Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Depression: Was wirklich möglich ist
Du hast eine Depression diagnostiziert bekommen oder warst in psychotherapeutischer Behandlung – und fragst dich jetzt, ob du überhaupt noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kannst?
Mit dieser Frage bist du nicht allein.
Viele meiner Kundinnen kommen genau an diesem Punkt zu mir. Sie haben Sorge, abgelehnt zu werden oder nur eine BU mit Ausschluss zu bekommen.
Die gute Nachricht: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Depression ist oft möglich. Aber: Die BU bei Depression hängt stark vom individuellen Verlauf ab.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Depression hängt maßgeblich davon ab, wie deine Erkrankung verlaufen ist und wie stabil dein aktueller Gesundheitszustand ist. Versicherer prüfen dabei insbesondere Diagnose, Behandlungsdauer und Rückfallrisiko. Entscheidend ist nicht nur die Depression selbst, sondern die gesamte gesundheitliche Entwicklung. In diesem Artikel erfährst du, worauf es wirklich ankommt und wie du deine Chancen gezielt verbessern kannst.
Eine Depression ist kein Ausschlusskriterium. Aber sie ist ein Thema, das richtig eingeordnet werden muss.
Ist eine BU trotz Depression überhaupt möglich?
Ja, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist trotz Depression grundsätzlich möglich. Entscheidend sind der Verlauf der Erkrankung, die Dauer der Behandlung und die aktuelle Stabilität. Je länger die Beschwerdefreiheit zurückliegt, desto besser sind in der Regel die Annahmechancen.
Viele denken: „Mit Depression bekomme ich sowieso keine BU mehr.“
Das stimmt so nicht.
In der Praxis gibt es sehr unterschiedliche Ergebnisse:
- normale Annahme
- Annahme mit Zuschlag
- Annahme mit Ausschluss
- oder Ablehnung
Und genau deshalb sollte man hier nicht „einfach beantragen“.
Wichtig ist aber: SO lange du noch in Behandlung bist, dazu zählt auch die Medikamenteneinnahme, bist du nicht versicherbar! Erst nach dem Abschluss der Behandlung ist eine Versicherbarkeit möglich!
Wie bewerten Versicherer eine Depression?
Versicherer schauen sich psychische Vorerkrankungen besonders genau an, weil sie zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit zählen.
Dabei geht es nicht nur um die Diagnose selbst, sondern um mehrere Faktoren: Wann wurde die Depression diagnostiziert? Wie lange dauerte die Behandlung? Gab es Rückfälle? Und wie stabil ist der aktuelle Zustand? Wie wurde behandelt?
Ein einmaliges Ereignis mit klarer Ursache wird anders bewertet als wiederkehrende Episoden über mehrere Jahre.
Und deswegen gibt es hier auch keine Schablone oder Schublade, in die man einfach alle mit ausgeheilter Depression hineinschieben kann und sagen kann: “So ist es!” Die Sicht des Versicherers ist immer individuell und das ist auch gut so!
Wann wird es kritisch?
Kritischer wird es in der Regel:
- wenn die Behandlung noch nicht lange zurückliegt – je nach Dauer der Behandlung ohne sich eine Anfrage meist erst ab 6 Monaten nach dem Ende der Behandlung
- wenn mehrere Episoden dokumentiert sind – hier wirst du meist mit dem Ausschluss Psyche rechnen müssen, ausser die Behandlungen liegen außerhalb des Abfragezeitraumes (3Jahre bis 5 Jahre)
- wenn Medikamente noch eingenommen werden – bei ADHS Patienten meist kein Problem, ansonsten führt das zur Ablehnung, da es als laufende Behandlung gewertet wird
- wenn zusätzliche psychische Diagnosen bestehen, die Behandlung also noch nicht abgeschlossen ist
Warum du nicht einfach einen Antrag stellen solltest
Viele machen genau das. Und genau das ist das Problem.
