritten Schicht zu nutzen. Beide Varianten investieren in Kapitalmarktprodukte – aber die steuerliche Behandlung ist sehr unterschiedlich. Wir schauen uns das an einem konkreten Beispiel an.

Ausgangssituation für beide Varianten:

  • Angespartes Vermögen mit 67 Jahren: 100.000 €
  • Persönlicher Steuersatz im Rentenalter: 20 %
  • Grundfreibetrag 2026: 12.096 €/Jahr

Variante 1: Altersvorsorgedepot (Schicht 2)

Das Altersvorsorgedepot unterliegt der vollständigen nachgelagerten Besteuerung. Die gesamte Auszahlung – also Eigenbeiträge, Zulagen und Erträge – wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Auszahlung als monatlicher Auszahlplan (18 Jahre, 3 % Wertentwicklung):

Betrag
Monatliche Bruttoauszahlungca. 580 €
Steuerpflichtiger Anteil100 %
Steuer (20 %)– 116 €
Monatliche Nettoauszahlungca. 464 €

Einmalbetrag (30 % von 100.000 €):

Betrag
Einmalbetrag brutto30.000 €
Steuerpflichtiger Anteil100 %
Steuer (20 %)– 6.000 €
Einmalbetrag nettoca. 24.000 €

Variante 2: ETF-Rentenversicherung Schicht 3

Die private Rentenversicherung in der dritten Schicht bietet je nach Auszahlungsform zwei sehr unterschiedliche steuerliche Behandlungen.

Option A: Kapitalauszahlung (Einmalbetrag)

Bei einer Kapitalauszahlung gilt das sogenannte Halbeinkünfteverfahren – aber nur, wenn der Vertrag:

  • mindestens 12 Jahre gelaufen ist, und
  • die Auszahlung nach dem 62. Geburtstag erfolgt.

Sind beide Bedingungen erfüllt, wird nur die Hälfte der Erträge versteuert – nicht das gesamte Kapital.

Berechnung: Angenommen, von den 100.000 € sind 60.000 € eingezahlte Beiträge und 40.000 € Erträge (Wertzuwachs).

Betrag
Gesamtauszahlung100.000 €
Eingezahlte Beiträge (steuerfrei)60.000 €
Erträge gesamt40.000 €
Steuerpflichtiger Anteil (50 % der Erträge)20.000 €
Steuer (20 % auf 20.000 €)– 4.000 €
Netttoauszahlung96.000 €

Im Vergleich: Beim Altersvorsorgedepot würden auf 30.000 € Einmalbetrag rund 6.000 € Steuern anfallen. Bei der ETF-Rentenversicherung Schicht 3 wäre die Steuerlast auf die Gesamtauszahlung deutlich günstiger – vorausgesetzt, die 12-Jahres-Regel und das Mindestalter sind erfüllt.

Option B: Lebenslange Rente

Wer sich für eine lebenslange Rente entscheidet, profitiert vom sogenannten Ertragsanteilverfahren. Dabei wird nicht die gesamte Rente versteuert, sondern nur ein pauschaler Ertragsanteil – abhängig vom Alter bei Rentenbeginn.

Bei Rentenbeginn mit 67 Jahren beträgt der steuerpflichtige Ertragsanteil 17 %.

Berechnung: Angenommene monatliche Rente aus 100.000 €: ca. 350 €

Betrag
Monatliche Bruttorente350 €
Steuerpflichtiger Ertragsanteil (17 %)59,50 €
Steuer (20 % auf 59,50 €)– 11,90 €
Monatliche Nettorenteca. 338 €

Die effektive Steuerbelastung liegt hier bei unter 4 % der Bruttorente – deutlich günstiger als beim Altersvorsorgedepot.

Direktvergleich: 100.000 € – Was bleibt netto?

