Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr

Oft bekommen wir die Frage gestellt, ob es bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung denn auch eine Variante gibt, bei der man die Beiträge zurückbekommt, wenn man während der Laufzeit nicht berufsunfähig wird. 

Im Grunde ist die Antwort schon nein! Deine Beiträge bekommst du nie zurück, wenn du nicht berufsunfähig wirst. Es gibt aber Varianten, die dir das “vorgaukeln” und von manchen Vertriebsstrukturen gerne verkauft werden. Wir raten dir hier davon ab. Warum, erklären wir im heutigen Beitrag.

Die Ansammlung der Überschüsse

Der Beitrag deiner Berufsunfähigkeitsversicherung setzt sich durch verschiedene Komponenten zusammen. Hier spielen dein Eintrittsalter, die Laufzeit, die Höhe der BU-Rente, der Beruf, deine Hobbys und deine Krankenhistorie eine entscheidende Rolle. 

Wenn alle Komponenten zusammengetragen worden sind, legt der Versicherer deinen Beitrag fest. Im Versicherungsschein oder im Angebot findest du dann einen Bruttobeitrag und einen Nettobeitrag.

Der Bruttobeitrag ist der Risikobeitrag für dein Risiko. Der Nettobeitrag ist dann dein Zahlbeitrag. Also die Summe, die du jeden Monat an die Versicherung zahlen musst.

Im Bild wären das dann 181,85 Euro als Bruttobeitrag und 121,84 Euro als Nettobeitrag. Die Kundin zahlt hier also nur 121,84 Euro an die Versicherung für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung.

Was ist mit der Differenz?

Die Differenz hier sind die sogenannten Überschüsse. Die Versicherer machen jedes Jahr Gewinne und von den Gewinnen geben sie den Kunden etwas ab, eben in Form von Überschüssen. Bei deiner Berufsunfähigkeitsversicherung wird das jeden Monat direkt mit deinem Beitrag verrechnet. Hier in dem Fall spart sich die Kundin also rund 60 Euro im Monat.

Es gibt aber nun auch die Möglichkeit, diese Überschüsse von der Versicherung in einen ETF ansammeln zu lassen. In der Praxis würde man dann die 181,85 Euro bezahlen und der Versicherer legt die 60 Euro jeden Monat in einen ETF deiner Wahl an. Am Ende der Laufzeit bekommst du dann aus der monatlichen Anlage der 60 Euro eine Ablaufleistung. Aber eben nur für die 60 Euro, nicht für die 181 Euro! 

Früher, also so um die 2000er Jahre, war das Gang und Gebe. Meine Berufsunfähigkeitsversicherungen sind alle so abgeschlossen. Heute, 25 Jahre später, kann ich sagen, dass ich das Geld selber besser angelegt hätte.

Und so ist es im Grunde auch heute. Wähle hier nicht die Ansammlung der Überschüsse durch den Versicherer, sondern gleich die Sofortverrechnung. Die 60 Euro kannst du jeden Monat selber zur Seite legen.

Der einzige Vorteil der Ansammlung der Überschüsse in deiner Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass die Gewinne aus der Anlage komplett steuerfrei sind. 

BU als Zusatzversicherung in einer Rentenversicherung

Eine weitere Variante, die manche “Berater” in der Praxis gerne anbieten, um dem Kunden eine Beitragsrückgewähr zu versprechen, ist die Verbindung der Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Rentenversicherung.

In der Praxis wird hier als Hauptvertrag eine Rentenversicherung abgeschlossen. Als Zusatzabsicherung im selben Vertrag dann deine Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier nennt man es Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.

Im Bild siehst du, dass der monatliche Beitrag für die Rentenversicherung 55,85 Euro beträgt. Dieser Beitrag wird jetzt jeden Monat für dich angelegt und daraus resultiert eine Ablaufleistung. Aber eben nur daraus!

Alle anderen hier aufgeführten Beiträge sind Risikobeiträge und werden nicht für dich angelegt. Die Aussage, dass hier eine Beitragsrückgewähr stattfindet, ist also falsch. Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung musst du also noch zusätzlich zu den Beiträgen der Rentenversicherung zahlen. 

Abgesehen davon raten wir dringend davon ab, den Vermögensaufbau/ die Altersvorsorge mit der Absicherung der Arbeitskraft zu vermischen.

Die Gründe dafür sind maximale Intransparenz, hohe Kostenquoten und die nicht vorhandene Flexibilität. Schließe bitte immer deine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne jeglichen anderen Schnick Schnack ab.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr gibt es nicht

Wenn dir also jemand sagt, er hätte eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr, dann ist das schlichtweg falsch. Entweder liegt also ein Vertrag mit der Ansammlung der Überschüsse vor oder eben eine zusätzliche Rentenversicherung, in die natürlich auch zusätzlich eingezahlt werden muss. 

In der Praxis haben zum Beispiel 2024 all unsere Kundinnen und Kunden den Sofortrabatt bei der Überschussverwendung gewählt. Solche Gestaltungsdetails deines BU-Vertrages besprechen wir dann im persönlichen Gespräch.

10.02.2025 | Berufsunfähigkeitsversicherung

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