Das Wichtigste in Kürze
- Die Einnahme von PrEP muss im Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung angegeben werden, wie jede andere regelmäßige oder ärztlich empfohlene Medikation auch.
- Versicherer bewerten die Einnahme individuell, je nach Dauer, Anlass und medizinischem Gesamtbild.
- Bei temporärer oder bedarfsorientierter Einnahme ist eine normale Annahme möglich.
- Entscheidend ist, ob auffällige Befunde vorliegen, weitere Vorerkrankungen bestehen und wie die Gesamtgesundheit beurteilt wird.
- Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt dir vorab, welche Gesellschaft dich zu welchen Bedingungen versichern würde – ganz ohne Risiko für dich.
- Wir helfen dir, deine Gesundheitshistorie strukturiert und sauber aufzubereiten.
Was ist PrEP eigentlich und warum betrifft das die BU-
Versicherung?
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz PrEP möglich?: Die sogenannte Prä-Expositions-Prophylaxe – kurz PrEP – ist eine medizinische Vorsorge gegen HIV. Wer HIV-negativ ist, aber ein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung hat, kann durch die regelmäßige oder anlassbezogene Einnahme von Medikamenten eine Infektion fast vollständig verhindern. In Deutschland sind die Wirkstoffe Emtricitabin und Tenofovirdisoproxil am häufigsten im Einsatz.
PrEP im BU-Antrag: Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wirft die PrEP-Einnahme Fragen auf. Denn: Die Medikamente werden regelmäßig eingenommen, sind verschreibungspflichtig und erfordern Kontrolluntersuchungen.
Zeitweise, bedarfsorientierte oder dauerhafte PrEP-Einnahme: Was interessiert Versicherer?
Wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen willst, musst du deine Gesundheitsdaten für den Abfragezeitraum offenlegen, hierunter fällt auch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten wie PrEP.
Versicherer fragen dann meist nach:
- Wann und wie lange wurde PrEP eingenommen?
- Wie regelmäßig findet die Einnahme statt?
- Gab Auffälligkeiten bei Untersuchungen: Nierenwerte, Leberwerte, STI-Tests etc.?
- Sind Nebenwirkungen aufgetreten?
- Bestehen weitere Vorerkrankungen?
Nicht alle nehmen PrEP dauerhaft ein. Manche nutzen sie phasenweise oder gezielt bei Bedarf. Versicherungstechnisch ist das ein entscheidender Faktor: Wer täglich Medikamente nimmt, fällt eher in die Kategorie „chronische Medikation“. Das kann zu Rückfragen, Risikozuschlägen oder sogar Ablehnungen führen. Wer PrEP nur zeitlich begrenzt nutzt, ohne Nebenwirkungen oder auffällige Befunde und ansonsten gesund ist, hat deutlich bessere Chancen auf eine normale Annahme.
Auch hier gilt: Bitte niemals einfach im Antrag weglassen oder verharmlosen. Gemeinsam klären wir in der anonymen Voranfrage, was wie und wann angegeben werden sollte.
Warum reagieren Versicherer bei PrEP (noch) vorsichtig?
HIV-Prävention mit PrEP ist für viele Menschen eine wichtige und sinnvolle Säule der sexuellen Gesundheit. Dass die Einnahme im Rahmen einer Risikoprüfung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zu einer Erschwerung führen kann, ist nicht immer nachvollziehbar. Wie kommt es also dazu?
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dürfen Versicherer niemanden aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität benachteiligen. Das gilt auch beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. BU-Tarife sind in der Regel geschlechtsneutral (Unisex).
In der anonymen Risikovoranfrage werden deshalb keine persönlichen Merkmale wie Geschlecht, sexuelle Identität oder Lebensstil abgefragt. Es zählen ausschließlich medizinische Informationen deiner Gesundheitshistorie, z. B.:
- Gab es gesundheitliche Beschwerden?
- Fanden Arztbesuche oder Behandlungen statt?
- Wurden Medikamente eingenommen?
- Welche Diagnosen liegen vor?
- Gab es auffällige Befunde oder Laborwerte?
Bei der Einnahme von PrEP können – wie bei jedem Medikament – Nebenwirkungen auftreten, z. B.:
- Beeinträchtigung der Nierenfunktion (wird daher regelmäßig kontrolliert)
- Erhöhte Leberwerte
- Magen-Darm-Beschwerden
- In seltenen Fällen: Kopfschmerzen, Schwindel oder Müdigkeit
Auch wenn du keine dieser Nebenwirkungen hattest, interpretieren Versicherer allein die regelmäßige Kontrolle der Nieren- und Leberwerte als Hinweis auf ein potenzielles Risiko. Anhand deiner gesamten Gesundheitsangaben bewerten sie dann insgesamt das Risiko, dass du berufsunfähig werden könntest. Sie stützen sich bei der Risikobewertung auf:
- medizinische Vergleichsdaten
- Erfahrungswerte
- Prognosemodelle
Und hier kommt der Knackpunkt: Gibt es für eine medizinische Maßnahme noch wenig Daten, wird sie vorsichtiger bewertet – aus „versicherungslogischer Sicht“. Im Fall von PrEP kann daraus eine indirekte strukturelle Benachteiligung entstehen, die queere Personen überproportional treffen kann – einfach, weil PrEP noch nicht in der „Datenlogik“ der Versicherer angekommen ist.
Wir finden: Das muss sich ändern. Und bis es so weit ist, braucht es umso mehr strategisches Vorgehen, eine sauber aufbereitete Gesundheitshistorie und ehrliche unabhängige Beratung.