AltersvorsorgedepotETF-Rentenversicherung Schicht 3
Einmalbetrag (30 %)ca. 24.000 € nettoca. 28.800 € netto*
Monatl. Auszahlplan (18 J.)ca. 464 € nettoca. 450–470 € netto**
Monatl. lebenslange Renteca. 240–320 € nettoca. 338 € netto
Staatliche Förderung✅ Ja (Zulagen)❌ Nein
Steuer Ansparphasekeinekeine
Steuer Auszahlphase100 % nachgelagertHalbeinkünfte / Ertragsanteil
FörderberechtigteBreit (inkl. Selbstständige)Alle

*Bei 12+ Jahren Laufzeit und Alter 62+, Halbeinkünfteverfahren **Abhängig von Kostenstruktur des Produkts

Was bedeutet das für die Entscheidung?

Beide Varianten haben ihre Stärken – je nach Situation:

Das Altersvorsorgedepot punktet bei:

  • Staatlicher Förderung durch Zulagen – das erhöht die Rendite unabhängig von der Steuer
  • Familien mit Kindern – die Kinderzulage ist ein echter Renditebooster
  • Selbstständigen – erstmals staatlich gefördert
  • Menschen mit niedrigem Renteneinkommen – wer unter dem Grundfreibetrag bleibt, zahlt gar keine Steuer

Die ETF-Rentenversicherung Schicht 3 punktet bei:

  • Steuerlich günstigerer Kapitalauszahlung (Halbeinkünfteverfahren)
  • Sehr niedriger Steuerlast bei lebenslanger Rente (Ertragsanteil nur 17 % bei Rentenbeginn mit 67)
  • Flexibleren Einzahlungen ohne Fördergrenzen
  • Menschen mit höherem Renteneinkommen, die von der nachgelagerten Besteuerung weniger profitieren

Die ehrliche Antwort: Welche Variante unterm Strich mehr bringt, hängt von der individuellen Situation ab – Familiensituation, Einkommenshöhe, Renteneinkommen und Anlagehorizont spielen alle eine Rolle. In vielen Fällen kann auch eine Kombination aus beiden sinnvoll sein.

Wichtiger Hinweis: Dieser Vergleich dient der Veranschaulichung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Finanzberatung. Für eine verbindliche steuerliche Einschätzung empfehle ich die Beratung durch einen Steuerberater.

Kostenvergleich: Altersvorsorgedepot vs. ETF-Rentenversicherung Schicht 3

Neben der steuerlichen Behandlung ist die Kostenstruktur ein entscheidender Faktor – und oft unterschätzt. Denn Kosten wirken wie eine negative Rendite: Sie fallen jedes Jahr an, mindern den Zinseszinseffekt und summieren sich über Jahrzehnte zu erheblichen Beträgen.

Aber Kosten allein sagen nichts ohne die steuerliche Behandlung in der Auszahlphase. Erst wenn beides zusammen betrachtet wird, ergibt sich ein realistisches Bild.

  • Altersvorsorgedepot: Effektivkostenquote 1,0 % p.a.
  • ETF-Rentenversicherung Schicht 3 (Nettopolice): Effektivkostenquote 0,5 % p.a.

Die Ausgangssituation

AltersvorsorgedepotETF-Rentenversicherung Schicht 3
Monatlicher Eigenbeitrag150 €150 €
Jährlicher Eigenbeitrag1.800 €1.800 €
Staatliche Zulage540 €
Gesamtanlage pro Jahr2.340 €1.800 €
Bruttorendite (angenommen)7 % p.a.7 % p.a.
Effektivkostenquote1,0 %0,5 %
Nettorendite nach Kosten6,0 %6,5 %

Endvermögen nach 40 Jahren – vor Steuern

Altersvorsorgedepot

  • Gesamtanlage pro Jahr: 2.340 € (inkl. Zulage)
  • Nettorendite: 6,0 %
  • Endvermögen: ca. 372.000 €

ETF-Rentenversicherung Schicht 3

  • Gesamtanlage pro Jahr: 1.800 €
  • Nettorendite: 6,5 %
  • Endvermögen: ca. 295.000 €

Vor Steuern liegt das Altersvorsorgedepot ca. 77.000 € vorne – dank der staatlichen Zulage.

Jetzt kommt die Steuer ins Spiel

Hier dreht sich das Bild teilweise – denn die beiden Produkte werden in der Auszahlphase grundlegend unterschiedlich besteuert.

