Der Rücken ist für viele Menschen eine Schwachstelle und Vorerkrankungen in diesem Bereich sind keine Seltenheit. Wer jedoch bereits Probleme mit dem Rücken hatte und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, steht oft vor der Frage: „Ist eine BU für mich überhaupt möglich?“ Mit diesem Artikel möchte ich dir zeigen, worauf es bei einer BU mit Vorerkrankung des Rückens ankommt, welche Berufe besonders betroffen sind, wie wir dich durch unsere Erfahrung durch die anonymen Risikovoranfrage begleiten und dir natürlich auch ein paar Beispiele aus der Praxis zeigen.
Die Faktoren, die bei einer BU mit Rückenproblemen entscheidend sind
Ob du trotz Rückenproblemen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kannst, hängt von vielen Faktoren ab. Jeder Versicherer prüft dabei folgende Punkte:
- Gesamtgesundheit: Wie sieht die Krankenhistorie insgesamt aus? Liegen neben der Rückenproblematik noch weitere Erkrankungen vor?
- Diagnose, Art und Dauer der Beschwerden: Handelt es sich um Verspannungen, Bandscheibenvorfälle, Skoliose oder andere Erkrankungen? Waren die Beschwerden von kurzer Dauer oder dauerten länger an?
- Behandlung: Wie wurden die Beschwerden behandelt? Hattest du Physiotherapie oder Einlagen für die Füße? Gab es Operationen oder Medikamenteneinnahme?
- Dauer der Beschwerdefreiheit: Wie lange bist du bereits beschwerdefrei? Waren die Beschwerden erst kürzlich, wird dies in der Regel strenger ins Gewicht fallen, als wenn du schon mehrere Monate oder Jahre wieder beschwerdefrei bist.
- Beruf: Ist dein Beruf körperlich anspruchsvoll oder mit hohen Belastungen des Rückens verbunden?
- Alter und Gewicht: In der Regel gilt, je jünger und normalgewichtiger du bist, desto besser sind deine Chancen auf eine BU-Versicherung. Doch wenn in jungen Jahren bereits Rückenprobleme bestehen, kann dies auch strenger bewertet werden, als wenn ein älterer Mensch Rückenbeschwerden hat
All diese Faktoren spielen zusammen und werden von den Versicherern individuell geprüft.
Schwierige Berufe in Kombination mit einer Vorerkrankung des Rückens
Besonders schwierig ist die Absicherung bei vorhandenen Beschwerden für alle Berufe, die mit körperlicher Arbeit und häufigem Bücken oder Beugen verbunden sind. Dazu gehören beispielsweise:
- Chirurgen und Zahnärzte: Diese Berufe erfordern stundenlanges Arbeiten in oft unbequemen Positionen, was eine enorme Belastung für den Rücken darstellt.
- Handwerksberufe: Schreiner, Kfz-Mechaniker, Dachdecker und ähnliche Berufe sind körperlich anstrengend, was die Risiken für Rückenbeschwerden erhöht.
Rücken und Psyche – Doppelte Herausforderung
Eine weitere Herausforderung entsteht, wenn neben der Vorerkrankung des Rückens auch psychische Beschwerden vorlagen. Leider gehören die Themen Rücken und Psyche zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit. Daher führen beide in Kombination oft zu einer Ablehnung des Versicherungsantrags. Ein Grund mehr, dich bei Vorerkrankungen gut beraten zu lassen.
Ein Spezialfall: Skoliose
Bei der Wirbelsäulenerkrankung Skoliose – eine seitliche Verkrümmung der Wirbelsäule – kommt es besonders auf den Grad der Verkrümmung an:
- Unter 20 Grad: Hier ist eine normale Annahme oder eine Ausschlussklausel denkbar.
- Über 20 Grad: Ab dieser Verkrümmung muss leider mit einer Ausschlussklausel gerechnet werden.
Wichtig zu beachten: Auch hier hängt die Entscheidung von vielen Faktoren ab, etwa dem Beruf. Während eine Zahnärztin mit Skoliose oder Rückenbeschwerden sehr sicher mit einem Ausschluss der Wirbelsäule rechnen muss, könnte eine Person, die in einem weniger körperlich anstrengenden Beruf arbeitet, vielleicht sogar eine normale Annahme erwarten.
Der Bandscheibenvorfall
Beim Bandscheibenvorfall handelt es sich um eine degenerative Erkrankung der Wirbelsäule. Hier wirst du immer mit einem Ausschluss des Rückens rechnen müssen! Auch wenn der Bandscheibenvorfall schon 10 oder 15 Jahre her ist, muss dieser immer im Antrag angegeben werden!
Regelmäßige Rückenprobleme
Auch wer in den letzten Monaten oder Jahren immer wieder wegen Rückenbeschwerden beim Arzt war und oder auch Physiotherapie in Anspruch nimmt, wird mit einem Ausschluss der Wirbelsäule rechnen müssen.
Die anonyme Risikovoranfrage – Was muss angegeben werden?
Um deine Chancen auf eine BU zu klären, empfiehlt es sich, eine anonyme Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherern zu stellen. Hierbei prüft der Versicherer deine Gesundheitsdaten, ohne dass dies sofort Auswirkungen auf deinen Versicherungsstatus hat. Folgende Beschwerden und Behandlungen des Rückens müssen hier angegeben werden:
- Alles, was außerhalb der Norm liegt: Hierzu gehören alle Rückenbeschwerden, für die du beim Arzt warst, sei es der Hausarzt oder Orthopäde. Eine Skoliose und Bandscheibenvorfälle sind grundsätzlich immer anzugeben, auch wenn die letzte Behandlung außerhalb des Abfragezeitraums liegt.
- Behandlungen, die dir verordnet wurden: Hierzu gehört Physiotherapie, orthopädische Einlagen und auch bildgebende Diagnostikverfahren wie Röntgen, MRT und CT. Auch wenn dein Zahnarzt dir beispielsweise gefühlt aus dem Nichts eine Physiotherapie wegen Kiefer- und Nackenverspannungen verschrieben hat, obwohl du keine Beschwerden geäußert hast, muss dies angegeben werden.
- Sind Kleinigkeiten auch anzugeben?: Wer kennt es nicht, du hast dich im Schlaf mal verdreht oder den ganzen Tag im Garten gearbeitet und hast dann auch mal Nacken- oder Rückenbeschwerden. Solche vereinzelten Beschwerden, die jeder mal hat und die nach ein paar Tagen auch ohne besondere Behandlung wieder verschwinden, müssen nicht unbedingt angegeben werden, solange sie nicht wiederholt und in ungewöhnlicher Intensität auftreten.
Beispiele aus der Praxis
Gerne nehme ich dich mit und zeige dir ein paar Beispiele aus unserer Praxis.
Der Kunde hier hatte nur ein paar wenige Themen zum Rücken in seiner Krankenakte. Wir haben sie aufgeführt aber auch erklärt. Ebenso haben wir einen Bericht des Arztes vorgelegt. All das hat dazu geführt, dass der Kunde normal versichert werden konnte, ohne Ausschluss Rücken.

