Berufsunfähigkeitsversicherung bei Migräne oder Kopfschmerzen

Migräne, Spannungskopfschmerzen oder Cluster? Hier erfährst du ehrlich & einfach, ob du trotzdem eine Berufsunfähigkeitsversicherumng bekommst – und wie!

Das Wichtigste in Kürze

  • Ja, eine BU-Versicherung ist grundsätzlich auch mit Migräne oder häufigen Kopfschmerzen möglich – aber: Es kommt auf die Details an.
  • Wichtig ist, was in den letzten 5 Jahren passiert ist: Arztbesuche, Diagnosen, Krankschreibungen, Medikamente oder Therapien.
  • Die Versicherung will wissen: Wie oft hast du Beschwerden? Wie stark sind sie? Wirst du behandelt – und wie?
  • Je nach Ausprägung kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung ganz normal möglich sein, mit einem Risikozuschlag oder mit einer Ausschlussklausel.
  • Wir gehen das gemeinsam Schritt für Schritt durch – auf Augenhöhe, verständlich und ohne Druck.
  • Mit einer anonymen Risikovoranfrage klären wir vorab, welcher Versicherer dich unter welchen Bedingungen nehmen würde – und wo deine besten Chancen liegen.

Lass uns ehrlich sein: Migräne kann das Leben ganz schön auf den Kopf stellen

Du kennst das sicher: Diese Tage, an denen du nur noch ins Bett willst, Licht und Geräusche dich wahnsinnig machen – oder einfach ein dumpfer, drückender Schmerz dich durch den Tag begleitet. Kopfschmerzen sind nicht „nur Kopfschmerzen“. Sie können dein Leben beeinflussen – beruflich, privat, emotional. Und sie sind viel häufiger, als viele denken.


Was ist Migräne – und was gibt’s sonst noch für Kopfschmerzarten?

Migräne ist eine neurologische Erkrankung, die durch wiederkehrende, oft einseitige, pulsierende Kopfschmerzen gekennzeichnet ist. Viele Betroffene haben zusätzlich Symptome wie Übelkeit, Erbrechen, Licht- und Geräuschempfindlichkeit oder Sehstörungen.

In Deutschland leiden rund 18 Millionen Menschen an Migräne, also etwa jeder Fünfte. Frauen sind etwa dreimal häufiger betroffen als Männer, was oft mit hormonellen Schwankungen (z. B. Zyklus, Pille, Wechseljahre) in Verbindung gebracht wird. (Quelle: Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft e. V.)

Es gibt verschiedene Ausprägungen, zum Beispiel:

  • Migräne ohne Aura: Klassische Form mit starken Kopfschmerzen, meist einseitig.
  • Migräne mit Aura: Zusätzliche neurologische Symptome vor dem Anfall, z. B. Sehstörungen, Kribbeln, Sprachprobleme.
  • Chronische Migräne: Wenn an mehr als 15 Tagen im Monat Kopfschmerzen auftreten, davon mindestens 8 mit migränetypischen Merkmalen – über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten.

Spannungskopfschmerzen:

Die häufigste Kopfschmerzform überhaupt. Man spürt sie oft als dumpfen, drückenden Schmerz im Stirn-, Schläfen- oder Nackenbereich – manchmal wie ein zu enger Helm.

Treten sie nur gelegentlich auf und wurden nie ärztlich behandelt, sind sie bei der BU meist kein großes Thema. Aber: Wenn du sie häufiger hast, deswegen beim Arzt warst oder Medikamente brauchst, muss das angegeben werden.

Cluster-Kopfschmerzen:

Sie gelten als eine der schmerzhaftesten Erkrankungen überhaupt. Die Schmerzen treten in sogenannten Clustern auf – also in Phasen, in denen sie mehrmals täglich auftreten können, oft zur gleichen Uhrzeit.

Der Schmerz ist einseitig, brennend oder stechend, meist um Auge, Stirn oder Schläfe herum.

Wenn du an Cluster-Kopfschmerzen leidest, werden die Risikoprüfer*innen der Versicherer besonders genau hinschauen. Häufig ist eine Versicherung mit Ausschlussklausel oder Risikozuschlag möglich, manchmal auch gar nicht – aber es lohnt sich, genau hinzuschauen.


Was muss ich bei Migräne oder Kopfschmerzen im BU-Antrag angeben?

Ich sag’s dir direkt: Die Versicherung fragt nicht, ob du mal ab und zu Kopfschmerzen hast – das wäre kein Problem.

Aber: Wenn du innerhalb der letzten 5 Jahre mit Migräne oder häufigen Kopfschmerzen Beschwerden hattest und/oder beim Arzt warst, Medikamente genommen hast oder sogar arbeitsunfähig warst, dann musst du das im Antrag angeben.

Hier ein paar Dinge, die relevant sein können:

  • Warst du beim Hausarzt, Neurologen oder Schmerztherapeuten?
  • Gab es Untersuchungen wie EEG, MRT, CT?
  • Wurde nach anderen Ursachen geschaut, z. B. durch einen Orthopäden (Nackenprobleme), Zahnarzt (Kieferverspannung)?
  • Spielt dein Hormonhaushalt eine Rolle – z. B. im Zusammenhang mit dem Zyklus oder der Pille?

