Es gibt Versicherungen die regulieren Schäden sehr schnell. Meist liegen zwischen der Meldung des Schadens und der Überweisung der Schadenssumme nur wenige Stunden oder Tage. Und genau so sollte es auch sein!!

Aber leider gibt es auch Gesellschaften, die in Sachen Schadenmanagement noch deutlichen Nachholebedarf haben. Wenn gerade die Regulierung von hohen Schäden über Wochen und Monate dauert, reißt verständlicherweise bei jedem Kunden irgendwann der Geduldsfaden.

 

So war es auch bei folgender Situation:

Im Februar 2012 rief mich eine Dame aus Gotha an welche seit Jahren Kundin der A. Versicherung war. Der Berater hatte sich leider immer nur zur Vertragsverlängerung sehen lassen, ansonsten stand er selten zur Verfügung. Auch bei der Schadenmeldung zum entstandenen Frostschaden war er nicht der Schnellste. Die Dame bat mich also um meine Unterstützung.

Der Schaden wurde dann durch mich vor Ort aufgenommen und mit einem Kostenvoranschlag und Bildern an die A. Versicherung gemeldet. Der Frost hatte einen Boiler und eine Wasserleitung beschädigt. Der Schaden belief sich auf 982€. Die Unterlagen lagen der Gesellschaft nun also vor und dann….. dann passierte lange nichts.

Nach mehreren Telefonaten meinerseits schaffte es die Gesellschaft dann endlich am 25.07.2012  der Kundin die o.g. Summe zu überweisen. Über 5 Monate !!! nach dem Schadeneintritt bekam die Dame endlich ihr Geld.

Ihr war während der Wartezeit schon klar „Mit dieser Gesellschaft möchte ich nichts mehr zu tun haben!“ Die Versicherung wurde dann also zum 25.07.2012 aufgrund Sonderkündigungsrecht gekündigt.

 

Ein Sonderkündigungsrecht hat man z.B. nach der Regulierung von Schäden oder nach Beitragseröhungen unabhängig von einer Dynamik oder sonstigen vertraglich festgelegten Anpassungen.

Es sollte aber noch peinlicher kommen. Die A. Versicherung teilte der Kundin dann im August schriftlich mit, dass eine Kündigung erst zum nächsten Jahr möglich ist da kein Sonderkündigungsrecht vorliegen würde.

Ein kurzer Anruf bei der Gesellschaft ergab aber dann folgende Aussage: „Oh, da hat wohl keiner geschaut ob ein Schaden reguliert worden ist…“Die Kündigung wurde dann letztendlich anerkannt.

Nun hat die Dame eine Wohngebäudeversicherung auf die sie sich im Schadenfall verlassen kann, 200€ weniger Beitrag im Jahr und deutlich bessere Leistungen als vorher.

Es grüßt Sie herzlichst

Marlene Drescher

Ihre Versicherungsmaklerin im Leinatal