Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) müssen auch Hauterkrankungen angegeben werden.
- Viele Hauterkrankungen sind gut versicherbar – die Einschätzung hängt von deinem Beruf, Diagnose, Verlauf und Behandlung ab.
- Leichte oder folgenlos ausgeheilte Hautprobleme sind oft unkritisch.
- Chronische Erkrankungen wie Neurodermitis, Psoriasis oder Psoriasisarthritis werden je nach Verlauf individuell bewertet.
- Auch kleine Eingriffe wie Muttermalentfernungen oder verschriebene Salben müssen angegeben werden, wenn sie im Abfragezeitraum stattgefunden haben.
- Mit einer anonymen Risikovoranfrage prüfen wir vorab deine Chancen, ohne dass dein Name genannt wird
- Wir helfen dir bei der sauberen Aufarbeitung deiner Krankenhistorie und bereiten den Antrag professionell vor.
„Ist doch nur ein Hautausschlag, oder?“
Die meisten Menschen hatten schon mal Hautprobleme – ob Akne in der Jugend, Neurodermitis, trockene Haut oder einen entzündeten Pickel. Doch bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung möchten die Versicherer genauer wissen:
- Welche Hauterkrankungen hast du gehabt?
- Wurden sie ärztlich behandelt?
- Und wie war der Verlauf?
Die gute Nachricht: Sehr viele dermatologische Befunde führen nicht automatisch zu einer Ablehnung oder Erschwerung. Dennoch ist es wichtig, alle relevanten Behandlungen korrekt anzugeben.
Was zählt alles zu Hauterkrankungen?
Hier eine Übersicht, welche Diagnosen und Beschwerden für die Berufsunfähigkeitsversicherung relevant sein können:
Meist unkritisch:
- Akne (leichte bis mittelschwere Form, vor allem wenn abgeklungen)
- gelegentliche Ausschläge (z. B. Kontaktallergie)
- Muttermalentfernungen zur Vorsorge, ohne Auffälligkeiten im Befund
- Nagelpilz (wenn erfolgreich behandelt)
- entzündete Nägel (z. B. eingewachsener Nagel, abgeheilt)
- leichte Ekzeme
Je nach Beruf und Verlauf Ausschlussklausel möglich:
- Neurodermitis (atopisches Ekzem)
- Psoriasis (Schuppenflechte)
- Nesselsucht (Urtikaria)
- Rosazea
- wiederkehrende Ekzeme
- regelmäßige Verordnung von Cremes, Salben oder Medikamenten (z. B. Kortison)
Ausschlussklausel oder Ablehnung möglich:
- großflächige, chronische Hautentzündungen
- Hauterkrankungen mit systemischer Therapie (Tabletten, Biologika, Immuntherapien)
- Psoriasisarthritis mit Gelenkbeteiligung
- bösartige Hauttumoren (z. B. malignes Melanom)
Welche Angaben erwarten die Versicherer?
Die BU-Versicherer fragen nicht nur nach Diagnosen, sondern insbesondere nach dem
Verlauf:
- Wann sind die Beschwerden erstmals aufgetreten?
- Wie häufig treten die Hautprobleme auf?
- Wie werden sie behandelt (Salben, Kortison, Tabletten)?
- Gab es stationäre Behandlungen, operative Eingriffe oder Krankschreibungen?
- Gibt es aktuelle Beschwerden? Wann war die letzte Behandlung?
- Bestehen Begleiterkrankungen (z. B. Asthma, Allergien, rheumatische
Erkrankungen)?
Wichtig: Auch wenn du aktuell beschwerdefrei bist, musst du alle relevanten Behandlungen und Beschwerden der letzten 5 Jahre ambulant und 10 Jahre stationär angeben. Auch privat bezahlte Behandlungen sind hierbei zu nennen. Wenn eine Erkrankung außerhalb dieser Fristen komplett folgenlos ausgeheilt ist, entfällt die Angabepflicht. Wenn du dir unsicher bist, ob etwas anzugeben ist oder nicht, sprich uns gerne an.
