Unsere BU-Leistungsfälle aus der Praxis
Eigentlich wollte ich schon länger mal einen Blogbeitrag erstellen, in dem ich über unsere BU-Leistungsfälle schreibe. Leider komme ich erst jetzt dazu, weswegen ich hier erstmal nur mit den BU-Leistungsfällen aus 2025 und 2026 beginne und mich dann ggf. noch weiter nach hinten arbeite, so gut ich mich erinnern kann. Ich fange jetzt erstmal an und schreibe die ersten Fälle nieder und führe den Beitrag dann weiter fort in den nächsten Monaten (Stand Juli 2026).
Die Fälle sollen grob zeigen, wie alt unsere Fälle berufsunfähig geworden sind, wie lange es gedauert hat, bis sie die Zusage hatten und was vielleicht einfach oder schwer dabei war.
Zum Schutze der Menschen selber werde ich die Krankheit selber nicht klar benennen (nur den Oberbegriff) , das Geschlecht nicht benennen (wir reden nur von einem Fall) und beim Alter nur eine Spanne benennen.
Mein erster BU-Leistungsfall
An meiner ersten BU-Leistungsfall ist schon sehr lange her. Ich bin seit 2002 Selbstständig und dieser BU Fall trat relativ früh ein, ich tippe jetzt mal auf 2003-2004. Der Fall war hier schon über 50 und hatte eine schwere Nierenerkrankung. Den BU-Vertrag hatte der Fall damals erst wenige Jahre vorher abgeschlossen. Eigentlich Glück, denn diese Generation hatte damals eigentlich keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Fall hatte es nur gemacht, weil er Selbstständig war.
Die BU-Versicherung hat ohne Probleme gezahlt. Ich habe leider digital keine Unterlagen und müsste mich erstmal im Büro durchs Archiv arbeiten (mache ich bestimmt auch mal). Aber der Fall war damals so klar, dass er binnen weniger Wochen sein Geld bekommen hat.
Leider waren es nur ein paar Jahre, denn der Fall verstarb dann an seiner Erkrankung!
Berufsunfähigkeit eines Handwerkers
Der nächste BU-Fall war dann schon mein zweiter und im Zeitraum 2004-2005. Der Fall war als Handwerker tätig und fiel von einem kleinen Vordach. Dabei verletzte er sich die Wirbelsäule so ungünstig, dass er nicht mehr schwer heben durfte und seinen Beruf nicht mehr ausüben konnte.
Ich kann leider nicht mehr abbilden, wie lange es zwischen der Beantragung der BU-Rente und der Zusage gedauert hat. Ich diese Unterlagen muss ich im Archiv raussuchen. Wichtig ist aber, die Versicherung hat gezahlt.
Ich weiß noch genau, als der die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat war ihm der Beitrag (damals schon rund 74€ für 1000€ BU Rente als Auszubildender) sehr hoch. Im Nachhinein hat er mir erzählt, nachdem er berufsunfähig wurde, dass er oft darüber nachgedacht hat, deshalb den Vertrag wieder zu kündigen. Er hat es zum Glück nicht gemacht.
Seitdem bekommt er seine BU-Rente und arbeitet nebenbei uns bis zur erlaubten Einkommensgrenze im kaufmännischen Bereich.
Berufsunfähig wegen Darmerkrankung
Der Fall ist aus 2024, die Berufsunfähigkeit lag schon 2022 vor aber den Kontakt mit uns hatte der Fall erst viel später aufgenommen. Als die Berufsunfähigkeit eintrat war der Fall zwischen 35 und 40 Jahre alt.
Hier lag eine Darmerkrankung vor, die zu einer OP führte und einer einjährigen, beruflichen Ausfallzeit. Der Fall meldete sich erst nach der Genesung bei uns. Wir reichten dann alle Unterlagen ein, das war dann im Dezember 2023. Die Versicherung wollte dann noch Unterlagen von einer Ärztin. Leider lies sich die Ärztin von Januar 2023 bis März 2023 Zeit die Unterlagen an die Versicherung zurückzusenden. Kurz danach kam dann die Leistungszusage.
Was war hier besonders?
