Welchen Einfluss hat eigentlich dein Gewicht beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Viele haben das vielleicht nicht auf dem Schirm, aber auch dein Gewicht entscheidet darüber, ob du ggf. mehr für deine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen musst oder sogar abgelehnt wirst.
Die Versicherer orientieren sich hier am BMI, den sogenannten Body-Mass-Index. Ist dieser zu hoch, kommt es zur Risikozuschlägen oder sogar zu Ablehnungen. Ist er zu niedrig, kann dir das ebenso passieren.
Aber warum spielt das eine Rolle?
Ein hoher BMI ist ein Indikator für das Risiko von Herz-Kreislauferkrankungen und den Anstieg anderer Risikofaktoren. Da im Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung auch deine Größe und dein Gewicht abgefragt werden, wird das Verhältnis davon entsprechend berücksichtigt. Auch wenn du sonst wegen keinen anderen Themen beim Arzt warst, betrachtet der Versicherer das Thema langfristig. Dein Vertrag läuft schließlich bis zum 67. Lebensjahr. Der Risikoprüfer muss die Risiken einkalkulieren die du hast, wenn du über einen Zeitraum von 10, 20, 30 oder sogar 40 Jahre übergewichtig bist.
Wie ist die Staffelung der Risikozuschläge?
Bis zu einem BMI von 30 hast du keinen Zuschlag zu befürchten. Bei einem BMI von 31 – 35 veranschlagen die Versicherer einen leichten Risikozuschlag von 20-50%. Bei einem BMI ab 36 greift ein sehr hoher Risikozuschlag von bis zu 100%. Bei einem BMI ab 40 lehnen die Versicherer tendenziell ab. Deinen BMI kannst du hier berechnen.
Aber ich bin doch Sportler!
Wenn du sehr sportlich bist und daher dein BMI nicht „optimal“ ist, du aber zum Beispiel als Bodybuilder durchtrainiert bist, kann man das der Versicherung problemlos erklären. Somit bekommst du natürlich keine Risikozuschläge zu deiner Berufsunfähigkeitsversicherung.
Und jetzt einfach Flunkern?
Zugegeben, ob du dich um 2-3 kg leichter machst, wird sicher keine Konsequenzen haben, denn dein Gewicht kann auch mal schwanken. Weicht deine Gewichtsangabe im Antrag aber deutlich von der Realität ab, kann es dir passieren, dass der Versicherer das rausbekommt. Wenn du ein paar Wochen oder Monate vorher erst beim Arzt warst, der dein Gewicht erfasst hat (Hausarzt, Frauenarzt, Facharzt oder Krankenhaus), ist dies aktenkundig und kann dir später auf die Füße fallen. Der Versicherer kann sich von der Leistung freisprechen. Tu das also bitte nicht!
Wie gehst du also vor?
Durch die anonyme Risikovoranfrage mit uns gehst du kein Risiko ein. Der Versicherer weiß ja nicht, dass du das bist. Wir arbeiten deine Krankenhistorie in Ruhe auf, fragen mehrere Versicherer an und schauen dann, welches Votum am besten für dich ist. Dann sehen wir, welcher Versicherer dich mit welchem Risikozuschlag versichern würde. Erst dann kannst du entscheiden, ob der Beitrag trotz Risikozuschlag für dich passt und ob du dich versichern möchtest.
Für Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsingenieure und Notare gibt es auch Konzepte mit vereinfachten Gesundheitsfragen, bei denen Größe und Gewicht nicht abgefragt wird. Ob diese Konzepte für dich passen, prüfen wir automatisch im Rahmen der Risikovoranfrage.