Berufswechsel und Berufsunfähigkeitsversicherung: Musst du deinen neuen Job melden?
Du hast einen neuen Job gefunden, wechselst die Branche oder wagst vielleicht sogar den Schritt in die Selbstständigkeit? Herzlichen Glückwunsch! Ein Berufswechsel kann viele neue Möglichkeiten eröffnen. Aber während du dich mit deinem neuen Gehalt, deinen Aufgaben und vielleicht auch deinem neuen Arbeitsvertrag beschäftigst, gerät eine wichtige Frage schnell in Vergessenheit:
Was passiert eigentlich mit deiner Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn du deinen Beruf wechselst?
Musst du deiner Versicherung mitteilen, dass du jetzt einen anderen Job hast? Wird dein Beitrag dadurch teurer? Und was passiert, wenn du von einem körperlich anstrengenden Beruf in einen Bürojob wechselst?
Die gute Nachricht: Bei einer guten selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung musst du einen normalen Berufswechsel in der Regel nicht melden. Dein Versicherungsschutz bleibt grundsätzlich bestehen, auch im neuen Job!
Es gibt allerdings Situationen, in denen sich ein genauer Blick in deinen Vertrag lohnt. Denn ein Berufswechsel kann auch eine Gelegenheit sein, deinen Versicherungsschutz zu verbessern oder deinen Beitrag zu reduzieren.
In diesem Artikel erkläre ich dir, was bei einem Berufswechsel mit deiner BU passiert, wann eine Meldung sinnvoll sein kann und welche Fehler du vermeiden solltest.
Muss ich einen Berufswechsel meiner Berufsunfähigkeitsversicherung melden?
Bei den meisten modernen selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen besteht keine allgemeine Pflicht, einen Berufswechsel während der Vertragslaufzeit zu melden.
Das bedeutet: Wenn du beispielsweise bisher als Physiotherapeutin gearbeitet hast und jetzt eine Stelle im Gesundheitsmanagement annimmst, musst du deinem BU-Versicherer normalerweise nicht automatisch Bescheid geben.
Auch wenn du vom Büro in einen körperlich anspruchsvolleren Beruf wechselst, bleibt dein bestehender Versicherungsschutz bei entsprechenden Vertragsbedingungen grundsätzlich erhalten.
Das ist deshalb toll: Ich hatte diese Woche eine Kundin, die von der Marketinmanagerin zur Krankenpflege gewechselt ist. Ihre BU-Versicherung hat sie als Marketingmanagerin relativ preiswert abgeschlossen. Dem Versicherer muss sie nun nicht mitteilen, dass sie jetzt als Krankenpflegerin tätig ist. Sie ist aber weiterhin versichert, nun auch im neuen Job als Krankenpflegerin. Die Versicherung wird aber nicht teurer!
Der Versicherer darf deinen Beitrag nicht allein deshalb erhöhen, weil du nach Vertragsabschluss einen risikoreicheren Beruf ausübst, sofern der Vertrag keine entsprechende Anpassungsmöglichkeit vorsieht.
Entscheidend sind immer die Bedingungen deines konkreten BU-Vertrags. Insbesondere bei älteren Tarifen, besonderen Vertragsmodellen oder Zusatzversicherungen können abweichende Regelungen gelten.
Deshalb solltest du vor einem Berufswechsel nicht einfach davon ausgehen, dass für jeden Vertrag dieselben Regeln gelten.
Wird meine Berufsunfähigkeitsversicherung durch einen Berufswechsel teurer?
Normalerweise nicht, wie oben schon erklärt.
Wenn du bei Abschluss deiner BU beispielsweise als kaufmännische Angestellte eingestuft wurdest und später in einen körperlich anspruchsvolleren Beruf wechselst, bleibt dein vereinbarter Beitrag bei einer üblichen modernen BU-Versicherung grundsätzlich unverändert.
Das liegt daran, dass die ursprüngliche Risikoeinstufung nicht bei jedem Berufswechsel automatisch neu vorgenommen wird.