Wenn du einfach wild irgendwo mit einem Versicherungsvertreter oder Makler einen Antrag bei einer Gesellschaft stellst, wird der Antrag offiziell und in der sogenannten HIS Datei gespeichert. Führt der Antrag zu einer Ablehnung, müsstest du das bei einem neuen Antrag in 2 Jahren wieder angeben.
Ein Beispiel aus der Praxis dazu: Eine Kundin geht zu ihrem Versicherungsvertreter der Allianz und stellt dort den Antrag auf BU-Versicherung. Vor 4 Jahren war die 1 Jahr in Therapie, das hat sie im Antrag angegeben. Die Allianz lehnt sie ab! Die Ablehnung wird in der HIS Datei gespeichert.
Ein Jahr später kommt sie zu uns und wir arbeiten alles in Ruhe auf. Wir haben ein paar Versicherer, die nur 3 Jahre zurückfragen aber mittlerweile ist die Therapie schon 5 Jahre her und muss nirgendwo mehr angegeben werden. Normalerweise ist eine normale Annahme mit uneingeschränkter Versicherbarkeit möglich.
Jetzt wird in vielen Anträgen aber gefragt, ob mal ein Antrag abgelehnt worden ist. Dieser Antrag der Allianz muss nun angegeben werden und somit auch der Grund für die Ablehnung. Obwohl das Thema Psyche nicht mehr anzugeben wäre, muss es nun doch bei ein paar Versicherern angegeben werden und kann zu Problemen führen.
Genau an diesem Punkt lohnt es sich, strukturiert vorzugehen – bevor du dir durch einen vorschnellen Antrag Möglichkeiten verbaust. Deshalb arbeite ich in solchen Fällen immer mit einer anonymen Risikovoranfrage. In diesem Beitrag findest du dazu alle Informationen.
Die Lösung: Anonyme Risikovoranfrage
Wenn wir anonym bei den Versicherungen anfragen, wissen die nie wer du bist. Wir arbeiten also alles auf, bereiten die Unterlagen und Angaben so vor, dass die Risikoprüfer sich ein genaues Bild von DEINER Situation machen können und schauen dann, wer dich am besten versichern würde.
Hier filtern wir die Versicherer raus, die dich ablehnen würden oder dich nur mit einer Ausschlussklausel versichern würden. Wenn eine normale Annahme möglich ist, nutzen wir das natürlich.
In diesem Beispiel hier, konnten wir für die Kundin eine normale Annahme erreichen:

Und manchmal ist es aber so, dass wir erstmal nur eine Absicherung mit dem Ausschluss Psyche bekommen, später aber nochmal eine neue Risikovoranfrage durchführen können. Eine BU mit Ausschluss Psyche ist nicht zu 100% optimal aber besser als garkeine BU Versicherung.
In dem Beispiel haben 2 Versicherer mit einer Nachprüfungsoption gevotet. Das bedeutet, dass sie den Ausschluss Psyche in 1 Jahr oder in 2 Jahren rausnehmen, wenn die versicherte Person bis dahin behandlungs- und beschwerdefrei bleibt und das dann auch bestätigt. Das ist natürlich optimal, da man beim Versicherer bleiben kann und einfach die Bestätigung einreicht.

Praxisbeispiel – BU trotz Depression
Beispiel 1: Therapie von 100 Stunden über einen langen Zeitraum, Behandlung mit Medikamenten, Behandlung ist jetzt 2 Jahre her, einige Versicherer lehnten ab, 3 Versicherer versichern mit Ausschluss Psyche
Beispiel 2: Therapie vor 4 Jahren, keine Medikamenteneinnahme, Therapie ging über 10 Sitzungen, seither keine Beschwerden mehr, 1 Versicherer versicherte normale Annahme, 6 Versicherer mit Ausschluss Psyche
Beispiel 3: kurze, depressive Phase nach Tod eines Elternteils vor 3 Jahren, keine Medikamente, keine Therapie, nur pflanzliche Schlafmittel vom Hausarzt für eine Woche, 3 Versicherer versicherten normal und ohne Ausschluss, 4 Versicherer mit Ausschluss Psyche
Die Bandbreite ist groß – und genau deshalb lässt sich das Ergebnis nie pauschal vorhersagen. Du siehst also, dass die Ergebnisse sehr unterschiedlich sein können und vom individuellen Verlauf und der Art der Behandlung abhängig sind. Genau deshalb ist es wichtig, deine Situation in Ruhe aufzuarbeiten und mit der anonyme Risikovoranfrage die richtigen Versicherer rauszufiltern.
