Berufsunfähigkeitsversicherung und Augenerkrankungen: Was musst du angeben und wie wird es bewertet?

„Ein bisschen kurzsichtig, ein trockenes Auge – das wird doch wohl kein Problem sein, oder?“ Viele Menschen tragen eine Brille oder leiden im Alltag unter kleineren oder größeren Augenproblemen. Doch was bedeutet das eigentlich für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)?

Die gute Nachricht: Viele Augenerkrankungen sind unproblematisch bei der Antragstellung. In diesem Artikel erfährst du, welche Diagnosen unkritisch sind, wo es zu Ausschlussklauseln (AKL) kommen kann und warum manche Beschwerden genauer geprüft werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Augenkrankheiten wie Gerstenkorn oder eine Bindehautentzündung sind in der Regel kein Problem beim BU Abschluss.
  • Eine Brille ist bis zu 6 Dioptrien meist unproblematisch, darüber hinaus kann es Einschränkungen geben.
  • Augen-OPs sind anzugeben, aber kein Ausschlussgrund, wenn sie gut verlaufen und die Nachkontrollen unauffällig sind.
  • Entzündungen des Sehnervs oder wiederkehrende Sehstörungen können Hinweis auf neurologische Erkrankungen sein und werden daher genauer geprüft.
  • Eine anonyme Risikovoranfrage ist besonders sinnvoll, wenn bereits Diagnosen oder Behandlungen im Bereich der Augen vorliegen.

Unproblematisch: Diese Augenerkrankungen führen meist zur normalen Annahme

Wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchtest und in deiner Gesundheitsakte folgende Diagnosen auftauchen, kannst du in der Regel mit einer normalen Annahme rechnen:

  • Gerstenkorn (Hordeolum), wenn folgenlos ausgeheilt
  • Bindehautentzündung (Konjunktivitis), wenn folgenlos ausgeheilt
  • Kurzsichtigkeit oder Weitsichtigkeit bis 6 Dioptrien (bei Erwachsenen)
  • Trockene Augen, sofern keine chronische oder stark einschränkende Verlaufsform

Diese Befunde gelten als leichte, gut behandelbare Beschwerden und sind bei den meisten Versicherern nicht risikorelevant.

Mögliche Einschränkungen: Wann eine Ausschlussklausel erfolgen kann

Manche Augenerkrankungen oder Sehschwächen können dazu führen, dass die Versicherung Leistungen im Zusammenhang mit der Erkrankung ausschließt:

  • Farbsinnstörungen wie Rot-Grün-Schwäche – insbesondere, wenn dein Beruf hohe Anforderungen an das Farbsehen stellt (z. B. Pilot, Elektriker, Maschinenführer)
  • Refraktionsfehler bei Kindern – da hier eine stärkere Progression möglich ist
  • Kurz- oder Weitsichtigkeit über 6 Dioptrien
  • Schielen, auch Strabismus genannt
  • Erhöhter Augeninnendruck, wenn er noch nicht als Glaukom diagnostiziert wurde, aber kontrollbedürftig ist

Hier entscheidet das Gesamtbild: Je nach Beruf, Verlauf und Ausprägung des Beschwerdebildes und evtl. weiterer Erkrankungen, Zusatzbefunden kann es zu einer Ausschlussklausel und ggf. auch Ablehnung kommen.

Strenge Prüfung oder Ausschluss: Diese Augenbefunde werden kritisch betrachtet

Folgende Diagnosen führen bei fast allen Versicherern zu Ausschlussklauseln oder im schlimmsten Fall zur Ablehnung:

  • Grüner Star (Glaukom) – da eine Beeinträchtigung des Sehnervs droht
  • Grauer Star (Katarakt) – besonders bei noch nicht erfolgter OP
  • Sehnerventzündungen (Neuritis nervi optici) – da sie als Frühzeichen neurologischer Erkrankungen wie MS gewertet werden können
  • Erkrankungen der Netzhaut – z. B. Netzhautablösungen, Degenerationen, Vernarbungen
  • Wiederkehrende Sehstörungen, etwa Gesichtsfeldausfälle oder Lichtblitze

Hier hilft nur eines: eine transparente Aufarbeitung deiner Gesundheitsakte und bestenfalls Befunde oder eine Stellungnahme, die den Verlauf als stabil und unproblematisch bestätigen.

Augen-OP und BU-Versicherung: Was muss ich angeben?

Du hattest eine Augen-OP, z. B. eine LASIK, Linsenimplantation oder eine andere Form der refraktiven Chirurgie?
Dann gilt:

  • Die OP ist immer anzugeben.
  • Zusätzlich musst du die Dioptriewerte vor und nach der OP nennen.