Stell dir vor, du hast deine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 25 Jahren als Bürokauffrau abgeschlossen. Einige Jahre später entscheidest du dich für eine Ausbildung zur Schreinerin.
Obwohl dein neuer Beruf mit anderen körperlichen Belastungen verbunden ist, führt dieser Wechsel bei einem entsprechenden BU-Vertrag nicht automatisch zu höheren Beiträgen.
Das ist ein wichtiger Vorteil einer frühzeitig abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung.
Anders kann es bei besonderen Tarifen aussehen, die ausdrücklich eine spätere Überprüfung oder Anpassung der beruflichen Risikoeinstufung vorsehen. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist deshalb immer sinnvoll. Wenn du deine BU-Versicherung aber in den letzten 10 Jahren abgeschlossen hast, wirst du hier keine Probleme haben.
Kann meine BU-Versicherung durch einen Berufswechsel günstiger werden?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann das möglich sein.
Einige Versicherer bieten eine sogenannte Berufsgruppenüberprüfung im Rahmen der Besserstellungsklausel zur Überprüfung der beruflichen Einstufung an.
Wenn du nach Vertragsabschluss in einen Beruf wechselst, den der Versicherer als weniger risikoreich bewertet, kann unter Umständen eine günstigere Einstufung möglich sein.
Beispiel: Von der Pflege ins Büro
Nehmen wir an, du hast deine BU-Versicherung als Pflegefachkraft abgeschlossen.
Dein Arbeitsalltag ist körperlich anspruchsvoll. Du hebst und bewegst Patientinnen und Patienten, arbeitest möglicherweise im Schichtdienst und bist verschiedenen gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt.
Einige Jahre später wechselst du in eine überwiegend administrative Tätigkeit im Gesundheitswesen. Dein neuer Beruf wird einer günstigeren Berufsgruppe zugeordnet.
Wenn dein Versicherer eine entsprechende Überprüfung ermöglicht, könnte sich daraus eine Beitragsreduzierung ergeben.
Wichtig ist allerdings, dass die tatsächliche berufliche Tätigkeit entscheidend ist. Eine neue Berufsbezeichnung allein reicht nicht unbedingt aus.
Der Versicherer kann beispielsweise prüfen, wie hoch dein Anteil an körperlicher Arbeit ist, welche Verantwortung du trägst und wie dein Arbeitsalltag konkret aussieht.
Eine günstigere Einstufung sollte außerdem möglichst ohne neue Gesundheitsprüfung und ohne Verschlechterung der bisherigen Vertragsbedingungen erfolgen.
Was passiert, wenn ich in einen gefährlicheren Beruf wechsle?
Auch hier gilt bei einer üblichen modernen BU: Ein Berufswechsel führt nicht automatisch zu einer neuen Risikoprüfung.
Wenn du ursprünglich in einem Büro gearbeitet hast und später einen handwerklichen Beruf ausübst, bleibt dein bestehender Versicherungsschutz bei entsprechenden Vertragsbedingungen erhalten.
Das ist besonders wichtig, weil die BU nicht nur deinen ursprünglichen Beruf absichern soll.Sie soll dich auch dann schützen, wenn sich dein beruflicher Lebensweg verändert.
Auch bei einer freiwilligen Vertragsänderung, beispielsweise einer zusätzlichen Erhöhung deiner BU-Rente außerhalb garantierter Nachversicherungsrechte, können neue Prüfungen erforderlich werden. Dabei kann deine aktuelle berufliche Tätigkeit eine Rolle spielen.
Mein Tipp: Wenn du in einen risikoreicheren Beruf wechselst, solltest du einen bestehenden guten BU-Vertrag nicht vorschnell kündigen oder ersetzen. Ein neuer Abschluss könnte aufgrund deines aktuellen Berufs deutlich teurer oder schwieriger werden.
Welcher Beruf ist im BU-Leistungsfall entscheidend?
Eine der wichtigsten Fragen lautet: Welchen Beruf prüft die Versicherung eigentlich, wenn du berufsunfähig wirst?
Grundsätzlich kommt es bei einer üblichen BU auf den zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübten Beruf an.