Was viele bei der BU mit Depression falsch machen
Viele Fehler passieren nicht aus Unwissenheit – sondern aus falscher Sicherheit.
Gerade bei psychischen Vorerkrankungen erlebe ich immer wieder ähnliche Situationen.
Ein häufiger Fehler ist, den Antrag einfach „nach bestem Wissen“ auszufüllen. Viele verlassen sich auf ihr Gefühl und schreiben das auf, woran sie sich erinnern. Das Problem: Versicherer prüfen nicht deine Erinnerung, sondern das, was in deiner Arztakte dokumentiert ist. Und das stimmt nicht immer mit dem überein, was du selbst wahrgenommen hast.
Ein weiterer Punkt ist die Einschätzung der eigenen Diagnose. Begriffe wie „depressive Episode“ oder „Anpassungsstörung“ wirken für viele harmlos oder vorübergehend. Für Versicherer sind das jedoch relevante Risikomerkmale, die genau eingeordnet werden müssen. Ohne diese Einordnung kann es schnell zu unnötigen Zuschlägen oder Ausschlüssen kommen. Deswegen ist die Aufarbeitung mit einem BU Profi wie uns wichtig!
Was ebenfalls häufig passiert: Es wird zu früh ein Antrag gestellt. Aus Unsicherheit oder weil man „es einfach hinter sich bringen will“. Wird dieser Antrag abgelehnt, ist das nicht folgenlos. Wie oben bereits erklärt: Die Ablehnung wird dokumentiert und muss bei späteren Anträgen angegeben werden. Damit werden zukünftige Abschlüsse oft deutlich schwieriger.
Und schließlich sehe ich oft, dass unterschiedliche Angebote nicht richtig eingeordnet werden. Ein Zuschlag wird als schlecht empfunden, obwohl er im Vergleich zu einem umfassenden Ausschluss die deutlich bessere Lösung sein kann. Ohne Erfahrung in der Risikobewertung ist das schwer einzuschätzen.
Am Ende geht es nicht darum, das du das alles perfekt wissen musst. Sondern darum, die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu machen. Genau deshalb ist es sinnvoll, die nächsten Schritte strukturiert und mit Erfahrung anzugehen.
FAQ
Bekomme ich eine BU trotz Depression? Ja, eine BU ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Behandlung abgeschlossen ist (auch keine Medikamenteneinnahme) und eine stabile Phase vorliegt.
Wie lange muss ich beschwerdefrei sein? Das ist sehr unterschiedlich und muss individuell, je nach Art der Behandlung, aufgearbeitet werden. 6 Monate sollten es nach einer Therapie aber mind. sein.
Muss ich Therapie angeben? Ja, und zwar auch wenn du sie “privat” bezahlt hast. Im Antrag wird nach allen Behandlungen und Beschwerden gefragt.
Was passiert bei falschen Angaben? Der Versicherer prüft deine Angaben ganz genau, wenn du innerhalb der ersten 10 Jahre nach BU Abschluss berufsunfähig wirst. Hast du Angaben verheimlicht, muss er nicht leisten!
Kann ich vor dem Beginn einer Therapie noch eine BU abschließen? Nein, denn im Antrag wird auch nach Beschwerden ohne Behandlungen und nach geplanten Behandlungen gefragt
Fazit: Mit der richtigen Strategie ist eine BU trotz Depression möglich
Die Entscheidung für eine BU wird nicht dadurch besser, dass du länger wartest – sondern dadurch, dass du sie richtig vorbereitest. Wenn du unsicher bist, wie deine Situation eingeschätzt wird, klären wir das im Erstgespräch strukturiert – bevor du irgendwo einen Antrag stellst. Hier kannst du eine Terminanfrage stellen!
