Eine häufig gestellte Frage in unseren Beratungsgesprächen ist die Frage nach der Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente. Muss diese versteuert werden?
Erstmal kommt es darauf an, über welchen Weg du deine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast. Du kannst eine eigene, selbstständige BU abschliessen, das ist dann die Schicht 3. Es gibt aber auch die Möglichkeit die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer betrieblichen Altersvorsorge zu koppeln, das ist dann Schicht 2. Oder aber du koppelst sie mit einer Rürup-Rente, das ist dann Schicht 1.
Von Schicht 1 und Schicht 2 raten wir im Normalfall ab. 100% unserer Kundinnen und Kunden schließen die BU-Absicherung bei uns über die Schicht 3 ab. Deswegen möchte ich hier überwiegend auf die Besteuerung in Schicht 3 eingehen.
In der Theorie ist die BU-Rente aus Schicht 3 steuerpflichtig. In der Praxis zahlen die wenigsten aber Steuern auf ihre BU-Rente.
Warum ist das so?
Bei einer Berufsunfähigkeitsrente aus Schicht 3, also keine betriebliche Altersvorsorge oder Rürup, wird nur der Ertragsanteil versteuert. Der Ertragsanteil ist nicht immer gleich hoch, sondern richtet sich nach der Restlaufzeit deines Vertrages.
Dafür gibt es eine tolle Tabelle:
In der Tabelle sehen wir, dass 3 Faktoren eine Rolle spielen um berechnen zu können, wie hoch deine Steuern sein könnten:
- Die Restlaufzeit deines Vertrages, also wie lange läuft er ab dem Tag der Berufsunfähigkeit noch
- Wie hoch ist deine versicherte BU-Rente zum Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit
- Wie alt bist du zum Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit
Schauen wir es uns genauer anhand eines Beispiels an:
Stellen wir uns vor, du bekommst 2000 Euro BU-Rente im Leistungsfall und wirst mit 40 Jahren berufsunfähig. Deine Berufsunfähigkeitsversicherung läuft bis zum 67. Lebensjahr und hat somit eine Restlaufzeit von 27 Jahren.
Laut der Tabelle finden wir bei den 27 Jahren einen Ertragsanteil von 28%. 2000Euro BU Rente x 28% sind 560Euro pro Monat. Das ist also dein Ertragsanteil. Wichtig: Das sind nicht die Steuern die du zahlst!!
Wieviel Steuern musst du nun zahlen?
Normalerweise müsstest du nun die 560 Euro mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern. Wenn die BU-Rente aber dein einziges Einkommen ist, greift der Grundfreibetrag. Dieser verändert sich jedes Jahr nach oben. 2024 liegt er bei 11.604 Euro.
11.604 Euro durch 12 Monate macht dann 967 Euro. Da dein Ertragsanteil bei nur 560 Euro pro Monat liegt, wird deine Berufsunfähigkeitsrente also nicht versteuert, da er niedriger ist, als dein Grundfreibetrag.
Ein weiteres Beispiel?
Nehmen wir nun an, du wirst schon mit 25 Jahren berufsunfähig und hast auch 2000 Euro BU-Rente versichert. Schauen wir also wieder in die Spalte. Bei einer Laufzeit bis 67 bleibt eine Restlaufzeit von 42 Jahren. Bei der 42 finden wir 40% Ertragsanteil. 2000 Euro BU-Rente x 40% = 800 Euro Ertragsanteil pro Monat.
Auch hier dürfen wir mit dem Grundfreibetrag verrechnen, also 967 Euro und somit fallen keine Steuern an!
Und ein letztes Beispiel!
Jetzt haben wir 5000 Euro Berufsunfähigkeitsrente versichert bei einem Alter von 50 Jahren. Die Restlaufzeit beträgt also 17 Jahre. Hier müssen wir also 5000Euro x 18% rechnen und kommen auf 900 Euro Ertragsanteil. Wenn wir diesen mit dem Grundfreibetrag von 967 Euro verrechnen, müssen ebenfalls keine Steuern gezahlt werden.
Fazit: Die meisten ausgezahlten Berufsunfähigkeitsversicherungen werden nicht versteuert.