Annahmen:

  • Eingezahlte Eigenbeiträge gesamt (40 Jahre × 1.800 €): 72.000 €
  • Persönlicher Steuersatz im Rentenalter: 20 %
  • Auszahlung als Einmalbetrag (Kapitalauszahlung)

Altersvorsorgedepot: Vollständige nachgelagerte Besteuerung

Die gesamte Auszahlung – Eigenbeiträge, Zulagen und Erträge – wird zu 100 % mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Betrag
Endvermögen brutto372.000 €
Steuerpflichtiger Anteil100 %
Steuer (20 %)– 74.400 €
Endvermögen nettoca. 297.600 €

ETF-Rentenversicherung Schicht 3: Halbeinkünfteverfahren

Bei Kapitalauszahlung nach 12 Jahren Laufzeit und ab 62 Jahren wird nur die Hälfte der Erträgeversteuert. Die eingezahlten Beiträge sind steuerfrei.

Betrag
Endvermögen brutto295.000 €
Eingezahlte Beiträge (steuerfrei)– 72.000 €
Erträge gesamt223.000 €
Steuerpflichtiger Anteil (50 % der Erträge)111.500 €
Steuer (20 % auf 111.500 €)– 22.300 €
Endvermögen nettoca. 272.700 €

Das Gesamtergebnis: Brutto und netto im Vergleich

AltersvorsorgedepotETF-Rentenversicherung Schicht 3
Endvermögen brutto372.000 €295.000 €
Steuerlast Auszahlphase– 74.400 €– 22.300 €
Endvermögen nettoca. 297.600 €ca. 272.700 €
Vorteil Altersvorsorgedepot+ ca. 24.900 €

Was bedeutet das?

Durch die steuerliche Behandlung schmilzt der Vorsprung des Altersvorsorgedepots erheblich zusammen – von 77.000 € brutto auf rund 25.000 € netto. Die ETF-Rentenversicherung Schicht 3 holt durch das Halbeinkünfteverfahren einen großen Teil des Rückstands auf.

Trotzdem liegt das Altersvorsorgedepot in diesem Szenario vorne – weil die staatliche Zulage stark genug ist, um sowohl den Kostennachteil als auch den Steuernachteil zu überkompensieren.

Wann kippt das Ergebnis zugunsten der ETF-Rentenversicherung?

Das Ergebnis hängt von mehreren Faktoren ab:

Zugunsten des Altersvorsorgedepots:

  • Niedrige bis mittlere Eigenbeiträge (Zulage macht großen Anteil aus)
  • Familien mit Kindern (Kinderzulagen als zusätzlicher Renditeturbo)
  • Niedriges Renteneinkommen (Steuervorteil durch niedrigen Steuersatz)

Zugunsten der ETF-Rentenversicherung Schicht 3:

  • Hohe Eigenbeiträge (Zulage macht nur kleinen Anteil aus)
  • Keine Kinder (kein Kinderzulagenvorteil)
  • Hohes Renteneinkommen (höherer Steuersatz macht nachgelagerte Besteuerung teurer)
  • Wunsch nach maximaler Flexibilität ohne Kapitalbindung

Bei lebenslanger Rente: Noch stärkerer Steuervorteil für Schicht 3

Der Steuervorteil der ETF-Rentenversicherung ist bei der lebenslangen Rente noch ausgeprägter. Hier greift das Ertragsanteilverfahren: Bei Rentenbeginn mit 67 Jahren sind nur 17 % der Rentesteuerpflichtig. Die effektive Steuerlast liegt dann bei gerade einmal 3–4 % der Bruttorente.

Das Altersvorsorgedepot versteuert die Rente dagegen vollständig mit dem persönlichen Steuersatz.

AltersvorsorgedepotETF-Rentenversicherung Schicht 3
Monatliche Bruttorente (aus 295–372k €)ca. 580 €ca. 470 €
Steuerpflichtiger Anteil100 %17 %
Effektive Steuerbelastung (20 % Steuersatz)ca. 116 €ca. 16 €
Monatliche Nettorenteca. 464 €ca. 454 €

Hier liegen beide Varianten netto fast gleichauf – obwohl das Altersvorsorgedepot brutto mehr Kapital angespart hat.

