rotz Coronazeit beginnen in diesen Tagen die Sommerferien in den ersten Bundesländern und die ein oder andere Familie wird es auch ins Ausland ziehen.
Die Auslandsreisekrankenversicherung ist sicher eine der unterschätzten Versicherungen überhaupt. „Zack – kann ich doch mal schnell online machen!“ – das wird sich so mancher da draußen denken.
Das es aber gerade durch Corona auch hier erhebliche Unterschiede gibt und auf was du sonst noch so achten solltest – darauf möchte ich heute gerne eingehen!
Versicherungsschutz über die gesetzliche Krankenversicherung
Über deine gesetzliche Krankenversicherung bist du nur bei Reisen in die sogenannten „Schengenländer“ versichert. Aber Achtung, auch hier nicht vollumfänglich!
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur begrenzte Erstattungssätze für deine Behandlungen. Rechnet also ein Arzt aus dem Schengenland höher ab, legst du drauf!
Auch der Krankenrücktransport aus dem Ausland zurück nach Deutschland ist hier nicht versichert!
Aufgrund der vielen Lücken solltest du also unbedingt auf eine private Auslandsreisekrankenversicherung ausweichen.
Was übernimmt die private Auslandsreisekrankenversicherung?
Die Auslandsreisekrankenversicherung versichert dir deine Auslandsreisen, meist mit einer Dauer von 6 bis 8 Wochen.
Solltest du länger unterwegs sein, so kann man den Versicherungsschutz bei manchen Gesellschaften auch verlängern. So hatte ich zB neulich eine junge Familie, die mit Kleinkind in der Elternzeit ein paar Monate nach Australien und Neuseeland gereist ist.
Der Versicherungsschutz in der Auslands KV enthält Leistungen bei ambulanten und stationären Behandlungen. Ebenfalls sind auch Behandlungen beim Zahnarzt mitversichert.
Aber Achtung! Du kannst nicht wegen einer geplanten Behandlung im Ausland auf deine Auslandsreisekrankenversicherung zurück greifen. Die umfangreiche und geplante Zahnersatzbehandlung oder die Haartransplantation im Ausland sind hier nicht versichert.
Solltest du unter einer chronischen und dauerhaften Krankheit leiden, kläre bitte mit deinem Arzt ab, ob du reisen darfst und lass dir unter Umständen eine Bescheinigung ausstellen.
Bei der privaten Auslandsreisekrankenversicherung sind dann natürlich auch die Kosten des Rücktransportes nach Deutschland mitversichert. Ebenso die Rückführung im Todesfall.
Versicherungsschutz über Kreditkarten
Der ein oder andere verfügt über seine Kreditkarte automatisch über eine Auslandsreisekrankenversicherung. Aber auch hier, vor allem in Zeiten von Corona, ist es wichtig, dass du die Bedingungen überprüfst oder überprüfen lässt.
Was ist in Coronazeiten zu beachten?
Allgemein gilt -> die Auslandsreisekrankenversicherung bietet dir Versicherungsschutz im Falle einer Erkrankung im Ausland. Somit besteht in vielen Fällen auch Versicherungsschutz bei einer Corona Infektion.
Leider trennt sich hier aber die Spreu vom Weizen und so mancher Versicherer hat hier nur eingeschränkte Versicherungsleistungen.
Einige Versicherer schließen Epidemien oder Pandemien vom Versicherungsschutz aus oder sie leisten nicht im Fall einer Reisewarnung vom Auswärtigen Amt.
Einen Leistungsausschluss im Falle einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts haben die Gesellschaften Allianz Travel und Signal Iduna (Stand 06/2020).
Einen Ausschluss von Pandemien haben die ERGO Reiseversicherung (ehemals ERV) und die URV (Stand 06/2020).
Um Unklarheiten zu vermeiden, lies dir unbedingt die Versicherungsbedingungen durch oder lass dich gleich von einem Profi beraten.
Du siehst, es gibt einiges zu beachten! Solltest du Fragen zum Thema haben, hinterlasse gerne einen Kommentar.
Und nun wünsche ich dir einen schönen Urlaub! 🙂