Mit großer Freude dürfen wir die neue Regelung bzw. Bewertung der Alten Leipziger Versicherung im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung begrüßen. Diese wurde heute bekannt gegeben und bringt für alle, die in den letzten 12 Monaten wegen psychischen Problemen in Behandlung waren, folgende Verbesserungen mit sich.
Bisher war es ja eigentlich so, dass man bei einer recht frischen aber abgeschlossenen Behandlung in Bezug auf die Psyche erstmal einige Monate warten musste, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen zu können (mit Ausschluss Psyche). Die Wahrscheinlichkeit, abgelehnt zu werden, wenn man frisch vom Psychologen kam, war und ist auch noch sehr hoch.
Die Alte Leipziger Versicherung kommt hier jetzt mit einer tollen Regelung an den Markt, die hoffentlich auch auf die anderen Top-Player der BU-Absicherung “abfärbt”. Wir würden uns jedenfalls freuen und unsere Kundinnen und Kunden sicher auch.
Wie funktioniert die neue Psyche Klausel?
Wenn du wegen folgenden Themen in den letzten 12 Monaten in Behandlung warst (die Behandlung muss abgeschlossen sein!), hast du trotzdem die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen mit dem Ausschluss Psyche. Die Alte Leipziger Versicherung räumt aber eine Nachprüfungsoption nach frühestens 12 Monaten ein, die dir dann ermöglicht, dass die Klausel gestrichen wird. Das ist eine super Regelung für alle Beteiligten.
Bei folgenden Behandlungen hast du die Möglichkeit, schon direkt nach Abschluss der Behandlungen die Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen:
Probatorische Sitzungen ohne Therapieindikation
Erste „Probesitzungen“ um die Notwendigkeit einer Psychotherapie zu prüfen
Reaktion auf einen Trauerfall: Arbeitsunfähigkeit (AU) oder Therapie
Bei maximal 10 Arbeitstagen ununterbrochener AU, maximaler Probatorik und bis zu 12 Psychotherapiesitzungen, die in zeitlichem Zusammenhang zum Trauerfall stehen
Arbeitsunfähigkeit bei Studenten mit Prüfungsangst oder -stress
Bei maximal 10 Arbeitstagen ununterbrochener AU ohne Indikation für eine Psychotherapie
Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsplatzkonflikts /-wechsels oder Mobbing
Bei maximal 10 Arbeitstagen ununterbrochener AU ohne Indikation für eine Psychotherapie
Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Kombination mehrerer privater Belastungen
Bei maximal 10 Arbeitstagen ununterbrochener AU ohne Indikation für eine Psychotherapie
Die Klausel, die du dann im Vertrag hast sieht wie folgt aus:
Und der große Vorteil, der diese tolle Regelung noch abrundet ist die transparente Nachschaumöglichkeit. Diese ist unter folgenden Bedingungen möglich:
- Frühestens 12 Monate nach Behandlungs- und Beschwerdefreiheit bei bis zu 5 probatorischen Sitzungen
- Frühestens 36 Monate nach Behandlungs- und Beschwerdefreiheit bei Mobbing
- Frühestens 24 Monate nach Behandlungs- und Beschwerdefreiheit in den restlichen durch die Ausschlussklausel abgedeckten Fällen
Die versicherte Person muss die Nachschau selber veranlassen. In dem Fall legen wir uns das natürlich auf Termin und leiten alles rechtzeitig in die Wege.
Und du musst dann einen Fragebogen ausfüllen zum Thema Psyche. Ebenfalls ist es Voraussetzung, dass du eben nicht mehr in Behandlung bist oder Beschwerden hast.
Wie schon erwähnt, stellt das aus unserer Sicht eine große Vereinfachung der Absicherung bei psychischen Vorerkrankungen dar.