Berufsunfähigkeitsversicherung mit Asthma – geht das überhaupt? In diesem Artikel erfährst du, wie deine Chancen wirklich stehen, welche Angaben wichtig sind und worauf Versicherer achten.
Das Wichtigste in Kürze
· Asthma gilt als Vorerkrankung und muss im BU-Antrag angegeben werden.
· Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist möglich – je nach Häufigkeit der Anfälle, Medikation, Verlauf und Gesamtgesundheit.
· Leichtes, gut kontrolliertes Asthma wird oft noch normal versichert oder es erfolgt ein Zuschlag oder ein Ausschluss.
· Bei sehr schwerem Asthma, das intensive regelmäßige Behandlung erfordert und zu Arbeitsausfällen führt, ist mindestens ein Ausschluss zu erwarten oder es kann eine Ablehnung erfolgen.
· Je jünger du bist, desto strenger wird dein Asthma gewertet – wegen noch unklarem Verlauf und noch offener Berufswahl
· Eine anonyme Risikovoranfrage hilft, die besten Chancen bei verschiedenen Versicherern auszuloten.
· Ich helfe dir, deine Gesundheitsangaben richtig aufzubereiten.
Was ist Asthma eigentlich?
Asthma ist eine chronisch-entzündliche Erkrankung der Atemwege. Die Bronchien sind dauerhaft empfindlich und reagieren übertrieben auf bestimmte Reize. Es kommt zu Atemnot, Husten, Engegefühl in der Brust und pfeifender Atmung.
Man unterscheidet unter anderem:
· Allergisches Asthma (z. B. durch Pollen, Tierhaare, Hausstaub)
· Nicht-allergisches Asthma (z. B. durch Infekte oder Kälte)
· Anstrengungsasthma (tritt bei körperlicher Belastung auf)
Rund 8 % der Erwachsenen in Deutschland sind laut Robert Koch-Institut betroffen – Tendenz steigend.
Was interessiert die Versicherung bei Asthma?
Versicherer stellen vor allem diese Fragen:
· Welches Asthma wurde diagnostiziert?
· Wie oft treten Anfälle oder Beschwerden auf?
· Welche Medikamente nimmst du aktuell (z. B. Bedarfs- oder Dauermedikation)?
· Gab es Notaufnahmen, Krankenhausaufenthalte oder Krankschreibungen?
· Hast du Begleiterkrankungen (z. B. Neurodermitis, Allergien, chronische Bronchitis)?
· Finden regelmäßig Kontrolluntersuchungen mit Lungenfunktionstests statt?
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Asthma möglich?
Ja! Häufig sogar zu sehr guten Bedingungen – wenn:
· du nur selten oder kaum Beschwerden hast,
· keine dauerhafte Cortisontherapie notwendig ist,
· und du ansonsten gesund bist.
Typische Voten der Versicherer:
· Leichtes Asthma: normale Annahme oder Risikozuschlag, selten Ausschlussklausel
· Mittelschweres bis schweres: oft mit Ausschlussklausel für Atemwegserkrankungen
· Sehr schweres Asthma: Ausschlussklausel oder leider auch Ablehnung
Aber auch hier gilt: Jeder Versicherer prüft individuell. Deshalb ist eine anonyme Risikovoranfrage so wichtig. Je jünger du bist, desto strenger wird das Asthma bewertet werden, da der Verlauf der Erkrankung noch unklar ist und evtl. auch noch nicht feststeht, welcher Beruf ergriffen wird.
Beispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Christian, 37, Schichtleiter Qualitätssicherung
Christian arbeitet in der Produktion als Schichtleiter – also ein Beruf mit mittlerer körperlicher Belastung. Er hat ein allergisches Asthma, das sich 4–5 Mal im Jahr durch Atemnot unter Belastung bemerkbar macht. Dann nutzt er ein Asthmaspray und nimmt bei Bedarf Cetirizin. Ein Notfallspray hat er auch.
Einmalig kam es zu einem stärkeren Anfall: Nach längerem Aufenthalt in einem verrauchten Raum wurde Christian nachts wach mit Atemnot und Übelkeit. Der Rettungswagen wurde gerufen, im Krankenhaus erhielt er eine Akutbehandlung und konnte nach wenigen Stunden wieder nach Hause. Seitdem keine weiteren Vorfälle.
Ergebnis der anonymen Risikovoranfrage: – 3x Ablehnung – 3x Ausschlussklausel – 1x normale Annahme
Fazit: Trotz des akuten Vorfalls konnte Christian einen Anbieter mit normaler Annahme finden – hier half die sorgfältige Aufbereitung der Angaben entscheidend weiter.
Beispiel 2: Lisa, 29, Personalreferentin
Lisa hat Heuschnupfen mit teils starker Symptomatik: etwa 9 Monate im Jahr leidet sie unter laufender Nase, tränenden und juckenden Augen – während dieser Zeit nimmt sie täglich Cetirizin.
Früher wurde einmal die Diagnose „allergisches Asthma“ gestellt, u. a. aufgrund von leichter Atemnot bei Belastung. 2017 hatte sie zuletzt Beschwerden dieser Art, seitdem keine Luftnot mehr. In den letzten 5 Jahren war sie nicht mehr wegen Asthma in Behandlung und hat auch kein Asthmaspray oder Notfallmedikament verschrieben bekommen. Weitere Vorerkrankungen wie z.B. des Rückens prägen das Gesamtbild.
Ergebnis der anonymen Risikovoranfrage:
– 1x Ablehnung
– 1x Ausschlussklausel
– 3x Zuschlag
– 2x normale Annahme
Fazit: Lisas Fall zeigt: Selbst mit früherer Asthmadiagnose ist eine BU möglich – entscheidend ist, dass sie seit Jahren beschwerdefrei ist und ihre Angaben nachvollziehbar dokumentiert wurden.
FAQ: Berufsunfähigkeitsversicherung mit Asthma
Muss ich mein Asthma immer angeben?
Ja, wenn du im Abfragezeitraum Beschwerden, Behandlungen oder Medikamente hattest (auch Bedarfs- oder Notfallsprays). Das gilt auch, wenn du dein Notfallspray nicht einmal gebraucht hast.
Was ist mit Pollenallergie ohne Asthma?
Auch das ist angabepflichtig, ist aber meist kein Problem. Auch hier hilft die Risikovoranfrage. Mehr dazu im Artikel BU & Allergien.
Ich war wegen Asthma im Krankenhaus – bin ich raus?
Nicht unbedingt. Es kommt auf die Gesamtsituation an. Lass uns das gemeinsam anschauen.
Was ist, wenn ich gar keine Beschwerden mehr habe?
Dann ist evtl. sogar eine ganz normale Annahme möglich – vor allem, wenn das länger zurückliegt.
Fazit: Mit Asthma zur Berufsunfähigkeitsversicherung? In vielen Fällen ja.
Asthma ist per se kein Ausschlusskriterium – entscheidend ist, wie dein Verlauf aussieht und wie die Angaben gemacht werden. Ich helfe dir dabei, deine Geschichte so aufzubereiten, dass du gute Chancen auf eine passende Absicherung hast.
Lass uns gemeinsam draufschauen
Wenn du Asthma hast und dir unsicher bist, wie das den Abschluss deiner Berufsunfähigkeitsversicherung beeinflusst: Schreib mir oder buch dir direkt einen Termin. Ich erkläre dir alles ehrlich, empathisch und ohne Fachchinesisch.