Seit gut einer Woche steht Deutschland völlig Kopf. Nichts ist mehr wie es war und viele Unternehmen und Selbstständige merken schon jetzt, wie intensiv sich die Folgen der aktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona Virus auswirken. Für einige bedeutet dies 100% Umsatzverlust.

Da auch mich täglich Anfragen von Selbständigen erreichen, möchte ich diesen Beitrag dazu nutzen, alle mir bekannten Informationen hier zu sammeln.

Der Beitrag wird regelmäßig aktualisiert. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass ich weder ein offizielles Amt bin, noch anderweitig zu den Institutionen gehöre, die sofort mit Informationen gefüttert werden. Ich ziehe den Inhalt hier aus den Quellen, die mich persönlich erreichen. Bitte überprüfe die Richtigkeit bei den jeweiligen Ämtern und informiere dich weiterhin über die Nachrichten.

Solltest du noch eine weitere Info haben, oder der Meinung sein, dass etwas fehlt, dann schreibe mich gerne an!

Hier nun die wichtigsten Themen zusammengefasst:

Du bist Unternehmer und hast Angestellte? Dann beantrage, wenn noch nicht geschehen, das Kurzarbeitergeld. Hierzu kontaktierst du die Bundesagentur für Arbeit unter folgenden Link:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen

Kurzarbeitergeld wird frühestens von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Anzeige über Arbeitsausfall (Kug 101) bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingegangen ist.

Der Vordruck „Anzeige über Arbeitsausfall“ ist im Internet hinterlegt.

Die Agentur wird dir die notwendigen Unterlagen zur Beantragung per Email zukommen lassen, somit kannst du schnell und unbürokratisch die Kurzarbeit anmelden!

Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld findest du hier.

Wenn durch deinen Steuerberater noch nicht geschehen, rufe beim Finanzamt an, und lasse sämtliche Steuerzahlungen vorerst stunden! Aus Gesprächen mit anderen Selbstständigen und Steuerberatern ist dies aktuell problemlos und unbürokratisch möglich.

Hier das vereinfachte Verfahren für Thüringen inkl. Antragsformular.

Du hast Kredite auf deine Firma und/oder privat die du monatlich bedienen musst? Auch hier lohnt sich ein Gespräch mit deiner Bank. Versuche per Email oder telefonisch ebenfalls eine Stundung der monatlichen Kreditraten zu erreichen. Auch hier habe ich aus Gesprächen der letzten Tage erfahren können, dass die Banken sich auf die aktuellen Situation eingestellt haben und auch hier unbürokratisch helfen.

Einige private Krankenversicherer geben den Versicherten schon die Möglichkeit, die Beiträge zumindest für kurze Zeit zu stunden (1-3 Monate). Andere Krankenversicherer beraten sich hierzu noch und geben die Informationen dazu wohl Anfang der Woche raus.

Beachte aber, dass eine Stundung nur aufgeschoben ist, die Beiträge müssen später trotzdem gezahlt werden. Da es sich hier um eine Pflichtversicherung handelt, besteht keine Möglichkeit diese Verträge aufzuheben.

Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, dann suche auch hier das Gespräch mit deiner GKV, schließlich sind die Beiträge auch einkommensabhängig. Ggf. kann hier schon eine Berichtigung erfolgen, sodass du erst mal den Mindestsatz zahlst.

Hierzu hat mir heute eine Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit die Info gegeben, dass eine Beantragung von ALG2, Wohngeld und Kinderzuschuss für betroffene Selbstständige möglich ist. Auch hier sind die Ämter darauf eingerichtet, die Anträge unbürokratisch und auf vereinfachten Wege zu bearbeiten. Natürlich ist hier zu beachten, dass ein ev. vorhandenes Einkommen des Lebens/Ehepartner angerechnet wird. Trotzdem möchte ich diese Möglichkeit hier mit aufführen, vllt nützt sie ja doch dem einen oder anderen etwas.

Die KfW stellt bereits Hilfskredite für betroffene Unternehmen bereit. Informiere dich dazu bitte hier:

https://www.kfw.de/kfw.de.html

Die Unternehmens-Hotline der KfW Bank lautet: 0800-534 5676

Beachte, das es sich hier nicht um Zuschüsse handelt, sondern um Kredite, die zurück gezahlt werden müssen!

Aktuell arbeitet der Staat an einem großen Hilfspaket für Kleinunternehmer und Soloselbstständige in Höhe von 50 Milliarden Euro. Nach meinen Informationen geht dieses Paket am Freitag, den 20.03.2020, in die Gesetzgebung. Mehr dazu also kommende Woche!

Auch hier in Thüringen ist ein Schutzschirm für die Unternehmen geplant, das gab Minister Tiefensee am 18.03.2020 bekannt.

Hier die aktuellen Infos dazu: Corona Soforthilfe Thüringen

Bayern ist hier wohl schon einen Schritt weiter – Infos dazu hier: Soforthilfe Bayern