Beispiele aus der Praxis: Wie Versicherer auf PrEP reagieren
Tägliche Einnahme und mehrere Vorerkrankungen
Kunde, 32 Jahre, Berater, nimmt seit einiger Zeit täglich PrEP, um sich vor einer HIV-Infektion zu schützen. Er will auf Nummer sicher gehen – solange, bis es eine Impfung gibt. Er lässt regelmäßig die Nierenwerte und weitere Parameter kontrollieren – bisher immer ohne Auffälligkeiten. Zusätzlich hat er einige Vorerkrankungen – darunter psychische Beschwerden, Migräne und eine frühere Schulterverletzung.
Ergebnis der anonymen Risikovoranfrage:
- 6x Ablehnung (wegen des Gesamtbilds)
- 1x Zurückstellung um 1 Jahr
- 1 Versicherer forderte zusätzliche Befunde zur PrEP an und bot wegen anderer Vorerkrankungen eine Ausschlussklausel und einen Zuschlag an.
Fazit: Dauerhafte PrEP-Einnahme in Kombination mit weiteren Vorerkrankungen kann zu vielen Rückfragen und leider auch Ablehnungen führen. Dennoch lohnt sich die Prüfung – denn es gab auch Anbieter mit detaillierter Nachfrage statt pauschaler Ablehnung. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Aufarbeitung und strategisch gestellte Risikovoranfrage.
PrEP nur sporadisch zur Prophylaxe oder als Reaktion auf Risikokontakt
Kunde, 25 Jahre, IT-Experte, hatte vor etwa zwei Jahren einen potenziellen Risikokontakt. Auf eigenen Wunsch, nicht aufgrund ärztlicher Indikation, entschied er sich für eine dreimonatige HIV-Prophylaxe-Chemotherapie (Esemcress 400 mg + Emtricitabin/Tenofovir 200/245 mg). Die Einnahme erfolgte täglich, die Nachkontrollen waren unauffällig. Alle Tests auf HIV waren negativ – dokumentiert wurde das aber nur teilweise, da die Tests anonym beim Gesundheitsamt durchgeführt wurden.
Ergebnis der anonymen Risikovoranfrage:
- 2x Ablehnung
- 2x normale Annahme (teils mit Auflagen wie aktueller negativer HIV-Test)
- 2x Rückfragen zu HIV-Test, Blutbild und weiteren Befunden
Kunde, 22 Jahre, Student, nimmt PrEP nur gelegentlich – also nicht dauerhaft, sondern „bei Bedarf“. In seiner Krankenakte tauchten wiederholt Diagnosen auf wie „Kontakt mit übertragbaren Krankheiten“ oder „Sonstige Viruskrankheiten“, die im Zusammenhang mit der PrEP stehen. Er ist beschwerdefrei und hat weitere Vorerkrankungen im Bereich Psyche.
Ergebnis der anonymen Risikovoranfrage:
- 3x Ablehnung
- 2x normale Annahme
- 1x Risikozuschlag + Ausschlussklausel Psyche
Fazit: Auch wenn die Einnahme nur kurzfristig oder vorsorglich erfolgt ist, reagieren Versicherer oft sehr unterschiedlich, je nach Behandlungsdauer und Gesamtbild. Wenn in der Krankenakte häufig unspezifische oder schwer einzuordnende Diagnosen auftauchen, kann das bei Versicherern zu Unsicherheit führen. Eine saubere Dokumentation und gezielte Aufbereitung erhöhen die Chancen auf eine normale Annahme deutlich.
Wie kannst du vorgehen?
Eine voreilig gestellte Anfrage oder ein schlecht formulierter Antrag kann zu einer pauschalen Ablehnung führen – und das bleibt in der Regel im internen System der Versicherer gespeichert. Die Folge: Auch andere Anträge können später automatisch abgelehnt werden.
Deswegen: Bitte stell keinen Online-Antrag, ohne vorher anonym deine Chancen prüfen zu lassen. Die Risikovoranfrage zeigt dir, welcher Versicherer dich wie annimmt – mit oder ohne Einschränkungen.
Wir unterstützen dich bei:
- der Aufarbeitung deiner Krankenhistorie,
- der Beantwortung der Gesundheitsfragen,
- der Auswahl der passenden Versicherung.
FAQ – Berufsunfähigkeitsversicherung & PrEP
Muss ich die Einnahme von PrEP im Antrag angeben?
Ja, wenn du aktuell oder innerhalb des Abfragezeitraums von in der Regel 5 Jahren PrEP eingenommen hast, musst du das bei der Berufsunfähigkeitsversicherung angeben, egal ob die Einnahme vorbeugend oder therapeutisch erfolgt ist.
Ist die Einnahme von PrEP ein Ausschlussgrund?
Nicht automatisch – aber viele Versicherer stufen die PrEP aktuell als erhöhtes Risiko ein, vor allem bei regelmäßiger Einnahme.
Gibt es Unterschiede zwischen täglicher und gelegentlicher Einnahme?
Ja – regelmäßige Einnahme (täglich) wird eher als medizinische Dauertherapie gewertet. Eine bedarfsorientierte Einnahme kann sich positiver auswirken. Es kommt insgesamt auf die Dauer, die Begleitumstände und den Zeitraum seit der letzten Einnahme an. Wenn keine weiteren Erkrankungen bestehen, kann eine normale Annahme möglich sein.
Was ist mit meiner sexuellen Orientierung – wird das gefragt?
Nein. In der anonymen Voranfrage und im Antrag geht es um deine Gesundheit – Fragen zur sexuellen Orientierung sind unzulässig.
Fazit: PrEP & BU – überhaupt nicht aussichtslos
Du willst wissen, wie deine Chancen stehen und wie du das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung trotz PrEP strategisch angehst? Dann melde dich bei uns – Wir finden gemeinsam den Weg durch dieses Dickicht und sorgen dafür, dass du trotz PrEP und Vorerkrankungen gut abgesichert bist.