Beitragsfreistellung und Beitragsstundung von Versicherungsbeiträgen

Sonntag Abend 23Uhr kam die eilige Nachricht einer jungen Mama per WhatsApp zu mir. Sie möchte bitte ihre bestehende BU beitragsfrei stellen denn sie ist ja jetzt in Elternzeit.

In der Tat sind Beitragsfreistellungen von Lebens-, Renten oder Berufsunfähigkeitsversicherungen möglich. Doch wann ist es eine Beitragsfreistellung (was bedeutet das überhaupt?) und wann ist es eine versteckte Stundung der Beiträge?

In der Regel sind Beitragsfreistellungen bei den o.g. Versicherungen möglich. Ich gehe hier mal näher auf die Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen ein, denn hier erkauft man sich ja einen bestimmten Versicherungsschutz.

Stelle ich also, wie bei der o.g. Kundin, meine bestehende BU-Absicherung frei, erlischt auch der Versicherungsschutz. Das hat den Vorteil, dass die Kundin erst mal keine weitere monatliche Belastung hat ABER natürlich den großen Nachteil, dass sie ihren Versicherungsschutz verliert. Passiert ihr also in dieser Zeit etwas (Unfall oder schwerwiegende Krankheit) ist sie nicht versichert. Im Nachhinein dann natürlich suboptimal wenn man wegen ein paar  € dann auf seinen Schutz verzichten muss.

Sollte es aber finanziell gar nicht anders gehen ist natürlich die Beitragsfreistellung eine willkommene Option bei finanziellen Engpässen. Wenn sich das Konto ein paar Monate später wieder erholt hat kann man auch wieder problemlos einsteigen. Werden es aber ein paar Jahre wird es schwer. Eine Beitragsfreistellung ist frühestens ab 12 Monaten nach Vertragsbeginn möglich.

Möchte die Kundin aber nicht auf den Versicherungsschutz verzichten, trotzdem aber keine Beiträge zahlen bleibt die Möglichkeit der Stundung. Hier ist Vorsicht geboten, denn bei manchen Gesellschaften wird dies ebenfalls gerne als Beitragsfreistellung beworben. Bei einer Stundung muss man aber die Beiträge nachzahlen! Kann oder will man dies nicht werden die aufgelaufenen Beiträge vom Rückkaufswert entnommen. Das Vertragsguthaben sinkt also enorm. Auch hier sollte man sich als Kunde vorher genau informieren was mit seinem Geld und den gestundeten Beiträgen passiert und vor allem ob und wie hoch der Zinssatz dafür ist.

Es grüßt Sie herzlichst

Marlene Drescher

Ihre Versicherungsmaklerin im Leinatal

27.01.2014 | Tipps

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