Berufsunfähigkeitsversicherung und Post-Covid

Warum Post-Covid für die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rolle spielt

Eine Corona-Infektion ist glücklicherweise für die meisten nach wenigen Tagen oder Wochen überstanden. Doch was, wenn die Symptome bleiben? Viele Menschen kämpfen Monate oder sogar Jahre später noch mit Erschöpfung, Atemnot oder Konzentrationsproblemen. Seit der Corona-Pandemie sind diese gesundheitlichen Langzeitfolgen einer Covid-Infektion für viele Menschen Realität. Sie leiden unter Long- oder Post-Covid. Besonders herausfordernd: Das Krankheitsbild ist vielfältig, die Beschwerden sehr individuell. 

Wer nach überstandener Infektion eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, wird bei der Gesundheitsprüfung auch auf Fragen zur Corona-Erkrankung treffen. Die gute Nachricht vorab: Eine folgenlos überstandene Covid-Infektion ist grundsätzlich kein Hindernis. Wenn du keine Beschwerden mehr hast oder dein Zustand als stabil gilt, ist in vielen Fällen eine normale Annahme möglich. Anhaltende Beschwerden, unklare Diagnosen oder umfangreiche Arztbesuche können bei Versicherern jedoch auch zu Ausschlussklauseln, Zurückstellung oder Ablehnung führen.

Wann ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Post-Covid möglich?

Grundsätzlich unterscheiden die Versicherer zwei Szenarien:

1. Du bist wieder vollständig beschwerdefrei

In diesem Fall ist ein BU-Abschluss in der Regel problemlos möglich, auch wenn die Infektion schwerer verlief oder ärztlich behandelt wurde. Wichtig ist, dass:

  • keine Symptome mehr bestehen,
  • keine weiteren Arztbesuche mehr nötig sind,
  • keine laufende Therapie oder Medikamenteneinnahme besteht.

Selbst Krankenhausaufenthalte oder umfangreiche Diagnostik (z. B. Röntgen, Lungenfunktionstests) müssen zwar angegeben werden, führen aber nicht automatisch zu Problemen, wenn die Beschwerden seit etwa 6 Monaten ausgeheilt sind und du heute wieder gesund bist.

2. Dein Gesundheitszustand ist nicht komplett beschwerdefrei, aber stabil

In manchen Fällen kann eine Versicherung mit Einschränkungen möglich sein, z. B. wenn du noch regelmäßig Medikamente einnimmst, aber als arbeitsfähig giltst (z. B. bei leichtem Asthma oder stabilisiertem Reizdarmsyndrom). Versicherer prüfen hier individuell, wie sich dein Zustand auf das BU-Risiko auswirkt. Mögliche Konsequenzen sind:

  • Ausschlussklauseln (AKL) für bestimmte Organe oder Beschwerden oder
  • Risikozuschläge

Wann ein Abschluss leider (noch) nicht möglich ist

Wenn weiterhin Beschwerden bestehen, die:

  • ärztlich behandelt werden,
  • oder bislang nicht erfolgreich behandelt werden können,
  • oder dich in deiner Belastbarkeit oder Arbeitsfähigkeit einschränken,

ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel nicht möglich, zumindest nicht zum jetzigen Zeitpunkt. Besonders kritisch werden folgende Beschwerden eingestuft:

  • chronische Müdigkeit / Erschöpfung (Fatigue),
  • Konzentrations- und Gedächtnisstörungen (Brain Fog),
  • psychische Beschwerden (z. B. Depression, Angst).

Diese Symptome deuten häufig darauf hin, dass keine volle Arbeitsfähigkeit besteht – ein Ausschluss oder Zuschlag reicht in solchen Fällen nicht aus, weshalb viele Versicherer dann komplett ablehnen oder erstmal zurückstellen.

Welche Beschwerden teilweise noch versicherbar sind

Wenn noch Symptome bestehen, differenzieren Versicherer nach Art und Ausmaß. Folgende Beschwerden sind – je nach Einzelfall – mit Ausschlussklausel oder Zuschlag versicherbar:

  • Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn
  • Kopfschmerzen
  • Gelenkschmerzen und Bewegungseinschränkungen
  • Magen-Darm-Beschwerden (z. B. Reizdarm)
  • Hautausschläge
  • Kurzatmigkeit und Atemnot

Wichtig ist hier: Das Gesamtbild zählt. Bestehen mehrere Beschwerden, kann das zu mehreren Ausschlüssen führen. In der Regel akzeptieren Versicherer maximal zwei Ausschlüsse. Müssen drei oder mehr ausgesprochen werden, lehnen viele ab.

