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Wir haben Mitte März und der Winter hält immer noch an.

 

Der viele Schnee und das dann immer mal wieder einsetzende Tauwetter führt dazu, dass besonders die Bäume schwer zu tragen haben. Wird der Schnee zu schwer knicken sie ab und stürzen ganz um. Im Wald selber sicher kein Problem. Wohnt man aber in einer Gegend wie dem Leinatal kommt das auch ab und zu mal auf dem eigenen oder dem Nachbargrundstück vor.

 

Einen solchen Fall hatte ich vor gut 2 Wochen in Catterfeld. Ein 20 Meter langer Baum hielt dem Schnee nicht mehr Stand, knickte 2 Meter über dem Boden ab und fiel auf den Pool des Kunden. Letzteres blieb zum Glück ganz, aber die „Bergung“ des Baumes kostete dem Kunden 200€.

 

Nun steckt der Teufel wie immer im Detail:

Gehen Sie nicht davon aus, dass Ihre Wohngebäudeversicherung grundsätzlich die Bergung umgestürzter Bäume erstattet. In den meisten Verträgen ist dies nur der Fall wenn die Bäume durch einen Sturm umgefallen sind.

 

Mein Kunde hatte in diesem Fall Glück, in seiner Police ist diese Klausel kundenfreundlicher gestaltet worden, gezahlt wird prinzipiell wenn Bäume umgestürzt sind, auch bei Schneedruck.

 

Ein weiterer Unterschied besteht dann aber wenn der Baum richtig umgestürzt ist (also entwurzelt) oder eben nur abgeknickt oder abgebrochen ist. Letzteres kommt bei Schneedruck sehr häufig vor.

 

Aber: Versicherungsschutz für die BERGUNG beim Abnicken oder Abbrechen eines Baumes/Astes besteht grundsätzlich nicht! Hier müssen Sie die Kosten für die Beseitigung der Bäume/Äste selber tragen!

 

So bekam unser Kunde dann auch die Absage von seiner Wohngebäudeversicherung. Und damit hat diese eigentlich Recht. EIGENTLICH!

 

Ein kurzes Telefonat mit der Bitte einer erneuten Prüfung auf Kulanz da der Schaden ja ziemlich gering ist und in der Tat ja wirklich ein Großteil des Baumes umfiel , brachte die gewünschte positive Nachricht.

 

Der Kunde bekommt nun doch 200€ von seiner Wohngebäudeversicherung auf sein Konto überwiesen obwohl hier bei diesem Ereignis kein Versicherungsschutz besteht. Der freute sich natürlich über diese Nachricht heute Morgen.

 

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Wie ist bei Ihnen die Bergung von umgestürzten Bäumen versichert? Sollten Sie in Gebieten wie dem Leinatal wohnen in dem die Winter doch deutlich heftiger ausfallen als im Flachland prüfen Sie Ihre Policen auf die o.g. Klausel!

 

Es grüßt Sie herzlichst

 

Marlene Drescher

Ihre Versicherungsmaklerin im Leinatal