Berufsunfähigkeitsversicherung und neurologische Erkrankungen

Neurologische Erkrankungen können unser Leben und unsere Arbeitskraft stark beeinflussen, manchmal schleichend, manchmal ganz plötzlich. Wer bereits eine entsprechende Diagnose oder auffällige Symptome erlebt hat, steht beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung vor besonderen Herausforderungen. In diesem Artikel erfährst du, wie Versicherer mit Vorerkrankungen wie Schlaganfall, Epilepsie, MRT-Auffälligkeiten, Schwindel oder Taubheitsgefühlen umgehen und worauf du bei der Antragstellung achten solltest.

Hinweis: Du suchst gezielt Informationen zu Migräne oder Kopfschmerzen? Wir haben hierzu bereits einen ausführlichen Artikel geschrieben, diesen findest du hier: Berufsunfähigkeitsversicherung bei Migräne oder Kopfschmerzen.

Warum neurologische Vorerkrankungen so entscheidend sind

Das zentrale Nervensystem steuert nahezu alle Körperfunktionen entsprechend bedeutsam sind neurologische Diagnosen für Versicherer. Bei Antragstellung möchten sie sicherstellen, dass keine erhöhte Wahrscheinlichkeit besteht, in Zukunft berufsunfähig zu werden. Deshalb verlangen sie bei auffälliger Vorgeschichte oft:

  • ärztliche Stellungnahmen, neurologische Befunde oder Entlassungsberichte
  • Angaben zu Kopf-MRT, EEG oder Kopf-CT 
  • Detaillierte Angaben zu Beschwerden und Behandlungen: Wann und wie oft traten die Symptome auf? Ist die Ursache bekannt? Gab es Krankenhausbehandlungen oder Operationen?

Bei auffälligen Befunden wie beispielsweise Zysten, Verkalkungen, kleine Läsionen oder Gefäßveränderungen kann es zu Nachfragen, Ausschlüssen oder Ablehnungen kommen, auch wenn diese keine Beschwerden machen. Besteht kein Krankheitswert und keine Symptomatik ist es sinnvoll, dies durch entsprechende Befunde zu belegen, dann kann in manchen Fällen noch eine normale Annahme möglich sein.

Bei zum Beispiel Zysten im kopf, auch unbehandelte die keine Probleme machen, haben wir eher schlechte Erfahrungen mit den Voten der Gesellschaften gemacht. Hier lehnt fast jeder Risikoprüfer ab.

Ungeklärte neurologische Symptome führen oft zunächst zu Rückstellungen oder Ablehnungen und bei manchen neurologischen Diagnosen ist die Versicherbarkeit leider sehr schwierig bis ausgeschlossen, hierzu gehören: Hirntumor (auch gutartig), Multiple Sklerose und Parkinson.

Taubheitsgefühle und Missempfindungen: Wenn Symptome keine klare Diagnose haben

Symptome wie Schwindel, Kribbeln in Armen oder Beinen oder kurzzeitige Taubheitsgefühle sind manchmal harmlos, können manchmal aber auch erste Anzeichen einer neurologischen Erkrankung sein. Daher prüfen die Versicherer diese Symptome sehr genau und warten ggf. noch eine zeitlang ab, um zu sehen, ob er Zustand nach Beschwerdefreit stabil bleibt oder ob ggf. weitere „Schübe“ auftreten.

Beispiel:
Kundin, geb. 2000, vor etwa 2 Jahren einmaliges Taubheitsgefühl in Gesicht und Arm, Notarzt gerufen, ein Krankenhausaufenthalt war nicht erforderlich, die nachträgliche Abklärung beim Hausarzt ergab keine Diagnose, die Ursache für die Symptome blieb ungeklärt, die Beschwerden traten seitdem nicht wieder auf. 