Fazit: Beide Produkte haben ihre Berechtigung

AltersvorsorgedepotETF-Rentenversicherung Schicht 3
Effektivkosten1,0 %0,5 %
Staatliche Förderung✅ Bis zu 540 € + Kinderzulagen❌ Keine
Steuer AnsparphaseKeineKeine
Steuer Kapitalauszahlung100 % nachgelagertHalbeinkünfte (50 % der Erträge)
Steuer lebenslange Rente100 % nachgelagertErtragsanteil 17 %
Nettovorteil bei mittlerem Beitrag (40 J.)✅ ca. 25.000 € vorne
Nettovorteil bei hohem Beitrag / ohne Kinder✅ Kann vorne liegen

Die ehrliche Antwort: Kosten und Steuern zusammen entscheiden – nicht einer der beiden Faktoren allein. Die staatliche Zulage des Altersvorsorgedepots ist ein starker Renditeturbo, der in vielen Fällen sowohl den Kostennachteil als auch den Steuernachteil überkompensiert. Bei hohen Eigenbeiträgen ohne Kinderzulagen und mit hohem Renteneinkommen kann die ETF-Rentenversicherung Schicht 3 die Nase vorne haben.

In vielen Fällen ist die sinnvollste Lösung eine Kombination aus beiden – das Altersvorsorgedepot für die staatlich geförderte Basis, die ETF-Rentenversicherung Schicht 3 für darüber hinausgehende Beiträge mit steuerlich günstigerer Auszahlung.


Alle Berechnungen sind Modellrechnungen zur Veranschaulichung. Ohne Berücksichtigung von Inflation, individuellen Steuereffekten und tatsächlichen Marktschwankungen. Für eine verbindliche steuerliche Einschätzung empfehle ich die Beratung durch einen Steuerberater.

Ist das Guthaben vererbbar?

Ja. Verstirbt der Vertragsinhaber vor Renteneintritt, kann das Guthaben inklusive aller Zulagen an den Ehe- oder Lebenspartner vererbt werden. An andere Angehörige ist eine Vererbung ebenfalls möglich – allerdings werden dann die staatlichen Zulagen abgezogen.

Verstirbt der Vertragsinhaber während der Rentenphase, wird die Rente bis zum Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit weitergezahlt. Bei einem Auszahlplan wird das Restguthaben an die Angehörigen ausgezahlt.

Vorteile und Nachteile Altersvorsorgedepot

Vorteile ✅

  • Höhere Renditechancen durch Kapitalmarktanlage ohne Garantiepflicht
  • Einfachere Förderstruktur – keine einkommensabhängigen Mindesteigenbeiträge
  • Deutlich mehr Förderberechtigte – erstmals auch Selbstständige und Freiberufler
  • Keine Steuern in der Ansparphase auf Kapitalerträge
  • Mehr Flexibilität in der Auszahlphase – kein Verrentungszwang
  • Kinderzulage besonders attraktiv für Familien mit mehreren Kindern
  • Berufseinsteigerbonus von 200 € für unter 25-Jährige

Nachteile / Risiken ⚠️

  • Kapital ist gebunden bis zur Rente – vorzeitige Kündigung führt zur Rückzahlung aller Zulagen und Steuervorteile
  • Besteuerung in der Auszahlungsphase – volle Einkommensbesteuerung der Leistungen
  • Konkrete Produktangebote noch nicht verfügbar – Markt entwickelt sich erst ab 2027
  • Kostensituation noch unklar (Ziel: 1% Effektivkosten)

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Für bestehende Riester-Verträge gilt ein umfassender Bestandsschutz. Niemand wird zur Kündigung oder zum Wechsel verpflichtet. Ab 2027 können allerdings keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden.

