Das Wichtigste in Kürze
- Allergien gelten als Vorerkrankung und müssen im BU-Antrag angegeben werden – auch ohne aktuelle Beschwerden.
- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist in vielen Fällen problemlos möglich, vor allem bei leichten bis moderaten Allergien.
- Bei schwereren Beschwerden, allergiebedingtem Asthma oder Notfallmedikation prüfen Versicherer genauer.
- Eine anonyme Risikovoranfrage hilft dir, die beste Lösung für dich zu finden.
Berufsunfähigkeitsversicherung und Allergien: Warum das Thema gerade jetzt wichtig ist?
Die Vögel zwitschern, die Sonne lacht – Frühling liegt in der Luft. Und mit ihm leider auch: Pollen, Gräser und andere Allergene. Wenn du selbst betroffen bist, weißt du, was das heißt: Niesattacken, juckende Augen, verstopfte Nase. Vielleicht greifst du schon zu Nasenspray oder Antihistaminika, bevor der Tag richtig beginnt.
Allergien sind in Deutschland weit verbreitet – mehr als 30 % der Bevölkerung haben laut Robert Koch-Institut eine oder mehrere allergische Erkrankungen. Und jetzt fragst du dich vielleicht: Was bedeutet das eigentlich für meine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die gute Nachricht vorweg: In den meisten Fällen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Einschränkungen möglich. Aber es kommt auf die Details an. Ich erkläre dir in diesem Artikel, was du wissen musst, worauf Versicherer achten – und wie du dich trotz Allergien sinnvoll absichern kannst.
Was zählt überhaupt als Allergie?
Allergien sind übersteigerte Reaktionen des Immunsystems auf eigentlich harmlose Stoffe. Dazu zählen zum Beispiel:
· Pollenallergien (Heuschnupfen)
· Tierhaarallergien
· Hausstaubmilbenallergie
· Lebensmittelallergien (z. B. gegen Nüsse, Schalentiere, bestimmte Obstsorten)
· Insektengiftallergien (z. B. gegen Wespen oder Bienen)
· Kontaktallergien (z. B. Nickel)
· Medikamentenallergien (z. B. Penicillin, Schmerzmittel)
Was interessiert Versicherer bei Allergien?
Nicht jede Allergie ist problematisch – aber alle müssen korrekt angegeben werden. Auch Beschwerden ohne offizielle Diagnose sind anzugeben, erst recht, wenn du regelmäßig Medikamente einnimmst.
Versicherer prüfen unter anderem:
· Welche Art von Allergie liegt vor?
· Gibt es allergiebedingtes Asthma?
· Welche Medikamente nimmst du (z. B. Antihistaminika, Nasenspray, Notfallset)?
· Gab es Anaphylaxien, Notarzteinsätze oder Krankenhausaufenthalte?
· Wurden Behandlungen durchgeführt? (Allergietests, Desensibilisierung, Lungenfunktionstests)
· Wurden Hilfsmittel verschrieben? (z. B. Allergiebettwäsche)
Wichtig: Auch wenn du aktuell beschwerdefrei bist, musst du eine bekannte Allergie angeben – selbst wenn sie im Abfragezeitraum keine Rolle gespielt hat.
Wie bewerten Versicherer deine Allergie?
Hier ein grober Überblick:
· Leichte Allergie (z. B. Heuschnupfen mit gelegentlicher Einnahme von Antihistaminika): meist normale Annahme
· Mittelschwere Allergien (z. B. Beschwerden über mehrere Monate im Jahr, tägliche Medikamente): evtl. ein Ausschluss oder Risikozuschlag
· Schwere Allergien (z. B. mit Notfallset oder allergischem Asthma): hier wird wahrscheinlich zu einer Ausschlussklausel kommen, dass es zu Ablehnungen wegen Allergien kommt, beobachten wir in der Praxis eher selten
Die Versicherer prüfen individuell den Schweregrad deiner Allergie:
· Dauer der Beschwerden (wenige Wochen oder mehrere Monate im Jahr)?
· Art der Symptome?
· Häufigkeit der Medikamenteneinnahme (täglich, wenige Male oder nur bei Bedarf)?
Auch das Alter spielt eine Rolle: Je jünger du bist, desto eher wird angenommen, dass sich die Allergie im Alter noch verschlechtern kann – was zu einer Ausschlussklausel führen kann.
Je nach Beruf werden Allergien auch unterschiedlich gewertet, z. B. Kontaktallergien sind im Büro weniger relevant, als wenn du in einem Labor arbeitest.
Deshalb mein Tipp: Keine voreiligen Online-Anträge stellen! Lass uns erst über eine anonyme Risikovoranfrage prüfen, welcher Versicherer dir das beste Angebot macht.
