Du bist Akademikerin oder Akademiker und möchtest eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Dann sind die vereinfachten Gesundheitsfragen der Hannoverschen Versicherung vielleicht interessant für dich und eine super Lösung, deinen BU-Schutz ohne Ausschlüsse zu bekommen.
Für wen ist die „Akademiker BU“ geeignet?
Grundsätzliche Voraussetzungen, um in den Genuss der vereinfachten Gesundheitsprüfung zu kommen sind:
- du musst bereits im Berufsleben stehen
- maximal 35 Jahre alt sein
- einen Hochschulabschluss besitzen
- Nichtraucher sein
Wie sehen die Gesundheitsfragen genau aus?
Die erste Frage ist recht einfach, hier wird nur abgefragt, ob die versicherte BU-Rente die du anstrebst nicht die 60% deines Jahresbruttoeinkommens übersteigt. Somit haben wir hier eine erste, kleine Begrenzung. Diese findet sich aber bei anderen Anbietern ebenso und ist somit kein Nachteil für dich im Vergleich zu anderen Versicherern.
Als Zweites fragt die Hannoversche deine Größe und dein Gewicht ab. Im Grund auch nichts Schlimmes, aber ein Problem für Menschen mit einem ungünstigen BMI. Nützt aber nichts, wir müssen es hier angeben. Solltest du einen BMI von über 40 haben, wird es sehr schwer dich zu versichern. Alles darunter wird mit Risikozuschlägen „bestraft“. Schau dir hier gerne meinen Blogbeitrag zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung und Gewicht an.
Die dritte Frage richtet sich an alle Sportler unter euch:
Übst du ein Hobby mit größerem Risiko aus, müssen wir hierzu den speziellen Fragebogen zur jeweiligen Sportart ausfüllen und im Rahmen der anonymen Risikovoranfrage prüfen lassen. Es gibt Sportarten bei denen dann ein zusätzlicher Risikozuschlag erhoben wird oder die Sportart vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wird.
Die nächsten 3 Fragen haben es in sich und sind mit entsprechender Sorgfalt zu lesen und zu beantworten:
Frage 4 scheint auf den ersten Blick einfach zu sein, sollte aber mehrmals gelesen werden und mit Sorgfalt beantwortet werden!
Hier wird im ersten Teil gefragt, ob du aktuell krankgeschrieben bist oder in den letzten 2 Jahren mal länger als 4 Wochen krankgeschrieben warst.
Es geht aber weiter mit der Frage nach aktuellen, ärztlichen Behandlungen und/oder Kontroll- oder Nachsorgeuntersuchungen in den letzten 2 Jahren. Und da muss dann eben eigentlich auch alles angegeben werden, was in den letzten 2 Jahren auf diese Themen zutrifft: Fassen wir also nochmal zusammen:
- Krankschreibungen länger als 4 Wochen
- aktuelle Krankschreibung
- aktuelle/ laufende ärztliche Behandlungen
- Kontrolluntersuchungen aus den letzten 2 Jahren
- Nachsorgeuntersuchungen aus den letzten 2 Jahren
- voll arbeitsfähig
Wenn du aktuell zum Beispiel wegen ständiger Rückenschmerzen, Schilddrüsenunterfunktion, noch ausstehender Diagnostik oder anderen Themen immer wieder beim Arzt bist, ist das anzugeben. Ebenso wenn du zum Beispiel regelmäßig zum Arzt gehst um dir Medikamente verschreiben zu lassen, die du dauerhaft oder langfristig nehmen musst (Pille zählt hier nicht).
Hattest du mal eine schlimmere Erkrankung die regelmäßige Kontrolluntersuchungen voraussetzt, muss auch das angegeben werden! Nicht zu verwechseln mit Vorsorgeuntersuchungen beim Frauenarzt oder Zahnarzt!
Und auch der Punkt „….voll arbeitsfähig“ sollte nicht schnell durchgewunken werden. Bist du wirklich voll arbeitsfähig aktuell oder arbeitest du vielleicht schon nur 25 oder 30 Stunden in der Woche, weil dir deine Migräne so stark zu schaffen macht oder andere gesundheitliche Einschränkungen? Hier musst du sehr ehrlich sein!
Frage 5 ist vielleicht etwas einfacher, denn hier wird klar, wie in einem Katalog, nach Behandlungen zu verschiedenen Gebieten aus den letzten 2 Jahren gefragt. Hierzu zählen:
- Herz-Kreislauferkrankungen
- Krebs
- Schlaganfall
- Nierenversagen
- Autoimmunerkrankungen
- Diabetes
- Asthma
- Lebererkrankungen
- psychische Erkrankungen
- neurologische Erkrankungen
- HIV-Infektion/ AIDS
- Erkrankungen oder Beschwerden des Bewegungsapparates
Auch wenn wir in der Auflistung auf den ersten Blick nur schwere Erkrankungen finden, wollen wir wieder genauer hinschauen.
Der Bewegungsapparat umfasst Themen wie Rücken, Nacken, Knie, Schulter, Hände, Füße usw. Also alles, was du zur Bewegung brauchst. Behandlungen wegen Rückenschmerzen, Einlagen für die Füße, Knie-OPs, Verletzungen, Schmerzen in den Gliedmaßen usw. müssen hier also angegeben werden.
Zu den neurologischen Erkrankungen zählt auch Migräne. Zum Asthma auch das allergische Asthma.
Kommen wir zur letzten Frage, der Frage 6. Hier werden Beschwerden abgefragt, die du in den letzten 3 Monaten hattest, ohne zum Arzt zu gehen. Sollte es also zum Beispiel so sein, dass du seit ein paar Wochen unerklärliche Bauchschmerzen hast, die du mal abklären lassen möchtest, muss das angegeben werden.
Ebenso ist diese Frage auch für alle ein K.O. Kriterium, die vor der Psychotherapie schnell noch eine BU abschließen wollen.
Natürlich könntest du jetzt sagen: „Woher soll die Versicherung jemals herausbekommen, dass ich das gerade habe?“
Nun, stellen wir uns vor, du schließt die Versicherung schnell noch ab mit bestehenden aber unbehandelten Problemen. Danach gehst du zum Arzt und sagst dort: „Ich habe seit 3 Monaten Probleme mit XY.“ Der Arzt nimmt das auf und somit ist es aktenkundig.
Kommt es später mal zu einem BU-Fall (nicht unbedingt deswegen), zieht sich der Versicherer die Akte und somit ist klar, dass du eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begangen hast und der Versicherer muss nicht leisten.
Musst du eine der Fragen 4-6 mit JA beantworten, entfällt die vereinfachte Gesundheitprüfung und du musst die normalen Gesundheitsfragen beantworten.
Stellst du eine Anfrage bei uns, prüfen wir immer im Rahmen der Aufarbeitung deiner Krankenhistorie, ob eine der Möglichkeiten zur vereinfachten Gesundheitsprüfung für dich passt! Wir nehmen also trotzdem deine gesamte Krankenhistorie der letzten 5 Jahre auf und schauen dann, welche Aktionen für dich passen würden. Passt keine, stellen wir eine normale Risikovoranfrage für dich und schauen uns dann die Ergebnisse an.