Am 15.11.2022 hat der Bundesgerichtshof mit einem Urteil beschlossen, dass Servicepauschalen und Bauspargebühren unzulässig sind.
Warum das für dich wichtig ist?
In den letzten Jahren war es bei vielen Bausparkassen üblich, Kontoführungsgebühren bei Bausparverträgen zu verlangen.
Das Urteil betrifft die BHW Bausparkasse, die für die Verwaltung der Bausparverträge dem Kunden ein Jahresentgelt in Höhe von 12 Euro abgezogen hat. Andere Bausparkassen haben ähnliche Gebühren oder Entgelte verwendet. Prüfe demzufolge deinen jährlichen Kontoauszug, ob dort Gebühren abgezogen worden sind.
Schaue hier nach den Begriffen Kontoführungsgebühr, Serviceentgelt, Servicepauschale, Jahresgebühr oder ähnliche.
Du kannst dir jetzt die Gebühren für 3 Jahre zurückholen. Das Musteranschreiben dazu findest du hier. Sende es per Einschreiben oder Email an deine Bausparkasse.
Wenn du erfolgreich warst, würden wir uns über einen Kommentar unter unserem Beitrag freuen.
Ich bin gespannt, ob auch die Gebühren zurückgefordert werden können, welche bereits vor mehr als 3 Jahren eingezogen wurden:
„…Nach unserer Auffassung ist Ihr Anspruch auf Erstattung aller von Ihnen in der Ansparphase gezahlten Kontoentgelte noch nicht ve“…rjährt. Zwar verweisen Banken und Bausparkassen oft auf eine allgemeine 3-jährige Verjährungsfrist. Allerdings steht dem die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes entgegen. Dieser urteilte bereits mehrfach: Die Forderung auf Erstattung aufgrund missbräuchlicher Klauseln gezahlter Entgelte dürfen nicht verjährt sein, bevor Verbraucher:innen erkennen konnten, dass sie ein Recht auf Erstattung haben (Europäischer Gerichtshof, Urteile vom 10.06.2021, Aktenzeichen: C-609/19 und C-776/19 bis C-782/19 sowie Urteile vom 08.09.2022, Aktenzeichen: C-80/21 bis C-82/21).
Erst mit der jüngsten BGH-Entscheidung vom 15. November 2022 konnten Verbraucher:innen erkennen, dass sie ein Recht auf Erstattung haben. Vorher gab es keine höchstrichterliche Rechtsprechung und auch auf Ebene der Oberlandesgerichte gab es keine gefestigte Rechtsprechung. Es gilt im Rahmen von Verträgen mit mehr als zehn Jahren Laufzeit nicht einmal die Verjährungshöchstfrist von 10 Jahren, wie sie der § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB kennt…“ [Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/bau-und-immobilienfinanzierung/bausparkassenentgelte-unzulaessig-so-fordern-sie-kontogebuehren-zurueck-10855%5D
Hey Martin, hast du versucht, über die 3 Jahre nachzufordern?
Hi Marlene, ich habe bereits bei meinem ersten Schreiben an die Bausparkasse angegeben, dass ich die Gebühren für ALLE Jahre zurückbekommen möchte. Im Rückschreiben der Bausparkasse wurde mir nun mitgeteilt, dass der Anspruch auf Erstattung der Kontogebühr, die vor dem 01.01.2019 belastet wurde, zwischenzeitlich verjährt wäre. Die Einrede der Verjährung wurde auch gleich erhoben. Ich überlege nun allerdings, ob ich hiergegen ein Einleitung eines Ombudsmannverfahrens starten soll, weil ich nicht wirklich einsehe warum zu unrecht eingezogene Kontogebühren verjähren sollten.
Hi Marlene, ich habe bereits bei meinem ersten Schreiben an die Bausparkasse angegeben, dass ich die Gebühren für ALLE Jahre zurückbekommen möchte. Im Rückschreiben der Bausparkasse wurde mir nun mitgeteilt, dass der Anspruch auf Erstattung der Kontogebühr, die vor dem 01.01.2019 belastet wurde, zwischenzeitlich verjährt wäre. Die Einrede der Verjährung wurde auch gleich erhoben. Ich überlege nun allerdings, ob ich hiergegen ein Einleitung eines Ombudsmannverfahrens starten soll, weil ich nicht wirklich einsehe warum zu unrecht eingezogene Kontogebühren verjähren sollten.
Hey, meines Wissens ist 2019 verjährt, wenn du es nicht mehr 2022 abgeschickt hast. Also erst 2023?
Also ich habe den ersten Brief noch Ende 2022 versendet.
Nach meinen Infos ist es so, dass Forderungen auf Erstattung aufgrund missbräuchlicher Klauseln gezahlter Entgelte nicht verjährt sein dürfen, bevor Verbraucher:innen erkennen konnten, dass sie ein Recht auf Erstattung haben (Europäischer Gerichtshof, Urteile vom 10.06.2021, Aktenzeichen: C-609/19 und C-776/19 bis C-782/19 sowie Urteile vom 08.09.2022, Aktenzeichen: C-80/21 bis C-82/21).
Erst mit der jüngsten BGH-Entscheidung vom 15. November 2022 konnten Verbraucher:innen erkennen, dass sie ein Recht auf Erstattung haben.
Wer also den Brief noch im Jahr 2022 versendet hat, sollte eigentlich Anspruch auf alle bisherigen Kontogebühren haben. So zumindest verstehe ich das.