Berufsunfähigkeitsversicherung – vereinfachte Gesundheitsfragen für alle unter 35!

Mit dem heutigen Tage trudeln wieder gute Nachrichten für uns und all unsere Kundinnen und Kunden unter 35 ein.

Die Hannoversche Versicherung öffnet den Kreis für alle und versichert ab sofort nicht mehr nur Akademiker mit vereinfachten Gesundheitsfragen sondern alle unter 35.

Das freut uns natürlich sehr, denn je einfacher die Gesundheitsfragen, desto mehr Menschen kommen in den Genuss, ihre Arbeitskraft ordentlich absichern zu können.

Wie hoch kannst du dich versichern?

Die maximale monatliche Berufsunfähigkeitsrente beim Abschluss beträgt 2000Euro.  Beitragsdynamik und Nachversicherungsoptionen sind ebenso im Vertrag enthalten!

Wer kann sich versichern?

Du darfst maximal 35 Jahre alt sein. Was du beruflich machst oder ob du noch studierst oder in Ausbildung bist, ist egal. Bist du unter 35, kommst du in den Genuss der vereinfachten Gesundheitsfragen!

Wie lauten die Gesundheitsfragen?

Frage 1

Sind Sie aktuell oder waren Sie in den letzten drei Jahren länger als 3 Wochen ununterbrochen nicht in der Lage, aus gesundheitlichen Gründen Ihrer schulischen, studentischen oder beruflichen Tätigkeit nachzugehen (z. B. durch Arbeitsunfähigkeit)?

Drei Jahre sind natürlich ein recht überschaubarer Zeitraum. An eine Krankschreibung von mehr als 3 Wochen wirst du dich gut erinnern können. Solltest du dir nicht sicher sein, frag in der Personalabteilung nach.

Frage 2

Wurden Sie in den letzten drei Jahren zu folgenden Erkrankungen durch Ärzte, andere Heilbehandler oder Therapeuten untersucht, beraten oder behandelt:

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Krebs
  • Schlaganfall
  • Leber-/Nierenerkrankungen
  • Autoimmunerkrankungen
  • chronische Erkrankungen (z. B. Rheuma, Multiple Sklerose, Epilepsie)
  • Diabetes
  • Asthma
  • psychische oder neurologische Erkrankungen
  • HIV-Infektion/Aids
  • Erkrankungen oder Beschwerden des Bewegungsapparates (z. B. Rücken, Knie, Hüfte)
  • der Sinnesorgane (z. B. Augen, Ohren, Haut)

Auch wenn wir in der Auflistung auf den ersten Blick nur schwere Erkrankungen finden, müssen wir hier genauer hinschauen. 

Der Bewegungsapparat umfasst Themen wie Rücken, Nacken, Knie, Schulter, Hände, Füße usw. Also alles, was du zur Bewegung brauchst. Behandlungen wegen Rückenschmerzen, Einlagen für die Füße, Knie-OPs, Verletzungen, Schmerzen in den Gliedmaßen usw. müssen hier also angegeben werden.

Zu den neurologischen Erkrankungen zählt auch Migräne. Zum Asthma auch das allergische Asthma.

Wenn du mal beim Arzt warst wegen einem EKG und damit verbundenen Beschwerden, muss auch das angegeben werden.

Nicht angegeben werden müssen hier:

  • Fehlsichtigkeit von weniger als +/- 8 Dioptrien 
  • COVID 19 Infektionen oder Erkrankungen, die nicht länger als 3 Monate dauerten und seit mindestens 4 Wochen vollständig ausgeheilt sind
  • Erkältungskrankheiten wie Schnupfen, Halsentzündungen, Nasennebenhölenentzündungen, Kehlkopf- oder Luftröhrenentzündungen oder grippale Infekte, die folgenlos ausgeheilt sind
  • Magen-, Darm- und Harnwegsinfekte, die folgenlos ausgeheilt sind
  • Vorsorgeuntersuchungen (z.B. beim Haut- oder Frauenarzt) die ohne krankhaften Befund blieben
  • Über- oder Unterfunktion der Schilddrüse ohne Beschwerden
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten

Die Aufzählung zeigt also klar, was nicht angegeben werden muss.

Frage 3

Bestehen oder bestanden darüber hinaus bei Ihnen in den letzten drei Monaten Gesundheitsstörungen oder Beschwerden? (Bitte geben Sie auch Beschwerden/Gesundheitsstörungen an, wegen derer Sie weder beraten, untersucht oder behandelt wurden.)

Hier werden Beschwerden abgefragt, die du in den letzten 3 Monaten hattest, ohne zum Arzt zu gehen. Sollte es also zum Beispiel so sein, dass du seit ein paar Wochen unerklärliche Bauchschmerzen hast, die du mal abklären lassen möchtest, muss das angegeben werden.

Zum Beispiel unklare Gewichtsabnahme, Brustschmerzen in Verbindung mit Herz-Kreislaufproblemen, Atemnot, Blut im Stuhl oder Urin, neurologische Probleme und Beschwerden, Brutknoten, Veränderungen der Haut und vieles mehr.

Ebenso ist diese Frage auch für alle ein K.O. Kriterium, die vor der Psychotherapie schnell noch eine BU abschließen wollen.

Natürlich könntest du jetzt sagen: „Woher soll die Versicherung jemals herausbekommen, dass ich das gerade habe?“

Nun, stellen wir uns vor, du schließt die Versicherung schnell noch ab mit bestehenden aber unbehandelten Problemen. Danach gehst du zum Arzt und sagst dort: „Ich habe seit 3 Monaten Probleme mit XY.“Der Arzt nimmt das auf und somit ist es aktenkundig.

Kommt es später mal zu einem BU-Fall (nicht unbedingt deswegen), zieht sich der Versicherer die Akte und somit ist klar, dass du eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begangen hast und der Versicherer muss nicht leisten.

Ablauf unseres BU-Prozesses

Im Erstgespräch arbeiten wir trotzdem deine Krankenhistorie der letzten 5 Jahre auf. Somit können wir bei mehreren Versicherungen eine anonyme Risikovoranfrage stellen. Neben der Hannoverschen gibt es auch noch weiter Versicherungen, die nur 3 Jahre abfragen, je nach Alter und Beruf auch noch weniger. Wenn wir deine gesamte Krankenhistorie kennen, können wir perfekt einschätzen, welcher Weg der beste für dich ist.

15.07.2024 | Berufsunfähigkeitsversicherung

Jetzt Termin vereinbaren