Der Corona Virus ist in aller Munde und aktuell hat das Thema ja eine so unfassbare Dynamik aufgenommen, was zur Folge hat, dass auch mich täglich viele Anfragen von besorgten Kunden zu dem Thema erreichen.

Die Osterferien stehen bevor, viele Familien haben ihren Sommerurlaub schon gebucht und auch in den Schulen stehen viele Abschluss- und Klassenfahrten an.

Was übernimmt hier eine Reiserücktrittversicherung und was nicht – die häufigsten Fragen:

Ja und nein! Die WHO hat am 11.03.2020 den Corona Virus als Epidemie ausgerufen.

Epidemien sind im Versicherungsschutz bei einigen Versicherungen ausgeschlossen.

Aber ACHTUNG! Andere Versicherer haben diesen Ausschluss nicht. Schau hier also in das Kleingedruckte deines Versicherers nach dem Passus „Was ist nicht versichert“ bzw „Ausschlüsse“!

Nein! Die Angst vor etwas, was eintreten könnte, ist grundsätzlich nicht versicherbar.

In dem Fall wird dir dein Reiseveranstalter eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung der Reise anbieten. Das sind die Informationen die ich mir

aktuell einholen konnte.

Versicherte Rücktrittsgründe in der Reiserücktrittsversicherung sind:

  • unerwartete schwere Erkrankung
  • eine schwere Unfallverletzung
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • und viele weitere Gründe, die im Gefahrenhorizont der versicherten Person liegen.

Liegt ein Einreiseverbot im Urlaubsgebiet vor, gehört dies nicht zu den versicherten Rücktrittsgründen

ABER

Wenn Du eine Pauschalreise gebucht hast, dann ist es wahrscheinlich, dass dir in diesem Fall dein Reiseveranstalter eine kostenlose

Umbuchungsoption oder Stornierung anbietet. Lt. meinen Informationen reagieren die Reiseveranstalter aktuell sehr kulant – sobald eine Reisewarnung für

ein Land vorliegt sind Umbuchungen kostenlos möglich.

Auch hier, leider nein, auch wenn die Schulen diese Info fälschlicherweise an die Eltern weiter geben.

Viele Kultusministerien haben gestern (13.3.2020) die Anweisungen herausgegeben, dass Klassen- und Abschlussfahrten zu untersagen sind. Da es sich hier um keinen versicherten Rücktrittsgrund handelt, ist dies auch nicht über deine Reiserücktrittsversicherung abgesichert. Bitte wende dich hier an das Ministerium, wie mit der Erstattung der Kosten umgegangen wird.

Ja, konjunkturbedingte Kurzarbeit ist grundsätzlich ein versicherter Rücktrittsgrund. Dazu muss die versicherte Person bzw. eine Risikoperson an mindestens 3 aufeinanderfolgenden Monaten betroffen sein und sich der Bruttovergütungsanspruch um mindestens 35% verringern.

Ja und nein! Viele Versicherer haben Pandemien nicht ausgeschlossen und auch keinen Ausschluss in den Bedingungen wenn du in ein Land reist, für das eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Hier sind du und deine Familie also abgesichert. Dies trifft auch zu, obwohl die WHO den Virus als Pandemie klassifiziert.

Es gibt aber auch Versicherer, die sowohl Pandemien ausgeschlossen haben als auch Leistungen, wenn man in ein Land einreist, für das zum Zeitpunkt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde.

Auch hier empfehle ich dir also dringend, dass Kleingedruckte eurer Reiseversicherungen zu lesen.

Ich hoffe ich konnte dir hier die wichtigsten Fragen beantworten. Wenn trotzdem noch Fragen offen sind, lass es mich gerne wissen.

Schreibe mir dazu gerne eine Email unter drescher@marlene-drescher.de oder hinterlasse mir hier einen Kommentar.

In diesem Sinne, bleibt alle gesund.