Eine Kundin hatte etwas intensivere Probleme und war auch beim Osteopathen. Da die Behandlung schon recht lange ohne weitere Folgen und Beschwerden abgeschlossen war, konnten wir die Kundin ebenso ohne Ausschluss Rücken versichern.

Ein weiterer Kunde hatte einmalig Rückenbeschwerden, dazu kamen aber sehr frisch noch Schulterbeschwerden. Wir haben die Umstände transparent erklärt und ein Versicherer hat hier auch mit einer normalen Annahme gevotet. Viele andere Versicherer wollten noch weitere Unterlagen oder Fragebögen.


Schwieriger wird es dann, wenn mehrere Behandlungen stattgefunden haben. So wie beim nächsten Beispiel. Diesen Kunden konnten wir nur mit Ausschluss Wirbelsäule versichern:

Und nicht selten haben wir die Sachlage, dass bei Kunden im Kindesalter eine Skoliose festgestellt worden ist, sie aber seitdem keinerlei Probleme mit dem Rücken haben oder hatten. Auch das geben wir natürlich an. Bei diesem Beispiel war dies der Fall, Rückenprobleme bestanden schon über 8 Jahre nicht mehr, ein Versicherer hat die Kundin normal versichert:

Auch ein interessantes Beispiel ist folgendes. Ich gehe auch jede Woche präventiv zur Physiotherapie und lasse meinen Rücken ordentlich durchkneten. Durch das viele Sitzen in meinem Beruf ist mein Rücken natürlich arg belastet. Um Erkrankungen zu vermeiden, nehme ich diese Termine vorsorglich wahr. Das tat auch folgende Kundin regelmäßig und wir konnten sie trotzdem normal versichern:

Schwieriger wird es, wenn zum Rücken auch noch psychische Probleme kommen. Das ist leider keine Seltenheit. Eigentlich eher umgekehrt. Wer langfristig unter psychischen Problemen leidet, ist oft auch sehr verspannt und bekommt weitere “Nebenerkrankungen”.
Beim folgenden Beispiel hatten wir eine Kundin, die als Leiterin einer Kindertagesstätte mit Rückenschmerzen zu kämpfen hat. Diese entstanden nach einem Autounfall und begleiteten sie ab da regelmäßig. Dazu kamen Migränebeschwerden seit dem Unfall und ein Hörsturz mit Schwindel nach zu viel Streß auf Arbeit. Diese Kombination führt dazu, dass viele Versicherer hier ablehnen. Die Kundin hatte leider noch viel mehr Themen in ihrer Krankenakte stehen. Deswegen war sie glücklich, dass ein Versicherer sie nur mit dem Ausschluss der Wirbelsäule versichert hat und hat das Angebot dankend angenommen:

Fazit
Du siehst also, das Thema ist sehr umfangreich und individuell. Eine Aufarbeitung deiner Krankenhistorie und die anonyme Risikovoranfrage ist unabdingbar. Dann kann es auch viele Konstellationen geben, dich normal und ohne Ausschluss des Rückens zu versichern. Die entscheidenden Faktoren sind dabei deine Gesamtgesundheit, der Grad der Beschwerden und die Art deines Berufes. Besonders schwierig ist es für Berufe, die körperlich anstrengend sind oder viel Bücken und Beugen erfordern. Stelle gerne eine Terminanfrage über diesen Link und wir arbeiten gemeinsam deine Krankenhistorie auf.