Praxisbeispiele aus der Beratung
Beispiel 1: Normale Annahme trotz Neurodermitis
Kundin (29), Lehrerin, hatte im Kindesalter Neurodermitis. In den letzten Jahren traten nur noch gelegentliche Schübe auf, die sie mit einer Cortisonsalbe vom Hautarzt gut selbst behandeln konnte. Es gab keine Krankschreibungen, Krankenhausaufenthalte oder systemische Therapien.
Ergebnis der anonymen Risikovoranfrage:
Zwei Versicherer boten normale Annahme, drei wollten Rückfragen zu Ausmaß, Lokalisation und Therapiedauer stellen, ein Anbieter bot eine Ausschlussklausel für Hauterkrankungen an.
Beispiel 2: Psoriasis mit systemischer Therapie
Kunde (35), IT-Berater, leidet seit vielen Jahren unter ausgeprägter Psoriasis. Seit zwei Jahren erhält er eine Biologika-Therapie, die gut wirkt. Trotzdem bestehen gelegentliche Gelenkbeschwerden.
Ergebnis der anonymen Risikovoranfrage:
3 Versicherer boten nur eine Annahme mit Ausschlussklausel für Haut und Bewegungsapparat an, 4 lehnten ab, 1 stellte zunächst zurück, um weitere Arztberichte anzufordern.
Fazit: Der Verlauf, die Schwere der Erkrankung und die Therapie spielen eine entscheidende Rolle für die BU-Bewertung. Genau deshalb ist die saubere Aufarbeitung der Gesundheitshistorie so wichtig.
So gehen wir gemeinsam vor
Damit dein Antrag sauber gestellt wird und keine unnötigen Risiken birgt:
1. Wir besprechen deine komplette relevante Krankenhistorie inkl. Haut-Themen im Erstgespräch.
2. Wir erstellen eine strukturierte Übersicht und wissen genau, was genau anzugeben ist.
3. Wir stellen eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern.
4. Du erhältst transparente Angebote, ohne dass deine Angaben bereits offiziell im System der Versicherer gespeichert sind.
FAQ – Berufsunfähigkeitsversicherung &
Hauterkrankungen
Ich hatte mal Akne als Teenager, muss ich das angeben?
→ Nur wenn noch Behandlungen oder Beschwerden innerhalb der letzten 5 Jahre vorlagen. Ältere, folgenlos ausgeheilte Beschwerden ohne bleibende Einschränkungen müssen meist nicht mehr angegeben werden.
Ich habe regelmäßig Neurodermitis-Schübe, aber nie Medikamente genommen.
→ Auch Beschwerden ohne Medikamenteneinnahme sind anzugeben.
Zählen privat bezahlte Salben vom Hautarzt?
→ Ja. Alle Behandlungen, egal wer sie bezahlt hat, müssen angegeben werden.
Meine Muttermale wurden vor 3 Jahren zur Sicherheit entfernt. Muss ich das angeben?
→ Ja, auch wenn es reine Vorsorgemaßnahmen waren.
Was ist mit kleinen Hautausschlägen, für die ich beim Hausarzt war?
→ Diese Arztbesuche sind relevant, wenn sie im Abfragezeitraum liegen.
Zählt ein Nagelpilz auch?
→ Ja, auch Nagelpilz ist eine angabepflichtige Hauterkrankung.
Was ist, wenn ich mich nicht mehr an alles erinnern kann?
→ Dann kannst du entweder deine Krankenakte anfordern oder direkt beim Hautarzt nach deinen Arztbesuchen nachfragen.
Fazit: Hautprobleme? Oft kein Problem für die
Berufsunfähigkeitsversicherung
Ob Neurodermitis, Psoriasis, Akne oder einzelne Muttermalentfernungen: Viele Hauterkrankungen lassen sich problemlos mit einer BU-Versicherung absichern. Wichtig ist nur, dass alle relevanten Behandlungen und Beschwerden der letzten Jahre korrekt angegeben werden. Wir helfen dir im Rahmen unseres BU-Prozesses dabei. Buche dir gerne einen Termin. Für weitere Fragen stehen mein Team und ich jederzeit zur Verfügung.
