2023 musst du beim Öffnen der Beitragsrechnung deiner Wohngebäudeversicherung sehr stark sein. Es ist mit Beitragsanpassungen von bis zu 30% zu rechnen.

Aber warum ist das so und was kannst du nun tun?

Dein Wohngebäude ist immer zum gleitenden Neuwert versichert. Das bedeutet, wenn es abbrennt und du ein neues Haus bauen möchtest, kannst du das zum Neuwert tun, egal wie hoch die Baukosten dann eben sind oder was der Hausbau früher mal gekostet hat. Und hier haben wir den ersten Knackpunkt.

Sicher hast du mitbekommen, dass die Baukosten in den letzten Jahren und vor allem seit Kriegsausbruch in der Ukraine extrem gestiegen sind. Damit dein Haus immer richtig versichert ist, gibt es den sogenannten Baupreisindex. Dieser wird jedes Jahr durch das statistische Bundesamt bestimmt und die Versicherer müssen dann anhand dessen ihre Beiträge anpassen (Anpassungsfaktor). Dieser Faktor steigt von 2022 zu 2023 schon allein um 15%.

Deine Versicherung ist dazu verpflichtet, diesen Faktor in deinem Vertrag anzupassen, damit du im Schadenfall nicht unterversichert bist. Ein Sonderkündigungsrecht hast du aufgrund dieser Art der Beitragserhöhung nicht.

Ein weiterer Anpassungsgrund ist fast jedes Jahr bei einem Großteil der Versicherer die gestiegene Schadenquote. Steigen also die Schadenausgaben der Versicherer, müssen die Beiträge angepasst werden. Denn auch eine Versicherung kann nicht mehr ausgeben, als sie einnimmt. Erhöht dein Versicherer die Beiträge aufgrund allgemeiner Schadenquote, steht das im Kleingedruckten auf deiner Beitragsrechnung. Du hast dann ein Sonderkündigungsrecht. Aber handle hier bitte nicht übereilt. Ich komme gleich nochmal darauf zurück.

Und nein, bei der Wohngebäudesparte macht kein Versicherer Gewinne. Diese Sparte ist defizitär. Allein durch die Jahrhundertflut wurden und werden Summen gezahlt, wie nie zuvor. Aber die Situation war vorher in dieser Sparte schon so. Beim Großteil der Gebäudeversicherer liegen die Schadenquoten über 100%.

Eine weiterer Grund zur Beitragsanpassung kann bei jungen Gebäuden vertraglich vereinbart sein. Hier haben viele Gesellschaften eine Beitragsstaffelung über die ersten 10 – 15 Jahre. Denn neue Häuser = weniger Schäden. Ältere Häuser = mehr Schäden. Der Beitrag steigt dann mit jedem Jahr, in dem dein Haus älter wird, um einen bestimmten Prozentsatz. Ein Sonderkündigungsrecht hast du hier nicht.

Vorschnell kündigen?

Bitte nicht! Wenn du einen älteren aber guten Vertrag hast, ist dieser trotz der Anpassungen oft günstiger, als ein neuer Vertrag. Wir erleben oft, dass Kunden, deren Häuser wir neu berechnen, hunderte von Euros mehr zahlen müssten. Kündige bitte also nicht vorschnell.

Auch weniger Beitrag bedeutet nicht immer auch gute Leistungen. Die billigsten Tarife am Markt sind wirklich nur Basistarife.

Ich habe schon einige abgebrannte oder durch Leitungswasserschäden völlig zerstörte Häuser gesehen. Und glaube mir bitte eins, den Kunden war in diesem Moment nicht wichtig, ob sie vielleicht 50Euro zu viel im Vergleich für ihre Gebäudeversicherung gezahlt haben. Ihnen war wichtig, ihr Haus ersetzt zu bekommen!! Vergiss bitte nie, dass du hier ein existenzbedrohliches Risiko absicherst. Sei hier nicht knausrig und spare nicht am falschen Ende. Es geht um dein Haus, was hunderttausende von Euros wert ist!

Beitrag sparen durch eine Selbstbeteiligung

Frage deinen Versicherungsberater oder deine Versicherung, wie sich dein Beitrag bei der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadenfall entwickeln würde. Wenn du eine Selbstbeteiligung in Höhe von 300 Euro, 500 Euro oder vielleicht sogar 1000 Euro hinterlegst, tut dir das bei richtig großen Schäden nicht weh. Kleinstschäden kannst du selber beheben oder bezahlen, für sowas brauchst du im Grunde keine Versicherung (existenzbedrohliche Schäden). Schäden im Wohngebäudebereich kommen nicht jedes Jahr vor, aber wenn, dann sind sie meistens 4 -5-stellig oder höher. Über eine Selbstbeteiligung nachzudenken macht also durchaus Sinn!

Bist du trotzdem nicht zufrieden mit deinem Vertrag, sprich uns gerne an.