Häufige Folgeuntersuchungen nach Covid – was zählt bei der BU-Versicherung?

Viele, die nach Covid länger unter Atemnot oder Druck auf der Brust litten, waren bei:

  • Lungenfachärzt*innen
  • in Röntgen- oder CT-Diagnostik
  • in physiotherapeutischer Behandlung

Diese Behandlungen müssen im Antrag vollständig angegeben werden, auch wenn sie „nur zur Sicherheit“ erfolgten. Aber: Wenn die Befunde unauffällig waren und du seit mindestens 6–12 Monaten beschwerdefrei bist, ist ein normaler Abschluss oft trotzdem möglich.

Beispiel aus der Praxis: Post-Covid und BU-Antrag

Kundin, geb. 2005, Auszubildende zur Kauffrau für Büromanagement

Die Kundin erkrankte im April 2021 schwer an Covid mit Lungenbeschwerden, Magen-Darm-Problemen, Erschöpfung, Atemnot. Sie war über mehrere Jahre in ärztlicher Behandlung, darunter auch stationär. Diagnosen reichten von Verdacht auf Asthma bis zu Darmentzündung. Sie benötigte Medikamente, Cortisonspray und Physiotherapie. Seit Mitte 2024 ist sie beschwerdefrei, benötigt keine Medikamente mehr und ist sportlich aktiv.

Ergebnis der Risikovoranfrage:

  • 1x normale Annahme
  • 1x Annahme mit 2 Ausschlussklauseln + Beitragszuschlag 
  • 6x Ablehnung oder Zurückstellung 

Wichtig: Auch eine symptomfreie Infektion muss angegeben werden

Versicherer fragen aktiv nach einer früheren Corona-Infektion. Selbst wenn du keine Symptome hattest, solltest du:

  • das positive Testergebnis angeben,
  • vermerken, dass keine Beschwerden oder Behandlungen stattfanden.

Fehlende oder falsche Angaben können im Leistungsfall problematisch werden.

So gehst du bei Post-Covid am besten vor

Damit du die bestmöglichen Chancen auf eine Annahme hast:

Sammle alle Unterlagen: Arztbriefe, Laborwerte, Befunde, Krankenhausberichte
Dokumentiere den Verlauf: Wann haben Beschwerden begonnen, wie lange hielten sie an, was wurde diagnostiziert, behandelt, kontrolliert, wann warst du wieder fit?
Füge ggf. eine Stellungnahme bei: Gerade bei längeren Beschwerden oder Therapien kann ein kurze Darstellung des Verlaufs in eigenen Worten hilfreich sein.
Nutze die anonyme Risikovoranfrage: So erfährst du ohne Risiko, welcher Versicherer dich unter welchen Bedingungen versichern würde und bei wem es (noch) nicht klappt.

FAQ – Berufsunfähigkeitsversicherung und Post-Covid

Muss ich meine Corona-Erkrankung im BU-Antrag angeben?
Wenn danach gefragt wird, Ja! – egal ob symptomlos oder mit Beschwerden.

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Post-Covid möglich?
Ja, wenn du wieder beschwerdefrei bist oder dein Zustand stabil ist und du wieder voll belastbar bist.

Was, wenn noch Symptome bestehen?
Dann prüfen Versicherer individuell. Bei Fatigue oder kognitiven Einschränkungen ist meist keine Annahme möglich. Bei anderen Beschwerden kann eine Versicherung mit Ausschlüssen oder Zuschlägen möglich sein.

Wie lange muss ich warten bis ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann?
Bei einem normalen Verlauf kannst du sofort starten. Bei schwereren Verläufen kommt es drauf an, wir schauen es uns gemeinsam mit dir an. 

Mit guter Vorbereitung zur Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Post-Covid

Eine Corona-Infektion muss keine unüberwindbare Hürde beim BU-Abschluss sein. Wichtig ist, wie dein Gesundheitszustand heute aussieht. Je transparenter du Unterlagen und Verläufe aufbereitest, desto besser können wir die passende Lösung finden. Wir unterstützen dich auf diesem Weg – mit individueller Beratung, anonymer Risikovoranfrage und ehrlicher Einschätzung deiner Chancen. Buch dir gerne einen Termin für unser Erstgespräch.

21.07.2025 | BU & Erkrankungen

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