Entscheidend ist also normalerweise nicht der Beruf, den du vor vielen Jahren bei Vertragsabschluss angegeben hast.
Ein Beispiel: Du hast deine BU als Studentin abgeschlossen und arbeitest inzwischen seit mehreren Jahren als Ärztin. Wenn du später berufsunfähig wirst, ist grundsätzlich deine zuletzt ausgeübte ärztliche Tätigkeit maßgeblich.
Der Versicherer prüft, welche konkreten Aufgaben du vor Eintritt der gesundheitlichen Einschränkungen hattest und in welchem Umfang du diese noch ausüben kannst. Dabei geht es nicht nur um deine Berufsbezeichnung. Vielmehr wird betrachtet, wie dein tatsächlicher Arbeitsalltag ausgesehen hat.
Bei einer Ärztin kann beispielsweise entscheidend sein, ob sie überwiegend operiert, Patientengespräche führt, diagnostisch tätig ist oder administrative Aufgaben übernimmt.
Zwei Menschen mit derselben Berufsbezeichnung können deshalb ganz unterschiedliche berufliche Tätigkeiten ausüben.
Was passiert bei einem gesundheitsbedingten Berufswechsel?
Besonders wichtig wird es, wenn du deinen Beruf nicht freiwillig wechselst, sondern aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen.
Stell dir vor, du arbeitest als Physiotherapeutin und entwickelst chronische Rückenprobleme. Weil du deine bisherige Tätigkeit körperlich nicht mehr bewältigen kannst, wechselst du in eine administrative Position.
In solchen Fällen muss genauer geprüft werden, ob bereits vor dem Berufswechsel eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist und welcher Beruf für die Leistungsprüfung maßgeblich ist. Je nach Sachverhalt und Vertragsbedingungen kann dabei auch die frühere Tätigkeit relevant sein.
Deshalb solltest du bei einem gesundheitsbedingten Berufswechsel unbedingt prüfen lassen, ob möglicherweise bereits ein Anspruch auf BU-Leistungen besteht.
Ein vorschneller Wechsel ohne Dokumentation deiner bisherigen beruflichen Aufgaben und gesundheitlichen Einschränkungen kann die spätere Leistungsprüfung erschweren.

Berufswechsel und konkrete Verweisung: Kann die Versicherung die BU-Rente einstellen?
Ein Berufswechsel kann auch dann eine Rolle spielen, wenn du bereits eine BU-Rente erhältst. Hier kommt die sogenannte konkrete Verweisung ins Spiel.
Wenn du trotz gesundheitlicher Einschränkungen eine neue berufliche Tätigkeit aufnimmst, kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen prüfen, ob diese neue Tätigkeit deiner bisherigen Lebensstellung entspricht.
Dabei können unter anderem dein Einkommen, deine berufliche Qualifikation und deine soziale Wertschätzung eine Rolle spielen. Ob eine konkrete Verweisung möglich ist, hängt stark von den vereinbarten Versicherungsbedingungen und dem Einzelfall ab.
Das bedeutet aber nicht, dass jede neue Tätigkeit automatisch zum Verlust deiner BU-Rente führt.
Wenn du beispielsweise aufgrund einer Erkrankung deinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kannst und anschließend in einem deutlich geringer bezahlten oder anders ausgestalteten Beruf arbeitest, ist eine konkrete Verweisung nicht automatisch zulässig.
Deshalb ist es wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu kennen. Gerade wenn du bereits BU-Leistungen erhältst und eine neue Tätigkeit aufnehmen möchtest, solltest du dich vorher beraten lassen.
Berufswechsel in die Selbstständigkeit: Was passiert mit meiner BU-Versicherung?
Du möchtest dich selbstständig machen? Dann solltest du deine Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt noch einmal überprüfen.
Bei einer bestehenden selbstständigen BU-Versicherung führt der Wechsel in die Selbstständigkeit normalerweise nicht automatisch dazu, dass dein Versicherungsschutz endet.
