Überspannung durch Blitz – Wie weit darf dieser weg sein?

Vor ca 3 Wochen schrieb mich bei Facebook ein alter Bekannter an und bat mich mir mal folgenden Sachverhalt anzusehen:

Er war Ende Juni mit seiner Familie in den Urlaub gefahren. Als er wieder nach Hause kam war die Pumpe seiner Heizung kaputt – 450€ Schaden. Da bei der Abreise einige Gewitter über dem kleinen Örtchen tobten und auch der FI Schalter raus gesprungen war ging er ganz klar von einem Überspannungsschaden durch Blitz aus.

Also meldete er diesen auch seinem Versicherungsvertreter. Kurze Zeit später kam die ernüchterne Antwort: „Der Schaden kann leider nicht reguliert werden da im genannten Zeitraum keine Blitzeinschläge in der Nähe des Hauses zu verzeichnen waren.“ Ein weiteres Engagement des Vertreters um ev. doch ein anderes Ergebnis mit der Sachbearbeiterin zu erzielen blieb leider aus.

Ich lies mir hier also alle Unterlagen aushändigen und startete erst mal selber eine Blitzauskunft im Internet. Dies macht eine Versicherung übrigens auch jedes Mall wenn Sie einen Überspannungsschaden durch Blitz melden. Der Deutsche Wetterdienst gibt hier die Auskünfte auf den Meter genau weiter.

Die von mir angeforderte Blitzauskunft zeigte, dass zwar Blitzaktivitäten vorlagen, der am nächsten gelegene aber leider 6km entfernt war.Auch eine Erweiterung des Zeitraumes auf 2 Wochen vor dem Urlaub ergab eine min. Entfernung von nur 3,3km.

Also schnappte ich mir das Telefon und suchte das Gespräch mit der mir unbekannten Sachbearbeiterin. Diese erklärte mir zur Regelung bei Überspannungsschäden durch Blitz folgende Gegebenheiten, welche durch jahrelange Studien einer Uni belegt worden sind:

Schlägt der Blitz bis 1km entfernt von Ihrem Wohnort ein: Überspannungsschaden durch Blitz sehr wahrscheinlich – es wird also gezahlt!

Schlägt der Blitz bis 2km entfernt von Ihrem Wohnort ein: Überspannungsschaden durch Blitz weniger wahrscheinlich, eher in ländlicher Gegend und beim Vorkommen von Wasseradern – Regulierung Situationsabhängig

Schlägt der Blitz bis 3 km entfernt von Ihrem Wohnort ein: Überspannungsschaden durch Blitz eher unwahrscheinlich, max. bei wohnhaft auf einem Berg und direkt auf einer Wasserader – Regulierung eher ausgeschlossen

Sie können sich denken was jetzt kommt. Die Sachbearbeiterin berief sich hartnäckig auf diese Studien und lehnte die Regulierung weiterhin ab. Auch die Tatsache, dass der Kunde bereits mehrere Versicherungen bei dieser Gesellschaft hatte und auch schon mehrere Jahre schadenfrei Kunde war interessierte sie nicht.

Der Kunde war trotzdem dankbar über meinen Einsatz, zieht seine Konsequenzen was die Zusammenarbeit mit dieser Gesellschaft angeht und bat mich kurzer Hand ihn ab sofort in seinen Versicherungsangelegenheiten zu betreuen.

An diesem Beispiel sehen Sie sehr deutlich das es nicht immer sinnvoll ist all seine Versicherungen bei einer Gesellschaft zu haben. Selbst das hilft im Schadenfalls nicht wenn es um das Thema Kulanz geht – zumindest nicht bei dieser Gesellschaft.

Es grüßt Sie herzlichst

Marlene Drescher

Ihre Versicherungsmaklerin im Leinatal

10.09.2012 | Schäden

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