Gut zu wissen: Viele Versicherer bewerten erfolgreiche Augen-OPs nicht kritisch, wenn sie einige Jahre zurückliegen, keine Komplikationen aufgetreten sind und Nachkontrollen unauffällig waren.

BU-Antrag und Sehstörungen: Warum Versicherer so genau hinschauen

Sehstörungen sind für Versicherer oft ein Warnsignal – vor allem, wenn die Ursache nicht eindeutig feststellbar ist. Das betrifft z. B.:

  • Flimmerskotome
  • Gesichtsfeldausfälle
  • Doppeltsehen
  • Lichtblitze

Diese Symptome können Hinweise auf neurologische Erkrankungen sein, z. B. Multiple Sklerose, Migräne mit Aura oder Tumorerkrankungen.

Daher gilt hier: Je besser der Arztbericht die Ursache beschreibt und je klarer abgegrenzt werden kann, dass keine schwerwiegende Grunderkrankung vorliegt, desto besser für deine Risikoeinstufung.

Fazit: Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Augenerkrankung – mit der richtigen Strategie möglich

Nicht jede Augenerkrankung ist ein Ausschlussgrund. Viele Beschwerden führen zu keiner Einschränkung im Versicherungsschutz.
Wichtig ist, dass du…

  • alle relevanten Befunde wahrheitsgemäß angibst
  • auch vergangene Augen-OPs inkl. Dioptrien vor der OP nennst
  • mit uns gemeinsam eine anonyme Risikovoranfrage startest, bevor du einen echten
    Antrag stellst

Wir helfen dir dabei, deine Gesundheitsakte sauber aufzubereiten und den passenden Versicherer zu finden, damit deine BU Absicherung auch bei Augenerkrankungen keine Hürde ist.


Beispiele aus der Praxis

Kundin 1, Augen OP (Laser) in 2022, Dioptrienwerte vor OP waren -5,0 auf beiden Augen, danach 100% Sehkraft, alle Versicherer nahmen die Kundin normal an


Kunde 2, 1 Jahr vor der Anfrage bei uns, im Juni 2024, war bei der Vorsorge beim Augenarzt der Augendruck ein wenig zu hoch, im Aug 2024 erfolgte eine erneute Kontrolle, erhöhter Augendruck konnte ausgeschlossen werden, 2 Versicherer wollten trotzdem die Erkrankungen der Augen ausschließen, der Rest nahm normal an

Kundin 3, hat einen vergrößerten Sehnerv, alle Versicherer versicherten hier mit Ausschluss Augenerkrankungen


Kundin 4, Voll-akkommodativer Strabismus convergen, Hyperopie, Astigmatismus, Kontrolluntersuchungen alle 2 Jahre, OP im Kindesalter an einem Auge, 3 Versicherer baten die Ausschlussklausel Augenerkrankungen, 4 Versicherer nahmen normal an


Kunde 5, Linsentrübung linkes Auge seit Geburt, kein Behandlungsbedarf, da ausreichend Sehvermögen, jährliche Kontrolle beim Augenarzt, 1 Versicherer nahm normal an, 5 weitere baten die Ausschlussklausel Katarakt bzw. Sehstörungen an

FAQ – BU-Versicherung & Augenerkrankungen

Muss ich meine Brille angeben?
Ja, auch wenn du sie nur selten oder ab und zu trägst oder vielleicht auch gar nicht, aber sie ist
im Führerschein eingetragen. Werte unter 6 Dioptrien bei Erwachsenen sind meist unkritisch.


Ist eine Augen-OP ein Ausschlussgrund?
Nein, wenn die OP gut verlaufen ist und die Nachkontrollen unauffällig waren, ist eine
Annahme oft problemlos möglich. Die OP und die vorherigen Dioptrien müssen aber
angegeben werden.


Ich hatte eine Sehnerventzündung – ist das ein Problem?
Eventuell leider ja, da hier ein Zusammenhang mit MS vermutet werden kann. Eine genaue
ärztliche Einschätzung und gute Dokumentation helfen weiter.


Was ist mit trockenen Augen?
Trockene Augen sind in der Regel unproblematisch, solange keine chronisch-entzündliche
Form oder schwere Einschränkungen bestehen.


Ich habe eine Rot-Grün-Schwäche – muss ich das sagen?
Ja, das ist anzugeben. Ob es zu Einschränkungen kommt, hängt auch vom Beruf ab.
Wenn du Unterstützung beim BU-Abschluss brauchst, sprich uns an. Wir prüfen gemeinsam,
wie deine Chancen stehen – auch bei bestehenden Augendiagnosen.

18.06.2025 | Berufsunfähigkeitsversicherung, BU & Erkrankungen

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