Am 15.11.2022 hat der Bundesgerichtshof mit einem Urteil beschlossen, dass Servicepauschalen und Bauspargebühren unzulässig sind. Dies bedeutet, dass du jetzt die Möglichkeit hast, Bauspargebühren zurückholen.

Warum das für dich wichtig ist?

In den letzten Jahren war es bei vielen Bausparkassen üblich, Kontoführungsgebühren bei Bausparverträgen zu verlangen.

Das Urteil betrifft die BHW Bausparkasse, die für die Verwaltung der Bausparverträge dem Kunden ein Jahresentgelt in Höhe von 12 Euro abgezogen hat. Andere Bausparkassen haben ähnliche Gebühren oder Entgelte verwendet. Prüfe demzufolge deinen jährlichen Kontoauszug, ob dort Gebühren abgezogen worden sind.

Schaue hier nach den Begriffen Kontoführungsgebühr, Serviceentgelt, Servicepauschale, Jahresgebühr oder ähnliche.

Du kannst dir jetzt für diese 3 Jahre die Bauspargebühren zurückholen. Das Musteranschreiben dazu findest du hier. Sende es per Einschreiben oder Email an deine Bausparkasse.

Wenn du erfolgreich warst, würden wir uns über einen Kommentar unter unserem Beitrag freuen.

Link zum Urteil

Bauspargebühren zurückholen