Riester-Sparer haben drei Optionen:

  1. Weiterführen – bestehender Vertrag läuft unverändert weiter
  2. Beitragsfrei stellen – keine weiteren Einzahlungen, Guthaben bleibt erhalten
  3. Guthaben übertragen – Umzug in ein Altersvorsorgedepot, wenn sich das nach individueller Prüfung lohnt

Wichtig: Kündige deinen Riester-Vertrag nicht vorschnell. Viele Verträge haben wertvolle Garantien oder bereits aufgebaute Förderansprüche. Eine vorzeitige Kündigung kann zur Rückzahlung aller Zulagen und Steuervorteile führen.

Riester behalten oder wechseln? So entscheidest du richtig

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten – sie hängt von deinem individuellen Vertrag, deiner Lebenssituation und deinem Zeitraum bis zur Rente ab.

Wann es sich lohnt, den Riester-Vertrag zu behalten

Du hast einen alten Vertrag mit guten Konditionen. Riester-Verträge, die vor 2015 abgeschlossen wurden, haben oft einen garantierten Rentenfaktor oder einen hohen Rechnungszins. Diese Garantien entfallen bei einem Wechsel – unwiederbringlich. Wer einen solchen Vertrag hat, sollte sehr genau prüfen, ob der Wechsel wirklich vorteilhaft ist.

Du bist kurz vor der Rente. Wer in den nächsten 5–10 Jahren in Rente geht, hat keinen langen Anlagehorizont mehr, um Kursschwankungen auszusitzen. Der Vorteil eines chancenorientierten Altersvorsorgedepots ist umso größer, je länger das Geld investiert bleibt. Für ältere Sparer kurz vor Renteneintritt ist ein Wechsel oft weniger attraktiv.

Mit diesem Rechner hier kannst du schnell herausfinden, welches der beiden Modelle das bessere für dich ist.

Wann ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot sinnvoll sein kann

Du bist jung und hast noch viele Jahre bis zur Rente. Wer 20, 30 oder 40 Jahre bis zum Renteneintritt hat, profitiert am stärksten von den höheren Renditechancen des Altersvorsorgedepots. Der Zinseszinseffekt wirkt umso stärker, je länger das Kapital investiert bleibt – und ohne die Kostenbremse einer Beitragsgarantie kann deutlich mehr in renditestarke Anlagen wie ETFs fließen.

Dein Riester-Vertrag hatte hohe Kosten und schlechte Rendite. Viele klassische Riester-Produkte – insbesondere fondsgebundene Versicherungen – waren teuer und haben durch die Garantiepflicht kaum Kapitalmarktrendite erzielt. Wer mit seinem Vertrag unzufrieden ist und keine wertvollen Garantien hat, sollte einen Wechsel ernsthaft prüfen. In meinem Blogbeitrag „Lohnt sich meine Riesterrente?“ kannst du schnell herausfinden, wie du mit deinem bestehendem Riestervertrag da stehst.

Du bist Selbstständiger oder Freiberufler. Selbstständige waren bei Riester von der staatlichen Förderung ausgeschlossen. Mit dem Altersvorsorgedepot profitieren sie erstmals von Zulagen – ein Neueinstieg ist hier sinnvoller als das Festhalten an einer alten Lösung ohne Förderung.

Du möchtest mehr Flexibilität in der Auszahlphase. Wer auf den Verrentungszwang verzichten und sich einen Teil des Kapitals als Einmalbetrag auszahlen lassen möchte, findet im Altersvorsorgedepot deutlich mehr Spielraum.

Die Entscheidungshilfe auf einen Blick

SituationEmpfehlung
Alter Vertrag mit sehr guten KonditionenBehalten – Konditionen sind nicht übertragbar
Kurz vor der Rente (< 10 Jahre)Eher behalten oder beitragsfrei stellen
Jung, langer AnlagehorizontWechsel prüfen – hohes Renditepotenzial
Teurer Vertrag ohne wertvolle GarantienWechsel kann sich lohnen
Selbstständig oder FreiberuflerNeu eröffnen – erstmals förderberechtigt
Vertrag bereits beitragsfreiÜbertrag ins neue AVD prüfen

Und ganz wichtig: Eine Kündigung ist in den meisten Fällen die schlechteste Option. Wer aus dem Riester-Vertrag aussteigt, muss alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Besser ist es, den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder das Guthaben in ein Altersvorsorgedepot zu übertragen – aber auch das nur nach sorgfältiger Prüfung.

