Die jährliche Steuererklärung ist für viele Angestellte eher Pflicht als Kür. Doch wer die richtigen Stellschrauben kennt, kann sich über eine satte Rückzahlung freuen. Hier findest du 22 Tipps, mit denen du bares Geld sparen kannst – einfach erklärt und mit konkreten Pauschalen und Grenzen.
1. Werbungskosten über dem Pauschbetrag ansetzen
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt bei 1.230 €. Wenn deine beruflich bedingten Ausgaben (z. B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel) höher sind, solltest du diese einzeln angeben.
2. Homeoffice-Pauschale
Für bis zu 210 Tage im Homeoffice kannst du 6 €/Tag absetzen, maximal also 1.260 € im Jahr – auch ohne separates Arbeitszimmer.
3. Arbeitsmittel absetzen
Beruflich genutzte Gegenstände wie Laptop, Schreibtisch oder Bürostuhl kannst du als Werbungskosten angeben. Bis 800 € netto sofort absetzbar, teurere Güter müssen abgeschrieben werden. Die meisten Finanzämter erkennen 110Euro als eine Art Pauschale ohne Nachweise an!
4. Fahrtkosten zur Arbeit
0,30 € pro Kilometer für die einfache Strecke zur Arbeit; ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 €. Auch für Rad oder zu Fuß anwendbar.
5. Fort- und Weiterbildungskosten
Alle beruflich bedingten Weiterbildungen inkl. Fahrt-, Übernachtungs- und Kurskosten kannst du voll absetzen.
6. Steuerberatungskosten
Kosten für Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater sind als Werbungskosten absetzbar.
7. Kinderbetreuungskosten
80 % der Betreuungskosten (z. B. Kita, Babysitter) kannst du absetzen, maximal 4.800 € pro Kind und Jahr (ab 2025).
8. Haushaltsnahe Dienstleistungen
20 % der Lohnkosten für z. B. Reinigung, Gartenhilfe oder Fensterputzen lassen sich absetzen, maximal 4.000 € pro Jahr.
9. Handwerkerleistungen
Auch Handwerkerkosten lassen sich abziehen: 20 % der Arbeitskosten, bis max. 1.200 € pro Jahr. Materialkosten sind nicht absetzbar.
10. Digitale Steuererklärung
Tools wie ELSTER oder Steuer-Apps helfen nicht nur beim Ausfüllen, sondern sorgen oft für schnellere Bearbeitung und weniger Rückfragen.
11. Doppelte Haushaltsführung
Hast du wegen des Jobs einen Zweitwohnsitz? Dann kannst du Miete (bis 1.000 €/Monat), Heimfahrten und Verpflegungsmehraufwand absetzen.
12. Beruflich genutzte Software & Apps
Kosten für beruflich genutzte Programme oder Apps (z. B. Microsoft Office, Lernplattformen) sind absetzbar.
13. Fachliteratur & Online-Kurse
Bücher, Zeitschriften und Online-Seminare mit direktem Jobbezug zählen zu den Werbungskosten.
14. Bewerbungskosten
Fotos, Porto, Bewerbungsmappe, Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch – alles kann angegeben werden, ohne feste Höchstgrenze.
15. Trennung, Scheidung & Unterhalt
Unterhaltszahlungen an Ex-Partner (bis 13.805 €/Jahr) sowie bestimmte Beratungskosten sind als Sonderausgaben bzw. außergewöhnliche Belastung absetzbar.
16. Krankheitskosten
Medikamente, Zahnersatz, Brillen oder Therapien kannst du absetzen, wenn sie deine zumutbare Eigenbelastung übersteigen.
17. Reisekosten bei Dienstreisen
Verpflegungspauschalen (14 € für >8 h, 28 € bei >24 h), Fahrtkosten, Hotel und Nebenkosten sind absetzbar.
18. Prozesskosten
Nur wenn existenzbedrohend (z. B. bei Streit um BU-Rente), sind Gerichtskosten als außergewöhnliche Belastung absetzbar.
19. Tierbetreuung im Haushalt
Tierbetreuung in den eigenen vier Wänden (z. B. Hundesitter) gilt als haushaltsnahe Dienstleistung – max. 4.000 €/Jahr.
20. Sprach- & Computerkurse mit Jobbezug
Business-Englisch, Excel oder Kommunikationstrainings mit beruflichem Bezug: voll absetzbar.
21. Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung
Ab GdB 20 erhältst du jährliche Pauschbeträge (z. B. 1.140 € bei GdB 50, 2.840 € bei GdB 100), die ohne Einzelnachweise gelten.
22. Fahrtkosten bei Behinderung
Bei medizinisch notwendigen Fahrten kannst du 0,30 €/km oder echte Taxikosten absetzen. Mit Merkzeichen (z. B. “aG”) sogar pauschal bis zu 4.500 €/Jahr.
Fazit: Wer ein wenig Zeit in die eigene Steuererklärung steckt, kann viele hundert oder sogar tausende Euro zurückholen. Wichtig: Belege sammeln, Ausgaben dokumentieren – und keine Pauschale verschenken.