Zum einen natürlich, dass sich der Fall erst nach der Genesung bei uns gemeldet hat. Der Fall dachte, hier ist keine Leistung zu erwarten, weil er ja nach dem 1 Jahr wieder arbeiten gegangen ist und gesund war. Das stimmt natürlich nicht. Sobald du mehr als 6 Monate deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst, kannst du auch die Leistung aus deiner Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen. In dem Fall wäre es auch dumm gewesen, das nicht zu tun. Der Fall war eindeutig und warum dann nicht die BU-Leistung beantragen! Das hatte aber den Nachteil, dass die Versicherung nicht mehr zu 100% ermitteln konnte, wie eingeschränkt der Fall während der Erkrankung war und ob eine Berufsunfähigkeit vorlag. Trotzdem, du liest es in der Leistungszusage, hat die Versicherung gezahlt!
Ebenfalls besonders war leider, dass der Fall die Berufsunfähigkeitsversicherung schon viele Jahre vorher abgeschlossen hat, leider nicht bei uns. Das führte nämlich dazu, dass die BU-Rente leider nicht so hoch war, nur 900€ im Monat obwohl der Fall deutlich mehr im Monat verdient. Die BU-Versicherung konnte man auch nicht mehr anpassen und die Beitragsdynamik fehlt leider auch. Der Abschluss einer ergänzenden Berufsunfähigkeitsversicherung ging damals auch schon nicht mehr, als der Fall in unsere Betreuung kam.
Was lernen wir daraus?
Melde dich gleich bei mir oder deinem Versicherungsmakler, wenn die Tendenz da ist, berufsunfähig zu sein. So verpassen wir nicht den korrekten Moment den BU-Leistungsantrag zu stellen.
Kümmere dich frühzeitig um deine Berufsunfähigkeitsversicherung und baue wichtige Bausteine wie AU-Klausel, Beitragsdynamik und Leistungsdynamik ein und achte auch nach dem Abschluss darauf, dass deine BU-Rente immer ausreichend hoch ist und mit deinem Einkommen wächst.

Berufsunfähig wegen schwerer, neurologischer Erkrankung
Dieser Fall trat 2025 ein und war mit der Erkrankung gerade mal zwischen 25 und 28 Jahre alt. In Folge einer plötzlich auftretenden, neurologischen Erkrankung war der Fall nicht mehr in der Lage zu arbeiten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung selber hatte der Fall erst 2023 bei uns abgeschlossen. Es hätte nicht viel später sein dürfen!
Der Fall hatte alles richtig gemacht und sich im Juni 2025, kurz nach dem Eintreten der Erkrankung und deren Folgen, bei uns gemeldet. Wir besprachen dann, dass wir noch die 6 Monate abwarten, es erfolgten auch noch Behandlungen und eine Reha stand noch an, und dann im Dezember spätestens wieder sprechen. Im Januar 2026 informierten wir dann die Versicherung über die Berufsunfähigkeit und Ende Januar 2026 reichten wir alle angeforderten Unterlagen ein. Es gab dann noch eine Nachfrage der Versicherung, die wir am 18.02.26 beantwortet haben und am 24.03.2026 kam dann die Leistungszusage. Der Fall bekommt nun jeden Monat 1600€ BU-Rente ausgezahlt
Was lernen wir daraus?
Der Fall liegt, wie bereits erwähnt, im neurologischen Bereich. Wenn du unter Migräne leidest ist es immer wichtig genau abzuklären, wie stark die Migräne ausgeprägt ist. Ebenso die Tatsache, ob mit oder ohne Aura und weiteren Nebenbeschwerden. Ein Blick in die Krankenakte ist auch hier unabdinglich um zu schauen, ob ein Arzt Migräne mit oder ohne Aura abgerechnet hat. All das haben wir hier gemacht und dem Fall somit auch die Leistung möglich gemacht.
Wenn du unter Migräne leidest kann es sein, dass eine Versicherung dich mit Ausschluss Migräne versichert oder aber auch mit einem Risikozuschlag. Wenn es finanziell irgendwie geht, nimm immer den Risikozuschlag. Das hat den Vorteil, dass deine Migräne und alle Folgen daraus immer mitversichert sind. Es kommt leider vor, dass Migränepatienten Schlaganfälle bekommen oder andere, neurologische Ausfälle.
Der Fall hatte sich zum Glück für den Anbieter entschieden, der ihn mit Risikozuschlag versichern wollte. Hätte der Fall einen Versicherer mit Ausschluss Migräne gewählt, hätte er hier keine Leistung erhalten.

