In diesem Blogbeitrag möchte ich auf das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer Auslandstätigkeit eingehen – zahlt die Versicherung auch im Ausland? Kann ich im Ausland eine entsprechende Versicherung abschließen?
Berufsunfähigkeitsversicherung und Auslandstätigkeit
Die Zeiten, in denen man sein ganzes Berufsleben an einem Ort verbringt, sind für viele Menschen schon lange vorbei. Auch vorübergehende Auslandsaufenthalte – egal, ob im Dienste eines Unternehmens oder im Rahmen einer Selbstständigkeit – gehören schon seit langem zum Berufsalltag in vielen Branchen dazu.
Doch wie sieht es in solchen Fällen eigentlich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung aus? Kann man sich auch im Ausland auf den Schutz verlassen? Und kann man bei einer Berufstätigkeit im Ausland überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Worauf muss man dabei achten?
Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei Auslandstätigkeiten wichtig?
Nur weil du im Ausland arbeitest, bist du nicht vor Krankheit oder einem Unfall gefeit – und die Folgen können gravierend sein, wenn du nicht abgesichert bist. Gerade bei Tätigkeiten im Ausland wird das Thema Berufsunfähigkeit aber leider oft unterschätzt oder als unwahrscheinlich abgetan, vor allem, weil eher Menschen solche Abenteuer wagen, die sich selbst als sehr fit und belastbar einschätzen. Dabei sollte nie vergessen werden: Im Ernstfall kann eine solide Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) darüber entscheiden, ob du finanziell abgesichert bist – oder plötzlich vor dem Nichts stehst.
Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit
| Ursache | Anteil an BU-Fällen (ca.) |
| Psychische Erkrankungen | 30–35 % |
| Erkrankungen des Bewegungsapparates | 20–25 % |
| Krebs und andere schwere Erkrankungen | 15–20 % |
| Herz-Kreislauf-Erkrankungen | 10–15 % |
| Unfälle | unter 10 % |
Diese Ursachen machen vor Grenzen keinen Halt. Ein Burnout ist auch auf einer internationalen Projektstelle in Singapur möglich und ein Bandscheibenvorfall kann überall passieren. Oft unterschätzt wird zudem, dass psychische Erkrankungen auch im Ausland sehr häufig auftreten, besonders wenn Betroffenen soziale Bindungen fehlen oder die kulturelle Anpassung schwerfällt.
Ohne Berufsunfähigkeitsversicherung fällst du im Ernstfall schnell durch das soziale Netz. Denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift nur, wenn du in KEINEM Beruf mehr arbeiten kannst und wenn du in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast – was bei längeren Auslandsaufenthalten nicht immer der Fall ist.
Zahlt meine Versicherung, wenn ich im Ausland berufsunfähig werde?
Ja, in vielen Fällen zahlt deine deutsche Berufsunfähigkeitsversicherung auch dann, wenn du während einer Auslandsbeschäftigung eine Berufsunfähigkeit entwickelst. Aber – und das ist wichtig – es kommt auf die konkreten Bedingungen in deinem Versicherungsvertrag an. Im besten Falle sieht das in deinem Bedingungswerk so aus:



Aber wie ist es dann mit der Auszahlung bei Berufsunfähigkeit, wenn ich mittlerweile im Ausland lebe?
Wenn du berufsunfähig wirst, fordert der Versicherer natürlich viele Unterlagen der behandelnde Ärzte an. Diese musst du besorgen und vorlegen. Das selbe gilt für eventuelle Unterlagen von der Krankenkasse. Wenn du dich gerade im Ausland aufhältst, musst du Sorge tragen, dass diese Unterlagen z.B. von den deutschen Ärzte zu dir oder zur Versicherung geschickt werden.
Lebst du schon länger im Ausland und wurdest auch dort behandelt, haben die Versicherer das Recht, dass du nach Deutschland kommst und dich dort begutachten lässt. Das sieht in den Bedingungen dann so aus:




Hier musst du also damit rechnen, bei Berufsunfähigkeit aus dem Ausland nach Deutschland zu kommen, um die Berufsunfähigkeit feststellen zu lassen. Wie du sehen kannst, erstattet der Versicherer dir hier sogar die Kosten für Anreise/Flug nach Deutschland inkl. Hotelübernachtungen.
Ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus dem Ausland möglich?
Du lebst und arbeitest schon im Ausland und möchtest jetzt bei einem deutschen Versicherer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Hier müssen wir zwischen folgenden Punkten differenzieren:
- Im Ausland arbeiten, dort einen Zweitwohnsitz haben und in Deutschland einen Erstwohnsitz
- Im Ausland arbeiten, dort einen Erstwohnsitz haben und in Deutschland einen Zweitwohnsitz
- Im Ausland arbeiten, dort einen Erstwohnsitz haben und in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben
Wichtig wäre aber noch zu bemerken, dass kurze Auslandstätigkeiten von ein paar Wochen oder Monaten kein Problem darstellen, wenn du danach nach Deutschland zurück kommst. In manchen Berufsfeldern ist es ja völlig normal, dass man ab und zu für eine gewisse Zeit ins Ausland abgeordnet wird.
Kommen wir aber wieder zur o.g. Auflistung:
Du kannst in Deutschland immer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, wenn du in Deutschland deinen Erstwohnsitz hast und einen Zweitwohnsitz im Ausland.
Bei den Punkten 2+3 ist kein Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Deutschland möglich. Die Versicherer haben hier alle klare Annahmerichtlinien.
Allgemein ist bei manchen Beratern die These verbreitet, dass eine deutsche Adresse und/oder ein deutsches Konto ausreicht. Dem ist aber nicht so. Der Erstwohnsitz in Deutschland ist zwingend notwendig.



Kümmere dich rechtzeitig um deinen Versicherungsschutz
Planst du also irgendwann, im Ausland zu arbeiten oder zu leben, solltest du unbedingt rechtzeitig vorher eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen! Bei vielen BU-Anträgen wird bis zu 6 Monaten in die Zukunft nach Auslandsaufenthalten gefragt.
Fazit
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung hast du nach dem Abschluss weltweit Versicherungsschutz. Begibst du dich also danach vorübergehend oder dauerhaft ins Ausland, bist du trotzdem weiterhin versichert. Zur Leistungsfeststellung ist es realistisch, dass du zur Begutachtung nach Deutschland kommen musst, wenn der Versicherer die Unterlagen der Ärzte des jeweiligen Landes nicht anerkennen. Die Kosten dafür trägt der Versicherer.
Hast du noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und möchtest bald ins Ausland gehen, ist der Abschluss nur möglich, wenn du deinen Erstwohnsitz in Deutschland hast.
