Wie ich vor einigen Wochen schon auf meiner Facebookseite postete plant die Regierung eine Pflicht zur Altersvorsorge für alle Selbständigen.

Zitat „Das verbessert den sozialen Schutz von Selbstständigen und wirkt ihrer möglichen Abhängigkeit von Grundsicherungsleistungen im Alter entgegen. Bestehende Alterssicherungslücken sollen so geschlossen und die Rechtslage in Deutschland an die im Ausland angepasst werden.“

Nun stehen seit Mitte April die Eckpunkte dazu fest. Der Rentendialog wurde mit folgenden Fakten beendet:

 

 

 

  • Die Altersvorsorgepflicht gilt für alle Selbstständigen mit Ausnahme von bereits anderweitig abgesicherten Personen wie Künstlern, Publizisten, Landwirten sowie in berufsständischen Versorgungswerken abgesicherten Selbstständigen (zum Beispiel Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte etc.)
  • Selbstständige im rentennahen Alter (über 50-Jährige) sowie nebenberuflich oder geringfügig bis 400 Euro pro Monat verdienende Selbstständige werden von der Vorsorgepflicht ausgenommen
  • Für heute bereits selbstständig Tätige zwischen 30 und 50 Jahren, die vorgesorgt haben bzw. vorsorgen, gibt es Ausnahme- bzw. Befreiungsregelungen
  • Die Pflicht zur Altersvorsorge gilt bis zur Grenze einer Basissicherung, das wären 700€ Rente im Monat
  • Die Altersvorsorge und ihre Erträge dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Die Alterssicherung muss als Rente ausgezahlt werden
  • Die besondere Situation von Selbstständigen wird durch Möglichkeiten zur flexiblen Beitragszahlung und durch Beitragsfreiheit in der Existenzgründungsphase berücksichtigt. Durch Erleichterungen in der Einstiegsphase sollen Unternehmensgründungen nicht gefährdet werden
  • Im Gegenzug zur Einführung einer generellen Altersvorsorgepflicht werden bisherige Versicherungspflichtregelungen für Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschafft (insbesondere die Handwerkerpflichtversicherung)
  • Die Altersvorsorgepflicht soll operativ zentral durchgeführt werden. Als Kompetenz- und Wissensträger bietet sich die Deutsche Rentenversicherung Bund an
Ich sehe diese Reform nur als Versuch, das eh schon marode Rentenversicherungssystem noch ein paar Jahre über Wasser zu halten.  Schafft man es als Staat selber nicht mehr seine Finanzsysteme zu finanzieren, holt man sich das Geld von anderen. Eine feine Ausrede dazu haben sie ja parat.

Wer zahlt schon gerne sein hart erarbeitetes Geld an die Deutsche Rentenversicherung die hier als „Kompetenz- und Wissensträger“ genannt wird? Wie viel davon wirklich wieder als Rente beim Selbstständigen ankommt wissen wir doch alle.

Wer möchte sein hart erarbeitetes Geld in einen Vertrag einzahlen, bei dem das Guthaben und die Erträge nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein darf? Gerade die ersten Punkte sehe ich hier sehr kritisch.

Und wer bestimmt mit welchen Parametern die 700€ Rentenziel berechnet werden? Wenn man sich die jährlichen Renteninformationen der DRV an die Arbeitnehmer ansieht dann wird hier sicher von einem der wichtigsten Faktoren, der Inflation, nicht die Rede sein und dadurch der Aufwand zur Pflichtvorsorge relativ niedrig werden. Aber belügt man sich dann als Staat nicht selber? Löst man dann wirklich das eigentlich genannte Problem  „bestehende Alterssicherungslücken sollen so geschlossen werden“? Ich denke NEIN.

Aus meiner Sicht sollte eine Altersvorsorge für jeden Selbstbestimmend sein. Jeder sollte frei entscheiden was und wie viel er in welche Produkte investieren will.

Und wieder einmal sind die Nutznießer einer solchen Reform nicht die, die dafür zahlen müssen. Ich bin bespannt wie die Selbstständigen in Deutschland nach der Gesetzgebung darauf reagieren werden.

Aktuell läuft gegen diesen Beschluss eine Petition die noch bis zum 22.05.2012 gezeichnet werden kann.

Es grüßt Sie herzlichst

Marlene Drescher

Ihre Versicherungsmaklerin