Zwei Beispiele aus unserer Beratungspraxis
Beispiel 1: Kunde (32), Bürojob – mehrere Allergien & gelegentliches Asthmaspray
Der Kunde arbeitet im Büro und hat seit Jahren mehrere Allergien – darunter Hausstaub, Katzenhaare, eine Nussallergie sowie Pollen- und Gräserallergie.
In der Heuschnupfensaison hat er typische Symptome wie Niesen, Augenjucken und eine verstopfte Nase. Manchmal nimmt er homöopathische Mittel, selten auch ein Antihistaminikum und wenige Male bei einem Atemnotgefühl nutzte er ein kortisonhaltiges Spray.
Ergebnis der anonymen Risikovoranfrage:
· 2 Versicherer baten um weitere Angaben/Berichte
· 3 Gesellschaften boten eine BU mit Ausschlussklausel für Allergien an
· 2 Versicherer votierten mit einer normalen Annahme
Der Kunde konnte sich am Ende für einen Anbieter mit normaler Annahme entscheiden – ohne Einschränkungen im Versicherungsschutz.
Beispiel 2: Kundin (24), Medizinstudentin – saisonale Allergien & Hyposensibilisierung
Die Kundin studiert Humanmedizin im 6. Semester und hat mehrere Allergien – unter anderem gegen Gräser, Roggen, Birke, Hasel, Erle, Esche und Spitzwegerich.
Die Symptome sind unterschiedlich stark, treten aber insgesamt nur an etwa 6 Tagen im Jahr auf. Dann niest sie etwas, die Augen jucken leicht – manchmal hilft ein Antihistaminikum (maximal 3 Tabletten pro Jahr). Zusätzlich macht sie derzeit eine Hyposensibilisierung.
Auf Hausstaubmilben reagiert sie zwar allergisch, ist aber durch spezielle Allergiebettwäsche vollständig beschwerdefrei. Beim Kontakt mit Katzen läuft gelegentlich die Nase, aber es bestehen keine weiteren Beschwerden – und auch kein regelmäßiger Tierkontakt.
Ergebnis der anonymen Risikovoranfrage: → Alle 6 angefragten Versicherer haben ihr eine normale Annahme ohne Einschränkungen angeboten – trotz laufender Hyposensibilisierung.
Die Kundin konnte sich noch im Studium ideal und zu besonders günstigen Beiträgen optimal absichern – ein echter Vorteil für die Zukunft.
FAQ: Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung mit Allergien
Muss ich meine Allergie im BU-Antrag angeben – auch wenn ich keine aktuellen Beschwerden habe?
Ja. Sobald eine Allergie ärztlich diagnostiziert wurde, muss sie im Antrag angegeben werden – auch wenn du aktuell keine Beschwerden hast. Auch regelmäßige Beschwerden ohne ärztliche Diagnose (z. B. Heuschnupfen mit Medikamenteneinnahme) sind in der Regel anzugeben.
Gilt eine Pollenallergie wie Heuschnupfen als Risikofaktor?
Heuschnupfen ist meist unproblematisch – solange du keine Begleiterkrankungen wie Asthma hast und nur gelegentlich Medikamente brauchst. Dennoch muss die Pollenallergie angegeben werden, damit die Versicherer die Gesamtsituation einschätzen können.
Was ist, wenn ich ein Notfallset z. B. wegen einer Insektengiftallergie besitze?
Ein Notfallset muss immer angegeben werden. Das bedeutet aber nicht automatisch eine Ablehnung – einige Versicherer bieten dennoch eine Absicherung an, teils mit Ausschlussklausel.
Ich habe allergisches Asthma – kann ich trotzdem eine BU bekommen?
Ja, in der Regel schon. Bei gut eingestelltem Asthma ist eine Absicherung oft möglich – meist mit einem Ausschluss. Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt dir deine realistischen Chancen.
Was ist eine Ausschlussklausel – und ist das schlimm?
Eine Ausschlussklausel bedeutet, dass bestimmte Erkrankungen – z. B. allergiebedingte Atemwegserkrankungen – vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Das heißt: Für alle anderen Ursachen einer Berufsunfähigkeit bist du trotzdem abgesichert – ich berate dich gern dazu.
Fazit: Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Allergien? In den meisten Fällen ja!
Eine Allergie ist nicht immer ein Ausschlussgrund und wenn doch, dann auch meist nicht bei allen Versicherern. In den meisten Fällen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Einschränkungen möglich.
Lass uns gemeinsam draufschauen
Du bist dir unsicher, ob du mit deiner Allergie eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommst? Dann melde dich gern bei mir – wir finden gemeinsam heraus, wie deine Chancen stehen.