Allerdings können sich deine beruflichen Aufgaben erheblich verändern. Als angestellte Grafikdesignerin arbeitest du beispielsweise hauptsächlich kreativ am Computer. Wenn du später eine eigene Agentur gründest, kommen möglicherweise Personalführung, Kundenakquise, Organisation und unternehmerische Entscheidungen hinzu.
Diese Veränderungen können im Leistungsfall relevant sein, weil die konkrete zuletzt ausgeübte Tätigkeit beurteilt wird.
Bei Selbstständigen enthalten BU-Bedingungen außerdem häufig besondere Regelungen zur sogenannten Umorganisation. Dabei kann geprüft werden, ob du deinen Betrieb so umorganisieren kannst, dass du trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterhin in zumutbarer Weise tätig sein kannst.
Ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche Umorganisation verlangt werden darf, hängt vom Tarif ab. Gerade deshalb ist es sinnvoll, beim Wechsel in die Selbstständigkeit die vorhandenen Bedingungen zu prüfen.
Muss ich meine BU-Versicherung bei einer Beförderung anpassen?
Eine Beförderung ist zwar nicht immer ein klassischer Berufswechsel, kann aber ein guter Anlass sein, deine BU zu überprüfen. Denn mit einer neuen Position steigt häufig auch dein Einkommen.
Vielleicht hast du deine BU-Rente vor einigen Jahren auf 1.500 Euro festgelegt. Inzwischen verdienst du deutlich mehr, hast höhere laufende Ausgaben und möchtest auch weiterhin für deine Altersvorsorge sparen. Dann kann deine bisherige BU-Rente möglicherweise zu niedrig sein.
Viele gute BU-Verträge enthalten Nachversicherungsmöglichkeiten, mit denen du deine versicherte Rente bei bestimmten Ereignissen erhöhen kannst, ohne erneut Gesundheitsfragen beantworten zu müssen.
Je nach Tarif können beispielsweise eine Gehaltserhöhung, eine Beförderung oder die Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit einen entsprechenden Anlass darstellen.
Die genauen Voraussetzungen, Fristen und Höchstgrenzen unterscheiden sich allerdings.
Wichtig ist außerdem: Ein Verzicht auf eine erneute Gesundheitsprüfung bedeutet nicht zwingend, dass auch auf jede Prüfung des Berufs oder anderer Risikomerkmale verzichtet wird.
Deshalb solltest du die Nachversicherungsbedingungen deines Vertrags genau kennen. Mehr zum Thema „Nachversicherungsoption“ kannst du hier lesen.
Sollte ich nach einem Berufswechsel meine BU-Versicherung wechseln?
NEiN! Bitte nicht vorschnell handeln.
Ein Berufswechsel allein ist normalerweise kein ausreichender Grund, eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen. Gerade ältere Verträge können Vorteile haben, die du bei einem Neuabschluss möglicherweise verlieren würdest.
Dazu gehören beispielsweise dein ursprüngliches Eintrittsalter, dein damaliger Gesundheitszustand oder bestimmte vereinbarte Vertragsbedingungen.
Wenn du heute gesundheitliche Beschwerden hast, könnte ein neuer BU-Abschluss schwieriger werden.
Außerdem werden bei einem Neuabschluss dein aktuelles Alter, dein heutiger Beruf und deine gegenwärtige Gesundheitssituation berücksichtigt.
Deshalb solltest du einen bestehenden Vertrag niemals kündigen, bevor ein möglicher neuer Versicherungsschutz verbindlich zustande gekommen ist.
Ein Vergleich kann dennoch sinnvoll sein, wenn dein bestehender Tarif erhebliche Schwächen hat oder du durch deinen Berufswechsel möglicherweise von besseren Bedingungen profitieren könntest.
Die Entscheidung sollte aber immer auf einer individuellen Prüfung beruhen und nicht vorschnell getroffen werden. Manchmal reicht es auch aus, einen bestehenden Vertrag mit einem Ergänzungsvertrag zu gestalten oder die Nachversicherungsoptionen zu prüfen.
Was solltest du nach einem Berufswechsel bei deiner BU-Versicherung überprüfen?