Der Fall wurde von unserer BU-Leistungsspezialistin Astrid begleitet. Ihre Kontaktdaten findest du auf unserer Teamseite.
Berufsunfähig wegen neurologischer Erkrankung
Unser nächster Fall hatte seine Berufsunfähigkeitsversicherung schon 2011 abgeschlossen, leider auch nicht bei uns was wieder zur Folge hatte, dass die BU-Rente höher hätte sein können. Zum Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit war der Fall zwischen 35 und 40 Jahre alt und es handelt sich auch wieder um eine neurologische Erkrankung.
Der Fall kam im Januar 2026 auf uns zu und informierte uns über die Erkrankung, die Diagnose entstand im November 2025. Auch hier informierten wir die Versicherung Ende Januar und sammelten dann alle Unterlagen zusammen. Eingereicht haben wir alles im März. Auch hier entstanden noch 2 Rückfragen, die wir entsprechend beantwortet haben. Die Leistungszusage kam dann am 5.5.2026.
Der Fall bekommt jetzt 1.122€ jeden Monat und natürlich rückwirkend die BU-Leistung vom Monat der Diagnose bis zur Zusage.
Was lernen wir daraus?
Auch hier war die BU-Rente zu niedrig vom Einkommen gesehen. Der Fall hätte locker 1000€ mehr BU-Rente bekommen können, wenn er damals beim Abschluss der BU und dem weiteren Verlauf die BU-Rente immer schön angepasst hätte. Leider war die Anpassung und ein Ergänzungsvertrag zum Zeitpunkt der Zusammenarbeit mit uns nicht mehr möglich.

Der Fall wurde von unserer BU-Leistungsspezialistin Astrid begleitet. Ihre Kontaktdaten findest du auf unserer Teamseite.
Berufsunfähig wegen Erkrankungen der Psyche
Der nächste Fall hätte nicht viel früher Berufsunfähig werden dürfen, denn die Berufsunfähigkeitsversicherung hat er mit uns im Dezember 2024 abgeschlossen und die Berufsunfähigkeit trat im Juli 2025 ein. Der Fall selber hat sich bei uns erst Ende 2025 gemeldet, nachdem die ersten 6 Monate rum waren. Wir haben dann die Versicherung angeschrieben und informiert und erstmal die Leistung über die AU-Klausel gezogen. Das hat auch super geklappt.

Die Versicherung hat auch hier rückwirkend ab dem Monat der Diagnose gezahlt. Die versicherte Rente waren 2570€. Da es dem Fall nach wie vor nicht besser geht, haben wir empfohlen unbedingt die echte BU-Rente zu beantragen, also den Antrag auf Leistung zur Berufsunfähigkeit gestellt.
Der Fall muss auch hier nun Unterlagen einreichen. Da aber noch eine Reha ansteht und der Fall ja jeden Monat eine Leistung aus der AU-Klausel bekommt, hat er den BU Leistungsantrag noch nicht weiter verfolgt.
Was lernen wir daraus
Die AU Klausel ist aus meiner Sicht heute ein Baustein, auf den man nicht verzichten sollte. In der Regel kostet der Zusatzbaustein gerade mal einen Mehrbeitrag von 5Euro im Monat (bei höheren Beiträge kann es auch mehr sein). Die Wahrscheinlichkeit, dass du während deiner Arbeitszeit mal lange krankgeschrieben bist, ist natürlich noch viel höher, als berufsunfähig zu werden.
Ein weiterer Vorteil der AU Klausel ist, dass sie sehr vereinfacht und schnell leistet. Wir hatten bisher keinerlei Probleme und das Geld kam schnell nach Einreichung der Krankschreibungen. Mit der AU-Klausel hast du also eine schnelle Leistung und erstmal keine finanziellen Sorgen. Wenn die Erkrankung tendenziell dann länger dauert oder klar ist, dass du berufsunfähig bist, stellt man dann in aller Ruhe den Antrag auf Berufsunfähigkeit. In meinem Blogartikel „Wie wichtig ist die AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung“ habe ich die Klausel noch genauer erklärt.
Ich führe diesen Beitrag in den nächsten Wochen und Monaten fort.