Ergebnis der anonymen Risikovoranfrage:
4 Versicherer stellten die Anfrage für 1–3 Jahre zurück, 
3 Versicherer wollten weiterführende ärztliche Berichte und Stellungnahmen
1 Versicherer verlangte zusätzlich einen Fragebogen zu neurologischen Erkrankungen

Epilepsie und Berufsunfähigkeitsversicherung

Epilepsie ist eine chronische neurologische Erkrankung. Versicherbarkeit besteht leider nur, wenn die Erkrankung seit vielen Jahren stabil ist und keine Anfälle mehr aufgetreten sind. Es sind vor allem folgende Faktoren entscheidend:

  • Anfallsfreiheit (seit wann?)
  • Regelmäßige neurologische Kontrolle zeigen stabile bzw. unauffällige Befunde
  • Ist eine Medikamenteneinnahme erforderlich?
  • Ist ein Führerschein vorhanden?

Auch wenn du seit Jahren keine Anfälle mehr hattest, ist es dennoch nicht leicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. In vielen Fällen wird eine Ablehnung erfolgen. Wir konnten für einen unserer Kunden mit einer fundierten und sauberen Aufarbeitung seiner Gesundheitshistorie jedoch einen Versicherer finden, der ihn mit Ausschluss und Risikozuschlag versichert hat. 

Beispiel:
Kunde, geb. 1993, seit mehreren Jahren anfallsfrei, nimmt laufend Medikamente ein, EEG unauffällig, Führerschein vorhanden, weitere Vorerkrankungen. 

Ergebnis der anonymen Risikovoranfrage:
1 Versicherer bot die Absicherung mit Ausschlussklausel Epilepsie + Risikozuschlag an. 
5 Versicherer lehnten den Versicherungsschutz gänzlich ab. 
1 Versicherer stellte die Anfrage bis nach der nächsten Kontrolluntersuchung zurück.

Schlaganfall: Was bedeutet das für die Versicherbarkeit?

Ein überstandener Schlaganfall ist eine der gravierendsten Vorerkrankungen im neurologischen Bereich. Auch wenn du mittlerweile beschwerdefrei bist, sehen Versicherer hier ein erhöhtes Risiko und regieren daher leider oft mit einer Ablehnung.

Wenn der Schlaganfall länger zurückliegt, keine oder nur geringe bleibende Schäden vorliegen und aktuelle neurologische Kontrollbefunde unauffällig sind, ist unter Umständen noch eine Absicherung möglich. Die Chancen auf Versicherbarkeit sind allerdings leider eher als gering einzustufen. Eine anonyme Risikovoranfrage ist hier Pflicht.

FAQ zur Berufsunfähigkeitsversicherung und neurologischen Erkrankungen

Kann ich trotz Epilepsie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Bei langjähriger Anfallsfreiheit, stabiler Medikation und unauffälligen Kontrollen bieten einzelne Versicherer eine Absicherung mit Einschränkungen an.

Wird bei leichten Schwindelbeschwerden direkt abgelehnt?
Nein, wenn die Beschwerden einmalig waren und die medizinische Abklärung keine Auffälligkeiten ergab, ist in der Regel eine normale Annahme möglich. Bei regelmäßigeren Beschwerden oder auffälligen Befunden kann es zu einer Ausschlussklausel oder Risikozuschlägen kommen.

Muss ich Taubheitsgefühle im Antrag angeben, wenn sie nur einmal auftraten?
Ja, sofern sie im Abfragezeitraum aufgetreten sind. Auch einmalige Vorfälle müssen im Antrag aufgeführt werden.

Fazit: Mit der richtigen Vorbereitung zur passenden Absicherung

Bei neurologischen Beschwerden und Diagnosen schauen die Risikoprüfer der Versicherer ganz genau hin, vor allem, wenn die Ursache ungeklärt ist oder es auffällige Befunde gab. Deswegen lohnt sich die anonyme Risikovoranfrage: So erfährst du, wie deine Chancen auf Versicherbarkeit stehen. In unserer Beratung unterstützen wir dich bei der detaillierten Aufarbeitung deiner Vorerkrankung, um eine optimale Absicherung trotz neurologischer Vorgeschichte zu erzielen.

13.08.2025 | BU & Erkrankungen

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