Und dann geht’s weiter mit diesen Fragen:

  • Wie häufig hast du Beschwerden (z. B. 1x im Monat, 1x pro Woche)?
  • Wie stark sind die Schmerzen (leichte Einschränkung oder Arbeitsunfähigkeit)?
  • Welche Medikamente nimmst du? Nur frei verkäufliche Schmerzmittel oder verschreibungspflichtige wie Triptane?
  • Wurdest du krankgeschrieben? Wie oft? Für wie lange? Gab es Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen im Studium?
  • Gab es begleitende Behandlungen oder Therapien? Zum Beispiel:
    • Physiotherapie oder Akupunktur (z. B. bei Nackenverspannung)
    • Psychotherapie (z. B. bei stressbedingten Beschwerden)
    • Kur- oder Reha-Aufenthalte

Beispiel gefällig? So läuft’s in der Praxis

Meine Kundin Lisa (ja, Name geändert) kam zu mir mit der Frage: „Kann ich mich überhaupt noch versichern lassen? Ich hab Migräne – seit Jahren.“

Sie hatte:

  • Ein bis zwei Anfälle im Monat
  • Triptane verschrieben bekommen
  • Zwei Krankschreibungen à 3 Tage innerhalb der letzten 2 Jahre
  • Keine weiteren Diagnosen oder Therapien

Wir haben ihre Gesundheitsgeschichte ganz in Ruhe aufgearbeitet, alles dokumentiert – und dann eine anonyme Risikovoranfrage gestellt.

Ergebnis:
Zwei Versicherer hätten Lisa mit einem kleinen Risikozuschlag versichert, ein dritter mit einer Ausschlussklausel für Migräne, ein vierter sogar ganz normal ohne Einschränkungen.

Lisa hat sich für den letzten entschieden – logisch, oder? Aber das hätte sie alleine nicht gewusst.


Kann man mit Migräne eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Wie du am besten vorgehst.

  1. Erstmal: Keine Panik.
    Migräne bedeutet nicht automatisch, dass du keine BU-Absicherung bekommst.
  2. Mach nichts auf eigene Faust.
    Kein Schnellschuss online, kein Antrag ohne vorherige Prüfung. Das kann nach hinten losgehen.
  3. Buche dir einen Termin zum Erstgespräch.
    Wir setzen uns ganz entspannt virtuell zusammen, und du erzählst einfach mal, was bei dir so los ist. Keine Fachwörter nötig – wir fragen so, dass du’s verstehst.
  4. Wir bereiten deine Infos auf.
    Mein Team hilft dir, die medizinischen Infos so zusammenzustellen, wie es die Versicherer brauchen. Wir lassen dich mit den Gesundheitsfragen nicht allein und haben einen direkten Draht zu den Risikoprüfern.
  5. Anonyme Risikovoranfrage.
    Wir fragen bei mehreren Versicherern anonym an – kein Risiko, kein Eintrag, keine Nachteile. Und du bekommst die Antworten übersichtlich im Beratungsgespräch präsentiert.

Fazit: Berufsunfähigkeitsversicherung mit Kopfschmerzen oder Migräne? Ja, das geht – mit der richtigen Vorbereitung und Köpfchen

Egal ob Migräne, Spannungskopfschmerzen oder Cluster-Kopfschmerz – eine BU-Versicherung ist möglich. Was zählt, ist deine individuelle Geschichte. Und genau die schauen wir uns gemeinsam gründlich an.

💬 Du musst keine Expertin für Versicherungen sein – dafür hast du ja mich und mein Team. Wir dröseln alles ganz verständlich für dich auf und erhöhen durch unsere jahrzehntelange Expertise die Chance, dass du zu deinem Bestmöglichsten Versicherungsschutz kommst.


FAQ – Berufsunfähigkeitsversicherung & Kopfschmerzen

1. Kann ich trotz Migräne eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Ja, grundsätzlich ist eine BU trotz Migräne möglich. Entscheidend ist, wie stark die Beschwerden sind, wie oft sie auftreten und ob es Behandlungen, Krankschreibungen oder Medikamente gab. Mit einer anonymen Risikovoranfrage lässt sich vorab prüfen, ob und wie du versicherbar bist.

2. Was muss ich bei Migräne im BU-Antrag angeben?
Alle relevanten Informationen der letzten 5 Jahre müssen angegeben werden, z. B. Arztbesuche, Diagnosen (z. B. Migräne mit oder ohne Aura), Medikamente (z. B. Triptane), Krankschreibungen oder weitere Behandlungen wie Physiotherapie oder Psychotherapie.

3. Wie wirken sich Spannungskopfschmerzen auf meine BU-Chancen aus?
Leichte, gelegentliche Spannungskopfschmerzen ohne ärztliche Behandlung sind meist unproblematisch. Wurde jedoch eine Diagnose gestellt oder ärztliche Hilfe in Anspruch genommen, muss dies angegeben werden und wird individuell geprüft.

4. Was ist mit Cluster-Kopfschmerzen?
Cluster-Kopfschmerz gilt als schwere neurologische Erkrankung. Die BU-Versicherer schauen hier besonders genau hin. Häufig ist eine Versicherung mit Ausschluss oder Risikozuschlag möglich – in manchen Fällen lehnen die Versicherer aber auch ab. Eine anonyme Anfrage schafft Klarheit.

5. Was passiert, wenn ich einmal wegen Kopfschmerzen krankgeschrieben war?
Einmalige Krankschreibungen wegen Kopfschmerzen oder Migräne sind kein KO-Kriterium. Die Versicherer wollen aber wissen, wie häufig das vorgekommen ist und wie lange du ausgefallen bist. Auch hier zählt: Offen und sauber aufarbeiten – und vorab prüfen.

30.03.2025 | Berufsunfähigkeitsversicherung, BU & Erkrankungen

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