Auch wenn du deinen neuen Beruf normalerweise nicht melden musst, lohnt es sich, deinen bestehenden Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen. Besonders wichtig ist die Höhe deiner BU-Rente.
Wenn dein Einkommen gestiegen ist, solltest du prüfen, ob die vereinbarte Absicherung noch ausreicht.
Auch deine Nachversicherungsoptionen und eine mögliche Berufsgruppenüberprüfung können interessant sein.
Und wenn du dich selbstständig gemacht hast, solltest du zusätzlich darauf achten, welche Regelungen dein Vertrag zur Umorganisation enthält.
Es geht also nicht darum, bei jedem Jobwechsel automatisch einen neuen Vertrag abzuschließen. Vielmehr solltest du prüfen, ob deine bestehende Absicherung noch zu deinem aktuellen Leben passt.
Fazit: Berufswechsel und BU-Versicherung – meistens bleibt alles beim Alten
Ein Berufswechsel bedeutet normalerweise nicht, dass du deine Berufsunfähigkeitsversicherung ändern oder neu abschließen musst.
Bei den meisten modernen selbstständigen BU-Verträgen besteht keine allgemeine Pflicht, einen normalen Berufswechsel zu melden.
Auch wenn dein neuer Beruf risikoreicher ist, bleibt dein vereinbarter Versicherungsschutz bei entsprechenden Vertragsbedingungen grundsätzlich bestehen. Allerdings kann ein Berufswechsel eine gute Gelegenheit sein, deinen Vertrag zu überprüfen.
Vielleicht kannst du durch eine günstigere Berufsgruppe Beiträge sparen. Vielleicht solltest du deine BU-Rente erhöhen, weil dein Einkommen gestiegen ist.
Besonders aufmerksam solltest du werden, wenn du aus gesundheitlichen Gründen den Beruf wechselst oder bereits BU-Leistungen erhältst.
Mein Rat: Behalte deinen bestehenden BU-Vertrag nicht einfach ungeprüft bei – aber kündige ihn auch nicht vorschnell.
Als spezialisierte Versicherungsmaklerin helfe ich dir dabei, deinen bestehenden BU-Schutz zu prüfen und herauszufinden, ob nach deinem Berufswechsel Anpassungen sinnvoll sind. Mehr zum BU-Check findest du hier.
Häufige Fragen zum Berufswechsel und zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Muss ich einen Berufswechsel meiner BU-Versicherung melden?
Bei den meisten modernen selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen besteht keine allgemeine Pflicht, einen normalen Berufswechsel zu melden. Entscheidend sind die Bedingungen deines konkreten Vertrags.
Wird meine BU-Versicherung teurer, wenn ich einen gefährlicheren Beruf ausübe?
Bei üblichen modernen BU-Verträgen führt ein späterer Wechsel in einen risikoreicheren Beruf normalerweise nicht automatisch zu höheren Beiträgen. Abweichende Vertragsregelungen sind jedoch möglich.
Kann meine BU-Versicherung günstiger werden, wenn ich in einen Bürojob wechsle?
Unter Umständen ja. Einige Versicherer ermöglichen eine Überprüfung der Berufsgruppe, wenn du eine weniger risikoreiche Tätigkeit aufnimmst. Ein allgemeiner Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Welcher Beruf zählt, wenn ich berufsunfähig werde?
Grundsätzlich ist bei einer üblichen BU die zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübte Tätigkeit entscheidend. Bei einem gesundheitsbedingten Berufswechsel können besondere Fragen zur maßgeblichen Tätigkeit entstehen.
Muss ich meine BU-Versicherung ändern, wenn ich selbstständig werde?
Normalerweise nicht automatisch. Allerdings solltest du insbesondere die Regelungen zur Umorganisation und die Höhe deiner BU-Rente überprüfen.
Sollte ich meine BU-Versicherung nach einem Berufswechsel kündigen?
In der Regel nicht allein wegen des Berufswechsels. Ein bestehender Vertrag kann aufgrund deines früheren Eintrittsalters und Gesundheitszustands wertvoll sein. Ein Wechsel sollte sorgfältig geprüft werden.






