Berufsunfähigkeitsversicherung und die Psyche!

Jede Woche bekommen wir Terminanfragen von Interessentinnen und Interessenten zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung, die sich aktuell in psychotherapeutischer Behandlung befinden. Leider müssen wir diesen Interessentinnen absagen.

Warum das so ist und wie man sich trotzdem nach einer psychotherapeutischer Behandlung versichern kann, zeige ich dir im heutigen Blogbeitrag.

Ich lese auf Instagram und Co. immer wieder, dass wenn man einmal in psychologischer Behandlung war, man nie wieder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann. Erst letzte Woche hatte ich eine Diskussion mit einer Followerin auf Instagram, die behauptete, man müsste immer 10 Jahre warten, bis man eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt. Bitte glaubt sowas nicht.

Aber wie sind nun die Möglichkeiten die man hat?

Ich möchte im Beitrag versuchen zu unterscheiden zwischen der Möglichkeit, eine BU-Absicherung ohne Ausschluss Psyche oder mit Ausschluss Psyche bekommen zu können und wann man (noch) nicht die Möglichkeit hat, diese abschließen zu können.

Grundsätzlich musst du folgende Eckpunkte erfüllen, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung nach der Therapieabschließen zu können:

  • die Behandlung ist seit etwa 6 Monaten abgeschlossen
  • du hast keine Beschwerden mehr
  • du nimmst aktuell keine Medikamente mehr
  • du planst nicht eine Therapie zu beginnen
  • du warst in den letzten 3 Jahren nicht stationär in Behandlung
  • du leidest nicht unter einer Suchterkrankung

Je kürzer die Behandlungsdauer, desto eher ist auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Ausschluss Psyche möglich.

Aber teilen wir es mal weiter ein (was nicht so einfach ist):

Wenn die Behandlung zum Beispiel erst 6 Monate her ist und du 1-2 Jahre in Tage Therapie warst, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass du zwar eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kannst, aber die Psyche ausgeschlossen wird.

Warst du aber vor 6 Monaten nur 1 Woche krankgeschrieben wegen einem schweren Schicksalsschlag und es geht dir wieder gut, werden wir sehr wahrscheinlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung für dich ohne den Ausschluss Psyche bekommen können.

Es kommt immer auf die Dauer der Behandlung an, ob du Medikamente eingenommen hast, ob du stationär oder nur ambulant behandelt worden bist, was du beruflich machst und wie alt du bist.

Wenn du also eine Therapie über mehrere Jahre hattest und in dieser Zeit auch Medikamente genommen hast, dann müssen wir mit dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung auch ein paar Jahre nach Ende der Therapie warten, wenn du die BU Absicherung ohne den Ausschluss Psyche wünschst.

Werden wir also konkreter:

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht möglich wenn du:

  • dich gerade in psychotherapeutischer Behandlung befindest
  • eine psychotherapeutische Behandlung planst
  • die Behandlung erst seit wenigen Wochen oder Monaten abgeschlossen ist (je nach Dauer)
  • du keine Beschwerden mehr hast
  • du keine Medikamente mehr nimmst
  • du nicht stationär in Behandlung warst in den letzten 3 Jahren
  • du keine Suchterkrankung hast

Immer mal wieder haben wir auch Kundinnen und Kunden im Erstgespräch, die uns mitteilen, dass sie eine Therapie planen und vorher noch schnell eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen. Aber auch hier müssen wir ablehnen. Warum:

In den Anträgen wird nach Behandlungen und Beschwerden aus den letzten 3 oder 5 Jahren gefragt. Wenn du jetzt also hingehst und die Frage:

Haben oder hatten Sie in den letzten 3 oder 5 Jahren Beschwerden oder Behandlungen wegen der Psyche?

mit NEIN beantwortest, begehst du eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung und der Vertrag wird dir im BU-Leistungsfall um die Ohren fliegen. Der Versicherer muss nicht leisten, weil du deine Beschwerden nicht angegeben hast. Wie bekommt das die Versicherung mit?

Du gehst nach Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung zum Arzt und erzählst ihm, dass du seit X Wochen oder Monaten Beschwerden wegen X hast. Er notiert das und schon ist es aktenkundig!

Auch wenn ich sehr sicher bin, dass du da draußen einen Berater finden wirst, der dir trotzdem erzählt, du könntest die BU- Versicherung doch noch schnell abschließen, rufe ich dir klar und deutlich zu “Tue das nicht!”

Kommen wir zu den guten Nachrichten.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ohne den Ausschluss Psyche möglich wenn:

  • die Therapie schon länger her ist (ca. 2-3 Jahre)*
  • du keine Beschwerden mehr hast
  • nicht stationär in Behandlung warst
  • keine Medikamente mehr nimmst oder genommen hast

* Die Angabe des Zeitraumes ist sehr schwer, weil individuell abhängig. Wenn du z.B. 3 Jahre in Therapie warst und schon über 30 oder über 35 bist, haben wir keine Möglichkeit mehr, dievereinfachten Gesundheitsfragen zu nutzen. Somit fragen die Versicherer 5 Jahre zurück und es kann sehr wahrscheinlich sein, dass hier der ein oder andere Versicherer trotzdem einen Ausschluss Psyche vereinbaren möchte.

Welcher Versicherer am Ende welches Votum abgibt, finden wir über die anonyme Risikovoranfrage heraus. Wie das funktioniert liest du hier. Du gehst also kein Risiko ein und kannst dann nach Vorlage aller Voten entscheiden, ob das für dich in Frage kommt.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nur mit dem Ausschluss Psyche möglich wenn:

  • die Therapie noch nicht so lange her ist (mind. aber 6-12Monate)
  • du in stationärer Behandlung warst und diese erst 1-5 Jahre her ist
  • du lange Zeit Medikamente genommen hast

Das einzugrenzen ist nicht so einfach. Wie oben schon erwähnt, ist das Thema sehr individuell. Wir können es für dich nur im Rahmen der anonymen Risikovoranfrage abstecken. Nicht selten kommt es vor, dass die Versicherer bei ein und der selben Person Voten vergeben, die total unterschiedlich sind. 

Also zum Beispiel Versicherer A lehnt dich komplett ab, Versicherer B und C versichern dich nur mit Ausschluss Psyche und Versicherer D nimmt dich normal an. Genau dazu ist die anonyme Risikovoranfrage da. 

Die Menschen also jetzt in eine Art Schablone zu stecken und zu sagen: “Wenn deine Therapie so war, geht das und wenn deine Therapie so war, geht das nicht!” ist nicht mein Ansatz. Deswegen kann man das Thema nicht klar abgrenzen.

Orientiere dich daher eher an den Angaben, wann du keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kannst. 

Und ein Hinweis noch, mehr aus menschlicher Sicht. Unsere Gesundheit ist unser höchstes Gut. Wenn es dir gerade mental nicht gut geht und du eine Therapie benötigst, dann mache diese Therapie. Das ist viel wichtiger, als eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen! Wenn es dir danach wieder besser geht, ist das viel wertvoller.

Und wenn dann etwas Zeit vergangen ist, kannst du dich gerne jederzeit bei mir melden! Mein Team und ich, wir rennen nicht weg!

02.08.2024 | Berufsunfähigkeitsversicherung

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