Beispielrechnung: So kann sich das Altersvorsorgedepot entwickeln

Monatlicher Eigenbeitrag150 €
Jährlicher Eigenbeitrag1.800 €
Staatliche Grundzulage540 € jährlich
Gesamtanlage pro Jahr2.340 €
Ansparzeit40 Jahre
Angenommene Rendite6 % p.a.

Ergebnis:

  • Eigene Einzahlungen: 72.000 €
  • Staatliche Förderung: 21.600 €
  • Möglicher Depotwert nach 40 Jahren: ca. 372.000 €

Modellrechnung ohne Berücksichtigung von Kosten, Steuern oder tatsächlichen Marktschwankungen. Die tatsächliche Wertentwicklung kann höher oder niedriger ausfallen.

Berechne deine persönliche Förderung

Wie viel Förderung bekommst du konkret? Das hängt von deinem Eigenbeitrag, deinem Einkommen, deinem Alter und deiner Familiensituation ab. Mit dem folgenden Rechner kannst du das direkt ausprobieren:

👉 Zum kostenlosen Förderrechner

Der Rechner berücksichtigt:

  • Deine monatliche Sparrate
  • Dein Bruttojahreseinkommen
  • Dein Geburtsjahr und den Zeitraum bis zur Rente
  • Anzahl der Kinder
  • Angenommene Rendite nach Kosten

Mein Fazit

Das Altersvorsorgedepot ist eine echte Verbesserung gegenüber der Riester-Rente – mehr Förderberechtigte, einfachere Struktur, höhere Renditechancen und mehr Flexibilität in der Auszahlphase. Besonders attraktiv ist es für junge Menschen mit langem Anlagehorizont, Familien mit Kindern und erstmals auch für Selbstständige und Freiberufler.

Gleichzeitig gilt: Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, sollte keine vorschnellen Entscheidungen treffen. Ob Weiterführen, Stillegen oder Wechseln die bessere Option ist, hängt vom individuellen Vertrag und der persönlichen Situation ab. Prüfe die Situation deines Riestervertrages genau!

FAQ: Altersvorsorgedepot

Ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge, das ab 2027 die Riester-Rente ablöst. Es ermöglicht die Anlage in ETFs und Fonds mit staatlicher Zulage – ohne verpflichtende Beitragsgarantie.

Offiziell am 1. Januar 2027. Der Bundestag hat das Gesetz im März 2026 verabschiedet.

Arbeitnehmer:innen, Beamte, Auszubildende und – neu – auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Auch Ehe- und Lebenspartner ohne eigenes Einkommen können mittelbar gefördert werden.

Grundzulage beträgt maximal 540 € pro Jahr bei einem Eigenbeitrag von 1.800 €. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es zusätzlich 300 € Kinderzulage. Junge Menschen unter 25 erhalten einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus.


In der Regel nein. Eine Kündigung führt zur Rückzahlung aller erhaltenen Zulagen und Steuervorteile. Ob ein Wechsel, eine Beitragsfreistellung oder das Weiterführen sinnvoller ist, hängt vom individuellen Vertrag ab – lass das gemeinsam mit mir prüfen.

Bestehende Verträge laufen mit Bestandsschutz weiter. Ab 2027 sind keine neuen Riester-Verträge mehr möglich. Ein freiwilliger Wechsel in das Altersvorsorgedepot ist möglich, sollte aber individuell geprüft werden.

Grundsätzlich nicht ohne Konsequenzen. Eine vorzeitige Kündigung führt zur Rückzahlung aller erhaltenen Zulagen und Steuervorteile.

Es gibt keine Beitragsgarantie wie bei klassischen Riester-Verträgen. Dafür sind die Renditechancen deutlich höher. Wer einen langen Anlagehorizont hat, kann Kursschwankungen in der Regel gut ausgleichen.

Ja – erstmals überhaupt können Selbstständige und Freiberufler staatlich gefördert für das Alter sparen. Das ist eine der bedeutendsten Neuerungen der Reform.

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